Kommunales

Eltern bekommen weiter Zuschuss für die Betreuung eigener Kinder

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Wer mehr als ein Kind im Alter von 26 Wochen bis zum 3. Lebensjahr hat, kann einen Zuschuss für jedes Kind beantragen (Symbolfoto).

Im Rahmen des zweijährigen Versuchs wurden 49 Kinder betreut. Nun soll das Angebot permanent gelten. Doch die Zuschusszahlung könnte negative Einflüsse für kleine Kindertagesstätten haben.

Im Dezember 2022 entschied der Tonderner Stadtrat, einen zweijährigen Versuch zu starten, wonach Eltern künftig einen kommunalen Zuschuss beantragen können, wenn sie ihr Kleinkind zu Hause betreuen. Die Versuchszeit ist bald vorbei.

Daher soll der Stadtrat auf seiner Sitzung am 28. November entscheiden, ob aus dem Versuch ein permanentes Angebot werden soll. Stimmt der Stadtrat dafür, zieht Tondern mit den Kommunen Hadersleben (Haderslev) und Apenrade (Aabenraa) gleich, wo es schon ein entsprechendes Angebot gibt. Lediglich Sonderburg (Sønderborg) steht bislang noch außen vor.

„Für die Eltern ist es zwar ein gutes Angebot, aber für eine herausgeforderte Kommune wie der unsrigen mit niedriger Geburtenrate könnten Probleme entstehen. Diese Möglichkeit könnte kleinere Einrichtungen aushöhlen. Aber natürlich wollen wir den Eltern dieses Angebot machen“, erklärt Bürgermeister Jørgen Popp Petersen (Schleswigsche Partei).

SF stimmte dagegen

Die Herausforderungen sind auch der Grund für Stadtratsmitglied Bjarne Lund Henneberg (Sozialistische Volkspartei, SF), im Finanzausschuss mit Nein zu votieren. Man müsse die kommunalen Angebote nutzen, meint er.

Das Angebot in Tondern gilt Kindern im Alter von 24 Wochen bis 3 Jahren, kann aber laut Gesetz bis zum Schulbeginn verlängert werden.

Die Eltern müssen das Angebot mindestens acht Wochen in Anspruch nehmen. Die maximale Bezuschussung gilt für ein Jahr. Die Kommunen können auch andere Zeitfristen festlegen. Die Eltern dürfen keine anderen Einkünfte als die steuerpflichtigen Zuschüsse von der Kommune haben. Während der Betreuung im Elternhaus hat die Kommune die pädagogische Aufsichtspflicht.

Während der Versuchsphase galt das Angebot in Tondern für Kinder im Alter von 26 Wochen bis drei Jahre. 2023 wurde ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 6.340 Kronen gezahlt. Im laufenden Haushaltsjahr bis zum 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss 6.674 Kronen. Der Zuschuss entspricht dem Betrag, den die Kommune für private Betreuungsformen zahlt.

Größte Nachfrage in Lügumkloster und Toftlund

In der Versuchsperiode wurden 49 Kinder in ihrem Zuhause betreut. Am attraktivsten war eine Betreuungszeit von zwei und vier Monaten (jeweils 9 Kinder), drei Monaten (12 Kinder) und für ein Jahr (8 Kinder).

Am größten war die Nachfrage im Raum Lügumkloster (Løgumkloster)/Toftlund mit 20 Kindern, in Tondern wurden 19 Kleinkinder von ihren Eltern privat betreut, 10 Kinder waren es in Scherrebek (Skærbæk).

Bei einer Befragung zeigten die Eltern große Zufriedenheit. Einige nutzten das Angebot auch als Überbrückungshilfe, bis ein Platz in der von ihnen gewünschten Einrichtung frei wurde.