Haftprüfungstermin
Sorgerechtsstreit: Gericht findet keinen Grund für U-Haft
Sorgerechtsstreit: Gericht findet keinen Grund für U-Haft
Sorgerechtsstreit: Gericht findet keinen Grund für U-Haft
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Einen ganzen Tag lang untersuchte das Stadtgericht in Sonderburg, ob sechs Männer wegen versuchter Kindesentführung in U-Haft genommen werden sollten. Am späteren Abend fiel das Urteil.
Das Sonderburger Stadtgericht hat bei einem Haftprüfungstermin am Donnerstagabend entschieden, dass im Gravensteiner Fall um einen Sorgerechtsstreit keiner der beteiligten Männer in Untersuchungshaft muss.
Die sechs Männer waren am Mittwochmorgen festgenommen worden und saßen seitdem in Gewahrsam. Polizei und Staatsanwaltschaft werfen den aus Deutschland stammenden Personen vor, nach § 215 das Strafrecht übertreten zu haben.
Der Vorwurf: Sie sollen versucht haben, drei Geschwister illegal außer Landes zu bringen. Beim Haftprüfungstermin kam am Donnerstagmorgen heraus, dass die Kinder in Gravenstein beim Vater leben.
Laes om udfaldet af grundlovsforhoret her: https://t.co/JncryeKTju #politidk #anklager
— Sydjyllands Politi (@SjylPoliti) November 10, 2022
Wie die Polizei am Abend bekannt gab, sah das Stadtgericht keinen begründeten Verdacht und damit keine Grundlage für Untersuchungshaft, sodass die Männer freigelassen wurden.
Polizei hält Anzeige aufrecht
Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig teilte außerdem mit, dass man die Anzeige aufrechterhalte – und man gegen die Entscheidung des Stadtgerichts zur Freilassung der Männer beim Westlichen Landesgericht Berufung einlegt.
Laut Informationen des „Nordschleswigers“ handelt es sich bei den sechs Männern um die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma aus Deutschland, die der Mutter der Kinder als Personenschützer zur Seite standen.