Blaulicht

Teures Leihgeschäft: Wenn Autofahrende keinen Führerschein haben

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Bei Pattburg geriet ein Autofahrer in eine Polizeikontrolle (Symbolfoto) und muss jetzt tief in die Tasche greifen. Aber nicht nur er allein.

Wer sein Auto verleiht, sollte sicherstellen, dass die fahrende Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Andernfalls kann es für die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter teuer werden. Zwei aktuelle Fälle aus der Region zeigen die Konsequenzen.

Wer sein Auto an Familienmitglieder, Freundinnen, Freunde oder Bekannte verleiht, sollte sich gut überlegen, wem sie oder er den Schlüssel in die Hand drückt. Denn wenn die Person am Steuer keinen gültigen Führerschein besitzt, haften nicht nur die Fahrerin oder der Fahrer selbst, sondern auch die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter. Und das kann schnell teuer werden.

Ein aktueller Fall zeigt die drastischen Folgen: Am Dienstag wurde ein 38-jähriger Däne auf der Autobahn bei Pattburg (Padborg) von der Grenzpolizei kontrolliert. Er fuhr ein geliehenes Fahrzeug, konnte aber auf Verlangen keinen Führerschein vorzeigen. Der Grund: Die Fahrerlaubnis war bereits entzogen worden. Doch nicht nur die fahrende Person muss jetzt mit einer saftigen Strafe rechnen – auch der Fahrzeughalter, ein 46-jähriger Bekannter, wird tief in die Tasche greifen müssen. Denn die Faustregel lautet: Die Halterin oder der Halter zahlt die gleiche Summe wie die Person am Steuer. In diesem Fall liegt das Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein zwischen 7.000 und 10.000 Kronen. Hätten Alkohol, Drogen oder andere Verkehrsverstöße eine Rolle gespielt, wäre die Strafe noch höher ausgefallen.

Spritztour in Papas Auto

Ein weiterer Fall ereignete sich am Montag in der Nähe von Gramm (Gram), als die Grenzpolizei einen 17-jährigen Autofahrer kontrollierte. Der Teenager besaß zwar einen gültigen Führerschein, doch er fuhr ohne die gesetzlich vorgeschriebene Begleitperson. Das Fahrzeug gehörte dem Vater des Fahrers, der nun ebenfalls zahlen muss. In diesem Fall beläuft sich die Strafe für Vater und Sohn jeweils auf mindestens 3.000 Kronen.

Noch drastischer könnten die Folgen sein, wenn die fahrende Person bereits mehrfach wegen desselben Verkehrsdelikts erwischt wurde. Sollte eine Person innerhalb von drei Jahren zum dritten Mal ohne Führerschein fahren, droht sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs – auch wenn es der Person gar nicht gehört.

Die Polizei mahnt daher zur Vorsicht: Wer sein Auto verleiht, sollte sich unbedingt vergewissern, dass die fahrende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Andernfalls kann eine vermeintliche Gefälligkeit schnell teuer werden.