5. Mai

Aus für Volksgruppe abgewendet: „An Ort und Stelle verbleiben“

Veröffentlicht Geändert
Volksgruppenführer Dr. Möller

Der 5. Mai ist für viele Familien in der deutschen Volksgruppe ein Tag mit sehr gemischten Gefühlen: Selbst verschuldet durch den Nationalsozialismus stand die Volksgruppe vor 80 Jahren in einem Überlebenskampf, der sich jedoch richtungsweisend auf eine Entscheidung aus dem Jahre 1944 stützen konnte, die ihre Rettung bedeutete. Siegfried Matlok gibt einen Rückblick auf diese dramatischen Ereignisse.

Am 5. Mai 1945 endete mit der Befreiung des Landes der Zweite Weltkrieg für Dänemark: Die deutsche Volksgruppe musste danach ihren Preis für ihre Mitwirkung und aktive Beteiligung am Nationalsozialismus zahlen. Niemand wusste jedoch am 5. Mai, was zu erwarten war; zum Beispiel war die Sorge berechtigt, ob die Mitglieder der Volksgruppe per Zwang aus Dänemark ausgewiesen werden sollten.

Eine wichtige (Vor-)Entscheidung traf der für dieses verhängnisvolle Schicksal von 1940 bis 1945 mitverantwortliche Parteiführer Dr. Jens Möller schon im Herbst 1944, als sich die Front auch Nordschleswig und Dänemark zu nähern schien: „Keine Evakuierung, die Volksgruppe bleibt in unserer Heimat!“

Im Falle einer Invasion in Jütland

Wie aus den Unterlagen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, befasste sich die Gruppe Inland II – „geheim“ – am 25. September 1944 mit der Frage: „Eventuelle Evakuierung der deutschen Volksgruppe aus Nordschleswig im Falle einer Invasion in Jütland“.

Nach Mitteilung der Volksdeutschen Mittelstelle („VoMI“), die in Berlin auch für die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig zuständig und seit 1941 als Hauptamt dem SS-Reichsführer Heinrich Himmler unterstellt war, wurde diese Frage am 25. September 1944 erörtert: Als Grundlage diente die Haltung von Volksgruppenführer Dr. Möller, „dass im Falle einer Invasion in Jütland der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung an Ort und Stelle verbleiben könne, da er nicht entscheidend gefährdet sei; nur einige exponierte Familien, die den Wunsch dazu äussern, müssten ins Reich evakuiert werden“.

Best: Fernmündliche Behandlung untunlich

Demgegenüber trägt sich – laut Notiz vom 25. September 1944 – die Volksdeutsche Mittelstelle mit dem Gedanken, im Invasionsfall doch eine Gesamtevakuierung durchzuführen, und „bat deshalb das Auswärtige Amt um Stellungnahme“.

Das AA stützte sich bei seinen Beratungen auf ein Telegramm vom 14. September 1944/Nr. 1096 des deutschen Reichsbevollmächtigten Dr. Werner Best aus Kopenhagen, in dem Best „in Übereinstimmung mit der Auffassung des höheren SS- und Polizeiführers“ mitteilte, „dass Volksgruppe Nordschleswigs wie deutsche Bevölkerung im Reichsgebiet behandelt werden sollte“.

Best: „Wird deutsche Bevölkerung im Reichsgebiet bei Besetzungsgefahr evakuiert, so wäre auch Volksgruppe zu evakuieren. Wird deutsche Bevölkerung im Reichsgebiet auch bei Besetzung belassen, so wäre Volksgruppe in ihrem Gebiet zu belassen.“

Der Reichsbevollmächtigte Best fügte hinzu: „Mit Wehrmachtsbefehlshaber ist Besprechung erst am 17. September 1944 möglich, da fernmündliche Behandlung untunlich.“

Am 19. September folgte ein weiteres Telegramm, in dem Best dem AA in Berlin mitteilte: „17. September konnte ich mit Wehrmachtsbefehlshaber Dänemark (Anm. Redaktion: General Hermann von Hanneken) die im Vortelegramm vom 15. September erörterte Frage besprechen. Er spricht sich aus militärischen Gründen gegen die Massnahmen aus, weil eine zusätzliche Belastung der Bahnen und Strassen nicht tragbar ist. Ausserdem werden die Angehörigen der Volksgruppe Nordschleswig für Zwecke der Wehrmacht dienen."

Runderlasse für das Reich

Die auf das Reichsgebiet bezüglichen Bestimmungen sind – laut AA – in mehreren Runderlassen des Reichsministers des Innern vom 7., 8., 10. und 12. 9. 1944 enthalten und lauten in der letzten Fassung:

„Ob aus unmittelbar feindbedrohtem Gebiet, die dort nicht benötigte Bevölkerung zurückzuführen ist, unterliegt der Entscheidung des Führers, die schnellstens über den Leiter der Partei-Kanzlei einzuholen ist. Auch bei vorsorglichen Umquartierungen wegen Feindbedrohung ist in gleicher Weise zu verfahren. Gleichzeitig ist der Antrag dem Reichsführer-SS, Reichsminister des Innern, mitzuteilen, der die erforderlichen Aufnahmeräume bereitstellt. Bei überraschender Feindbedrohung kann der RV-Kommissar selbstverantwortlich die erforderlichen Räumungsmassnahmen auslösen, falls er keine telefonische, Fernschreib- oder Funkverbindung mit dem Leiter der Partei-Kanzlei oder dem Reichsführer-SS, Reichsminister des Innern, bekommen sollte. Über Art und Umfang der getroffenen Massnahmen hat er den Leiter der Partei-Kanzlei und den Reichsführer-SS, Reichsminister des Innern, unverzüglich zu verständigen.“

Gruppe Inland II Dr. Möller beipflichten

Gruppe Inland Il ist – wie es hieß – der Auffassung, dass dem Standpunkt des Volksgruppenführers Dr. Möller beigepflichtet werden muss, weil

  1. Durch einen Abzug der deutschen Bevölkerung ohne entscheidende Gefährdung alter deutscher Volksboden aufgegeben würde und voraussichtlich dann schwer wiederzugewinnen wäre.
  2. Bei einer etwaigen Rückkehr die Volksdeutschen sich den Dänen gegenüber in einer moralisch schwachen Position befinden würden.
  3. Die vom Wehrmachtsbefehlshaber vertretenen Argumente berücksichtigt werden müssen.

Das Reichsaußenministerium Berlin vertrat und verteidigte also eindeutig die Position von Volksgruppenführer Möller. Dass diese Nordschleswig-Frage in Berlin Priorität hatte, ist daran zu erkennen, dass sie „über den Staatssekretär im Auswärtigen Amt“ Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop als Vorlage dienen sollte. Diese Vortragsnotiz vom 25. September 1944 war unterschrieben: „Wegner, Adresse Feldquartier.“

„Wegner“ ist vermutlich ein Tippfehler in den dänischen Akten aus „Folketingets Beretning“ über die deutsche Minderheit von 1950. Es dürfte sich um den Diplomaten Horst Wagner handeln, der bis Kriegsende Chef von Gruppe Inland II im Auswärtigen Amt war.

Wagner war Verbindungsführer zwischen Ribbentrop und Heinrich Himmler. Seine auf einer doppelten Beauftragung basierende Verbindungstätigkeit bestand vor allem in der wechselseitigen Übermittlung und Koordination der Wünsche und Anregungen Himmlers bzw. Ribbentrops sowie in der Durchsetzung der zwischen beiden Ressortchefs abgestimmten außenpolitischen und judenfeindlichen Maßnahmen.

Ribbentrop entscheidet im Feldquartier

Das „Feldquartier“ war das Hauptquartier des Reichsaußenministers von Ribbentrop im Schloss Steinort in Ostpreußen (heute (polnisch Pałac w Sztynorcie) am nordöstlichen Ende der masurischen Seenplatte, unweit der Grenze zum Königsberger Gebiet. Im Gutsdorf bewohnte Heinrich Graf von Lehndorff mit seiner Familie einen Flügel des Schlosses, in der anderen Hälfte war 1941 das Feldquartier von Reichsaußenminister Ribbentrop eingerichtet. Sein Stab bewohnte das nahe Gästeheim „Jägerhöhe“ am Schwenzaitsee. Sechs Kilometer nördlich von Steinort hatte das Oberkommando des Heeres sein Feldlager „Mauerwald“ mit ausgedehntem Bunkersystem gebaut. Elf Kilometer östlich des Ortes befand sich Himmlers Feldkommandostelle „Hegewald“, 25 Kilometer südwestlich lag das „Führerhauptquartier Wolfsschanze“, wo am 20. Juli 1944 das Attentat auf Hitler stattgefunden hatte.

Im „Feldquartier“ nahm der Reichsaußenminister dann Anfang Oktober 1944 selbst Stellung zur Nordschleswig-Frage. Im Schreiben des Auswärtigen Amtes an die „VoMi“ in Berlin-Dahlem (z. Hd. von SS-Hstuf. Dr. Sichelschmidt) hieß esangesichts einer eventuellen Evakuierung der Volksgruppe im Fall einer Evakuierung am 6. Oktober 1944:

„Der Herr Reichsaußenminister hat in Übereinstimmung mit dem Reichsbevollmächtigten in Kopenhagen dahin entschieden, ,dass im Falle einer feindlichen Invasion in Jütland der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung in Nordschleswig entsprechend dem Standpunkt von Volksgruppenführer Dr. Möller an Ort und Stelle verbleiben kann, und nur einige exponierte Familien, die den Wunsch dazu äussern, ins Reich zurückkehren können’.“

„Massgebend für diese Entscheidung waren insbesondere“ für den Reichsaußenminister die drei Gründe von Volksgruppenführer Möller.

Neben den beiden volksgruppenpolitischen Argumenten wurde durch von Ribbentrop auch noch der militärische Punkt 3. angeführt, dass „... eine zusätzliche Belastung der Bahnen und Strassen vom Wehrmachtsbefehlshaber nicht für tragbar gehalten wird und ausserdem die Angehörigen der Volksgruppe für Zwecke der Wehrmacht eingesetzt werden sollen“.

Das Schreiben schließt mit den Worten: „Es wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen“ und ist unterschrieben mit: „im Auftrag v. Thadden“.

Dabei handelte es sich um den Juristen Eberhard von Thadden, Referatsleiter in der Gruppe „Inland II“ und Judenreferent im Auswärtigen Amt unter Reichsaußenminister von Ribbentrop.

Schreiben des Auswärtigen Amtes an die „VoMi“ in Berlin-Dahlem

Dr. Sichelschmidt bei der NSDAP-N in Apenrade

Der Befehlsempfänger war Dr. Hans Sichelschmidt, alles andere als ein Unbekannter für die deutsche Volksgruppe. Nach SS-Obersturmbannführer Waldemar Rimann hatte SS-Obersturmführer Sichelschmidt im Januar 1941 in der „VoMI“ die Leitung der Abteilung Nordschleswig und damit die Verantwortung für die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig übernommen.

Die „Nordschleswigsche Zeitung“ („NZ“) berichtete am 8. Oktober 1941 über eine Sitzung des Politischen Rates der NSDAP-N unter dem Vorsitz des Parteiführers in Apenrade Folgendes: „An der Besprechung nahm auch Dr. Sichelschmidt von der deutschen Volksdeutschen Mittelstelle teil.“

Sichelschmidt spielte zwar ideologisch für die NSDAP-N eine wichtige Rolle, hatte aber letztlich keinen entscheidenden Einfluss auf die Volksgruppen-Politik Nordschleswigs, die vom Auswärtigen Amt in Berlin und durch den Reichsbevollmächtigten in Kopenhagen gesteuert wurde – bis zum bitteren Ende.

Von der Katastrophe zum Glücksfall

Der Zweite Weltkrieg endete am 5. Mai vor den Toren Nordschleswigs. Es ist bisher nicht bekannt, dass „einige exponierte Familien“ in Nordschleswig den Wunsch geäußert haben, angesichts einer Invasionsgefahr vorzeitig ins Reichsgebiet zurückzukehren.

Die deutsche Volksgruppe blieb kollektiv in ihrer angestammten Heimat, sie floh nicht, obwohl sie natürlich wusste, dass es nach dem 5. Mai eine „Abrechnung“ mit einer Bestrafung für die nationalsozialistischen Tätigkeiten und Taten geben würde: mit schweren Folgen durch die sogenannte Rechtsabrechnung, u. a. aber auch mit der Forderung der dänischen Widerstandsbewegung nach Ausweisung von Teilen der deutschen Minderheit. Die dänische Regierung erklärte jedoch am 9. Mai durch Staatsminister Vilhelm Buhl im Folketing: Die Grenze liegt fest!

Was wäre aber geschehen, wenn sich die nationalsozialistische Volksgruppen-Führung tatsächlich 1944 für eine Evakuierung gen Süden im Falle einer Invasion entschieden hätte?

Das Heimatrecht wäre politisch aufgegeben worden und damit auch die geistige Grundlage und Existenz der historischen deutschen Minderheit seit 1920.

Also jene Grundlage, die schließlich nach vielen schwierigen Jahren auch von den dänischen Landsleuten als historische Gemeinsamkeit des Zusammenlebens von Deutschen und Dänen in Nordschleswig anerkannt worden ist: 80 Jahre später als Glücksfall!