Grenzüberschreitendes

Rattengift im Grenzhandel: Deutschland prüft Verbot

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Ratten sind örtlich eine Plage. In Dänemark dürfen Privatpersonen nicht selbst gegen die Nagetiere vorgehen.
Ratten sind örtlich eine Plage. In Dänemark dürfen Privatpersonen nicht selbst gegen die Nagetiere vorgehen.

Trotz Verbots in Dänemark landet Rattengift weiterhin im Einkaufswagen – über den deutschen Grenzhandel. Privatpersonen im deutsch-dänischen Grenzland schmuggeln die Mittel ins Land. Jetzt prüft auch Deutschland ein Verkaufsverbot.

Rattengift zu kaufen und anzuwenden ist Privatpersonen in Dänemark seit 2014 nicht mehr erlaubt. In Deutschland sind die Giftstoffe in Baumärkten erhältlich – aber auch im Grenzhandel. Das dänische Verbot hat dazu geführt, dass nicht nur Softdrinks, Süßigkeiten und Lebensmittel im Einkaufswagen landen, sondern auch Rattengift, das dann über die Grenze geschmuggelt wird. Denn auch die Einfuhr ist verboten.

Behörde prüft deutsches Verbot

Doch nun könnten Änderungen anstehen. Nach Informationen des Radio- und TV-Senders „WDR“ arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin daran, den privaten Gebrauch von Rattengift bereits in diesem Jahr zu verbieten. Das Prüfverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Wird ein Verbot umgesetzt, dürfen künftig nur noch autorisierte Schädlingsbekämpfende die Mittel nutzen.

Auch die Europäische Chemikalienagentur (Echa) mit Sitz in Finnland bewertet die Inhaltsstoffe immer wieder neu. Schon seit 2018 durften die meisten Rattengifte nur noch von sachkundigen Verwenderinnen und Verwendern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis eingesetzt werden.

Widerstand aus der Branche

Die Pläne treffen in Deutschland auf kräftigen Widerstand. In einem offenen Brief warnen Branchenexpertinnen und -experten und Unternehmen, dass die Rattenbestände explodieren, wenn Privatpersonen den Zugang zu Bekämpfungsmitteln verlieren.

Hinter der Initiative steht das Unternehmen SBM Life Science in Langenfeld in Nordrhein-Westfalen. Die Firma stellt Produkte zur Pflanzenpflege und Schädlingsbekämpfung her. Das Unternehmen ist Zulassungsinhaber eben des Stoffs, der gerade geprüft wird und der einzige Anbieter in Deutschland, der den Wirkstoff für den privaten Gebrauch vertreibt.

„Wir sehen uns einer Situation gegenüber, wo die Ratten sich unkontrolliert ausbreiten können“, heißt es laut ‚WDR‘ in dem Brief, zu dessen Absendern der Pflanzengiftproduzent Neudorff, der Agrarhandel, der Zentralverband Gartenbau und der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband gehören.

Nicht nur in Deutschland. Laut „TV Syd“ melden die Kommunen in Süddänemark und Nordschleswig eine steigende Anzahl Ratten. Bis Dezember 2024 meldeten in der Kommune Sonderburg (Sønderborg) Haushalte 3.036-mal einen Rattenbefall. Allein im November vergangenen Jahres waren der Kommune 433 Fälle gemeldet worden.

In den falschen Händen eine Gefahr

Rattengift ist eine effektive Waffe im Kampf gegen Schädlinge. In den falschen Händen kann es aber mehr Schaden anrichten als helfen. Sowohl Kinder als auch Erwachsene, aber auch Haus- und Wildtiere sind in Gefahr, wenn das Gift versehentlich eingenommen wird. Das gilt insbesondere für die stärksten Mittel, die in mehreren europäischen Ländern weiterhin erhältlich sind – darunter in Deutschland.

Die meisten Gifte gegen Ratten verhindern die Blutgerinnung. Tiere sterben in der Folge an inneren Blutungen. Dänische Behörden konfiszieren Rattengifte, wenn sie im Gepäck von Einreisenden entdeckt werden. Sind die Mengen groß, hat der Schmuggel rechtliche Folgen. Die Strafe ist abhängig von den Umständen.

Rattenbefall: Was ist zu tun

In Dänemark gilt: Wer in Haus, Stall oder Wohnung Ratten oder Spuren von Ratten entdeckt, muss das der eigenen Kommune melden, möglich ist das auch über das Portal borger.dk. Die Kommune schickt daraufhin schnellstmöglich einen autorisierten Schädlingsbekämpfenden.

Grundbesitzende sind verpflichtet, den eigenen Besitz sauber zu halten und gegen Ratten abzusichern. Diese Pflicht gilt für Reihenhausbesitzende ebenso wie für Hofbesitzerinnen und -besitzer. Für Privatleute ist eine Schädlingsbekämpfung, die über die Kommune durchgeführt wird, in der Regel kostenlos. Die Kosten werden über kommunale Steuergelder oder Eigentumssteuern beglichen.