Blaulicht

Gericht verurteilt Pädagogen wegen sexueller Übergriffe

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Das Sonderburger Gericht fällte am Dienstag sein Urteil über einen Sozialpädagogen: Der Mann musste sich wegen sexueller Übergriffe auf eine Schutzbefohlene in einer Einrichtung für betreutes Wohnen in Nordschleswig verantworten. Der Name der Einrichtung wird zum Schutz des Opfers nicht genannt.

Das Sonderburger Gericht hat einen 46-jährigen Sozialpädagogen zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und ihm das Recht entzogen, als Sozialpädagoge zu arbeiten. Der Mann hatte eine psychisch beeinträchtigte Bewohnerin eines Wohnheims sexuell missbraucht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 46-Jährigen vorgeworfen, seine Schutzbefohlene über mehr als anderthalb Jahre hinweg vergewaltigt zu haben. Das Gericht war anderer Auffassung: Es sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei und verurteilte ihn stattdessen wegen anderer sexueller Handlungen. Das Gericht sieht es nach Angaben der Polizei als erwiesen an, dass der Mann die psychische Entwicklungshemmung der Frau ausgenutzt hatte.

Staatsanwaltschaft erwägt Berufung

An der rechtlichen Beurteilung dieses Falls scheiden sich die Geister. „Die Anklagevertretung ist überzeugt, dass es sich im Hinblick auf den mentalen Zustand des Opfers um Vergewaltigung handelt“, betont Staatsanwältin Randi Jensen von der Polizei Südjütland und Nordschleswig. „Das Gericht sieht das anders.“
Sobald eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, erwägt die Anklagevertretung ein Berufsverfahren.
Der Sozialpädagoge hat das Urteil von zehn Monaten Haft entgegengenommen.