Bürgerschaftswahl

Fehlerquelle Briefwahl – Hamburgs Landeswahlleiter warnt

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Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf will vermeiden, dass Briefwähler bei der Bürgerschaftswahl ihre Stimme nicht abgeben können.

Wer Briefwahl beantragt hat, kann im Wahllokal nur mit Wahlschein abstimmen – bei der Bundestagswahl scheiterten einige Wähler in Hamburg daran. Der Landeswahlleiter erklärt das korrekte Vorgehen.

Sechs Tage vor der Bürgerschaftswahl hat Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf Briefwähler vor Problemen bei der Stimmabgabe im Wahllokal gewarnt. Wer die Briefwahl bereits beantragt habe, könne persönlich nur mit dem zugestellten Wahlschein abstimmen.

Bei der Bundestagswahl am Sonntag war laut Rudolf eine mittlere, zweistellige» Zahl an Briefwählern zurückgewiesen worden, die nur die Wahlbenachrichtigung vorlegten.

Davon seien vor allem Wähler betroffen gewesen, die ihre Briefwahlunterlagen offenbar nicht erhalten hatten, sagte Rudolf. Es sei daher natürlich ganz besonders wichtig, dass es bei der Bürgerschaftswahl nicht noch einmal passiert».

Ersatzwahlschein bis Samstagmittag beantragen

Wer Briefwahl beantragt habe und seine Wahlunterlagen nicht rechtzeitig bis zum Wochenende in der Post erhalte, solle einen Ersatzwahlschein anfordern. Das ist laut Rudolf bei der zuständigen Wahldienststelle spätestens bis Samstag um 12 Uhr möglich.

Einige Wähler müssen sich dazu darauf einstellen, ihre Stimme bei der Bürgerschaftswahl an einem anderen Ort als noch bei der Bundestagswahl abzugeben. Die Standorte von 24 Wahllokalen seien nicht an beiden Tagen verfügbar gewesen, sagte Rudolf. Der Landeswahlleiter riet, den Ort in der Wahlbenachrichtigung noch einmal nachzuschauen.