Diskussionsabend

Sterbehilfe: Vom Umgang mit dem Tod im Angesicht des Lebens

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Ole Hartling sprach sich als ehemaliger Vorsitzender der dänischen Ethikkommission klar gegen eine gesetzliche Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus.

Mithilfe anderer Selbsttötung begehen? Zu diesem Thema äußerten sich am Dienstagabend Menschen mit verschiedenen Standpunkten.

Ist der selbst gewählte Tod der gnädige Ausweg aus einer tödlichen Krankheit oder eine Entwicklung, die der Euthanasie den Weg zur gesellschaftlichen Akzeptanz ebnet? Das Thema aktive Sterbehilfe stand am Dienstagabend in der Kirche von Rinkenis zur Diskussion.

Eingeladen hatte der „Deutsch-dänische Freundschaftsverein für kirchliche Zusammenarbeit“ zusammen mit der lokalen Volkskirche und der Nordschleswigschen Gemeinde.

Hauptreferenten waren der ehemalige Vorsitzende des dänischen ethischen Rats, Ole Hartling, sowie Journalistin und Autorin Andrea Kunsemüller. Das Publikum trug anschließend mit eigenem Input zur Diskussion bei.

Lebensunwertes und lebensunwürdiges Leben

Für Ole Hartling ist die Intention entscheidend. „Aktive Sterbehilfe ist ein Weg, der zum Tod führt. Passive Todeshilfe ist ein Weg, der den Tod nicht einfach abwartet. Es gibt einen großen Unterschied zwischen der Hilfe beim Sterben und der Hilfe zu sterben.“

Der ehemalige Vorsitzende des ethischen Rats, Ole Hartling, sprach sich in seinem Vortrag gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus. Eines seiner Hauptargumente: Wer die aktive Sterbehilfe einführt, ebnet den Weg für eine Kultur der Euthanasie.

Hartling warnt bei Einführung einer aktiven Sterbehilfe vor einer „Verschiebung der Motivation“: Kommt der Wunsch zu sterben am Ende davon, den Angehörigen nicht länger zur Last zu fallen, und fühlt sich ein sterbenskranker Mensch am Ende schuldig, wenn er den schnellen Tod nicht wählt?

Er verwies auf den Missbrauch der Euthanasie in der Zeit der Nationalsozialismus und präsentierte den damaligen Wortlaut aus dem Gesetzesentwurf von 1939, mit dem die Nationalsozialisten ihr Euthanasieprogramm einleiteten: „Ein jeder, der an einer unheilbaren oder tödlichen Krankheit leidet, die eine schwere Bürde für diese Person oder andere ist, kann eine ärztliche Tötung aus Mitleid beantragen. Voraussetzung ist der ausdrücklich geäußerte Wille und eine Autorisierung eines autorisierten Arztes.“

Die Nationalsozialisten gebrauchten den Ausdruck lebensunwertes Leben, so Hartling, und auch heute sei die Rede von lebensunwürdigem Leben, wenn das Leiden zu groß wird.

Die Sprache in der Debatte sei geprägt von beschönigenden Beschreibungen und Euphemismen: Tötung oder Gnadentod, Sterbehilfe oder Euthanasie. „Wir nennen es heute unwürdiges Leben, wenn kranke Menschen gefüttert werden müssen und sich nicht selbst sauber halten können.“

Wer das Leiden entfernt, entfernt auch den Menschen

Nicht nur das Leiden verschwindet, sondern auch die Person selbst.

Ole Hartling

Hartling gab zu bedenken. „Nicht nur das Leiden verschwindet, sondern auch die Person selbst. Alle Rechte, alle persönlichen Zusammenhänge dieses Menschen. Die Identität verschwindet, die Selbstbestimmung und alle Möglichkeiten, Linderung und Liebe zu empfangen.“

Die grundlegende Frage sei: Wie autonom sind die schwächsten und hilfsbedürftigsten Menschen, wenn ihre Umgebung ihr krankes Leben als lebens-unwürdig bewertet?

Referentin Andrea Kunsemüller blickt sehr persönlich auf das Thema aktive Sterbehilfe: „Ich betrachte die aktive Sterbehilfe als letzte Möglichkeit, und ich bin mir bewusst, dass es eine sehr große Verantwortung ist, über das Ende des Lebens zu entscheiden. Ich hoffe, dass mich Gott vorher sterben lässt.“

Andrea Kunsemüller teilte in einem bewegenden Vortrag die ganz persönliche Sicht. Sie sprach sich in ihrem Beitrag für eine Möglichkeit aus, beim Sterben Hilfe von anderen erhalten zu können.

Die Journalistin und Autorin, die für sich selbst aufgrund einer Krankheit Sterbehilfe wünscht, hat viele Jahre als Sterbebegleiterin im Flensburger Hospiz mitgearbeitet. „Ich wollte also den Tod kennenlernen, doch hat er so viele Gesichter, dass es schier unmöglich ist zu sagen, ich kenne den Tod. Manchmal kommt er friedlich, mitunter ist er Trost, er erlöst von Leiden an dieser Welt, an unserem Körper, an unerledigten Dingen, an einer negativen Bilanz des Lebens. Der Tod gibt Hoffnung auf Frieden. Für einige war und ist er ein großer Kampf, und der Tod zeigt sein hässliches Gesicht. Das Leiden scheint unendlich und ist es auch. Dem möchte ich entgehen.“

„Dennoch trete ich dafür ein, dass ich das Leben auch beenden kann“

Andrea Kunsemüller sagte auch: Wenn die Hoffnungslosigkeit das permanente Grundgefühl ist, müsse es die Möglichkeit geben, dem Leben ein Ende zu bereiten. „Ich meine, dass das Leben ein Geschenk ist, für das wir dankbar sein müssen. Es ist sicher das Kostbarste, was wir haben. Und dennoch trete ich dafür ein, dass ich das Leben auch beenden kann. Ich treffe diese Entscheidung hier und heute, und ich hoffe auch, wenn es so weit ist, im vollen Bewusstsein dessen, was ich tue, mit allen Skrupeln und Vorbehalten, mit Angst, aber auch mit Hoffnung. Ich hoffe und bete, dass ich nie in die Situation komme, aber ich werde den freiwilligen Tod bejahen, wenn es für mich an der Zeit ist. Und ich werde dabei Hilfe brauchen.“

Vorschlag: Drei Menschen tragen die Entscheidung mit

Die Selbstbestimmtheit hat ihre Grenzen dort, wo man hilflos und sich und anderen nur noch eine Last ist. Ich fürchte mich davor, dass andere meine Last mittragen müssen.

Andrea Kunsemüller

Man rede im Zusammenhang mit aktiver Sterbehilfe viel von Selbstbestimmung und Würde, sagt Andrea Kunsemüller. Beides Begriffe, die man hinterfragen könne. „Die Selbstbestimmtheit hat ihre Grenzen dort, wo man hilflos und sich und anderen nur noch eine Last ist. Ich fürchte mich davor, dass andere meine Last mittragen müssen – mein Mann trägt sie seit einigen Jahren geduldig und liebevoll und sehr fair. Aber was ist, wenn er vor mir sterben sollte? Werden diejenigen, die nach ihm folgen, auch so fair sein, werden sie mich verstehen können? Deshalb schlage ich vor, dass verantwortungsvolle Menschen meine Entscheidung mittragen, aus dem Leben zu scheiden.“

Ihr Vorschlag: „Ich wünsche mir, dass drei Menschen meine Entscheidung mittragen: ein Arzt und zwei andere, die in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen stehen, die der Ethik verpflichtet und die mit sich im Reinen darüber sind, diese Verantwortung zu tragen.“

Im Fall, dass sie nicht mit der Entscheidung einverstanden sind, in den Tod zu gehen, müsse es eine Beschwerdekammer geben, an die man sich wenden kann. „Sollte auch sie gegen die aktive Sterbehilfe sein, bliebe uns Menschen nur noch die Verzweiflung und der Versuch, einen Arzt zu finden, der Erbarmen hat.“

Dirk Sina ist Arzt und Palliativmediziner. Er erzählte vom Umgang mit dem Leben im Angesicht des Todes, aus seiner Arbeit in palliativen Abteilungen im Krankenhaus Nordschleswig.

Palliativmediziner Dirk Sina beleuchtete die aktuelle Gesetzeslage in Dänemark und zeigte auf, was Ärztinnen und Ärzten heute möglich ist, um einen sterbenden Menschen möglichst schmerzfrei in den Tod zu begleiten.

Dirk Sina erzählte, was in der Praxis möglich ist, um Leid zu lindern: „Jeder Mensch in Dänemark hat das Recht, sich gegen jede Form von aktiver Behandlung zu entscheiden, auch wenn das den Tod bedeutet. Die Ärzte haben das Recht und manchmal auch die Pflicht, die Behandlung zu beenden, wenn sie unnötiges Leiden mit sich bringt.“

Bei todkranken Menschen, die absehbar innerhalb der folgenden Tage oder Wochen sterben, können die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte laut Sina „all die Medizin geben, um die Leiden zu lindern, auch wenn dies den Todeszeitpunkt beschleunigt“. Das beinhalte auch das Recht auf eine Narkose hin zur Bewusstlosigkeit, die sogenannte palliative Sedierung eines Menschen.

Dirk Sina unterstrich: Die jetzige Rechtsgrundlage richtet sich auf die Linderung der Leiden im Leben; wohingegen die aktive Sterbehilfe den Tod als eine der Möglichkeiten nutzt, um die Leiden zu lindern.

Was wir immer wieder erleben, sind Menschen, die zu manchen Zeitpunkten verzweifelt sind und sich den Tod wünschen, dann aber wieder das Leben schätzen, solange sie es haben.

Dirk Sina

Rund 1.000 sterbende Menschen sind in den vergangenen zwei Jahren vom palliativen Team und im Hospiz in Nordschleswig behandelt worden, erzählte Sina. „Zwei von ihnen wünschten eine aktive Sterbehilfe, kurz nach der Diagnose. Als sie palliative Behandlung erhielten, war dieser Wunsch nicht mehr vorhanden. Was wir immer wieder erleben, sind Menschen, die zu manchen Zeitpunkten verzweifelt sind und sich den Tod wünschen, dann aber wieder das Leben schätzen, solange sie es haben.“

Neben Gesprächen zu Behandlungsmöglichkeiten und Schmerzbehandlung stünden daher Linderung und Trost an erster Stelle. Dirk Sina beleuchtete auch die aktuelle Rechtslage in Dänemark (siehe Infokasten).

Jonathan von der Hardt nahm ebenfalls am Diskussionsabend teil.„Ich habe aus dem Abend den Gedanken mitgenommen: Wenn man die Selbstbestimmung so hoch hängt, sollte man bedenken, dass wir auch nicht selbst bestimmen konnten, wann wir auf die Welt gekommen sind. Das hatten wir nun wirklich nicht in der Hand. Ein weiterer Gedanke: dass die Verantwortung wirklich sehr wichtig ist. Das Argument, dass wenn wir unsere geliebten Tiere einschläfern, dann sollte das auch mit den Menschen gehen, finde ich ein bisschen schwierig.“

Pastor Jonathan von der Hardt war eine von rund 80 Personen, die am Abend in der Rinkeniser Kirche teilnahmen.

Kirsten Bachmann hat zwölf Jahre im palliativen Bereich gearbeitet. Ihre Gedanken zum Abend: „Es gibt die Hilfe beim Sterben und die Hilfe zu sterben. Man sollte todkranken Menschen beim Tod helfen, aber man soll sie nicht töten. Wir sollten füreinander da sein, einander begleiten. Die Begleitung sollte nicht unbedingt daraus bestehen, dass die Begleitung einem beim Sterben hilft.“

Kirsten Bachmann hat viele Jahre als Krankenschwester gearbeitet und legt den Fokus darauf, sterbende Menschen mit Trost und Leidenslinderung zu begleiten.

Auch die Frage, inwieweit ein Mensch eigentlich eine Wahl hat, wenn er stirbt, sei interessant. „Beeindruckend der Bericht von Dirk über die zwei Personen aus 1.000 Patienten, die sich am Ende doch für das Leben entschieden haben, solange sie es hatten. Interessant auch die Frage: Warum möchte man die Hilfe zum Sterben haben? Warum möchten wir den Freitod wählen? Weil ich selbst leide, oder weil meine Angehörigen leiden?“

Hiltrud Petersen-Koch warf einen Blick nach Deutschland. Dort ist aktive Sterbehilfe generell verboten, doch 2020 hob das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot auf. Mit den Bedingungen: die sterbende Person muss entscheidungsfähig sein und eigenverantwortlich handeln können. Die Bundesregierung wurde damit beauftragt, entsprechende rechtliche Rahmen zu schaffen, doch dies ist seit 2020 nicht geschehen, sodass sich die aktive Sterbehilfe in einer juristischen Grauzone befindet.

Hiltrud Petersen-Koch fasste zusammen, was an aktiver Sterbehilfe in Deutschland möglich ist.

2022 gab es in Deutschland 977 „assistierte Selbstmorde“, die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend.

Die Gesetzeslage zur aktiven Sterbehilfe in Dänemark

In Dänemark ist aktive Sterbehilfe verboten. Wer einer Person beim Selbstmord hilft oder assistiert, wird mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Zwar hat sich der ethische Rat immer wieder klar gegen eine legale Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen, doch spätestens seit Staatsministerin Mette Frederiksen 2023 öffentlich erklärte, für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe sein, ist diese Gesetzgebung viel diskutiert.

Die Regierung beauftragte die Kommission „Udvalg for en mere værdig død“ damit, eine Empfehlung auszusprechen.

Die Kommission kam zu dem Schluss: Selbstgewählter oder assistierter Selbstmord sollte in Dänemark legal sein. Die betreffende Person sollte mündig sein und nach Einschätzung der Ärzte eine Lebenserwartung von unter einem halben Jahr haben.

Die Kommission hat zwei Modelle vorgeschlagen. Eine gesetzliche Behandlung des Vorschlags steht noch aus.

Nach den Vorträgen war Zeit für Diskussion und Nachfragen, bevor die Rinkeniser Pastorin Mette Carlsen das Thema Sterbehilfe aus theologischer Sicht beleuchtete.