Zollbestimmungen

Geldwäscheverdacht: Zoll findet 1,5 Millionen Kronen im Reserveradkasten

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Große Geldbeträge müssen angegeben werden, wenn man damit die Grenze passiert.

Ein Autofahrer musste bei einer Zollkontrolle an der Grenze eine größere Bargeldsumme aushändigen, die er im Wagen versteckt hatte. Da der Betrag weit über der meldepflichtigen Grenze liegt, muss der Mann mit einem juristischen Nachspiel und mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Bei einer Routinekontrolle des dänischen Zolls am Autobahngrenzübergang Fröslee sind am Dienstagabend 1,5 Millionen Kronen (200.000 EUR) in 500er-Scheinen im Reserveradkasten eines Fahrzeugs mit dänischer Zulassung gefunden worden.

Da der Verdacht der Geldwäsche bestand – das Einführen von Bargeldsummen ab 10.000 Euro muss gemeldet werden – musste der Fahrer, ein Däne Jahrgang 1968, den Betrag dem Zoll aushändigen.

Hohes Bußgeld droht

Wie es in der Angelegenheit und mit dem sichergestellten Geld weitergeht, ist nun Sache des Gerichts, so ein UKA-Sprecher.

Bei der unerlaubten Einfuhr zu hoher Bargeldsummen werden je nach Sachverhalt Bußgelder zwischen 12 und 25 Prozent der Gesamtsumme abzüglich der Maximalgrenze erhoben.