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Nicht nur im deutsch-dänischen Grenzland: Unmut gegen Kontrollen in der EU

Nicht nur im deutsch-dänischen Grenzland: Unmut gegen Kontrollen in der EU

Nicht nur im Grenzland: Unmut gegen Kontrollen in der EU

Apenrade/Brüssel
Zuletzt aktualisiert um:
24. FEBRUAR 2023 GRENZKONTROLLEN IN KRUSAU
2016 führte die damalige dänische Regierung die temporären Kontrollen an der Grenze ein. Foto: Karin Riggelsen

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Laut dem Schengener Abkommen dürfen an den Grenzen innerhalb der Europäischen Union keine Grenzkontrollen stattfinden. Doch auch zwischen Deutschland und Österreich sowie Dänemark und Schweden werden die Menschen kontrolliert. Im Ausschuss des EU-Parlaments wurden zwei Petitionen vorgelegt, die sich gegen die Kontrollen aussprechen.

Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments sind in der vergangenen Woche zwei Petitionen zum Thema Grenzkontrollen behandelt worden. Beide sehen starke Einschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der Europäischen Union.

Die eine Petition bezieht sich insbesondere auf die Kontrollen zwischen Deutschland und Österreich. Der Initiator der Petition führt an, dass es seit sieben Jahren Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich gebe.
 

Das Europäische Parlament soll den Grenzkontrollen umgehend ein Ende setzen und im Fall von Deutschland und Österreich keine Verlängerung mehr genehmigen.

Deutsche Petition

Dem deutschen Staatsbürger zufolge werde damit das Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Freizügigkeit verletzt. Deutschland habe mittlerweile zwölfmal um eine Verlängerung der Ausnahmesituation ersucht. Die Person, die die Petition eingereicht hat, ist überzeugt, dass keine „Ausnahmesituation“ vorliege.

In der Petition wird gefordert, das Europäische Parlament solle den Grenzkontrollen umgehend ein Ende setzen und im Fall von Deutschland und Österreich keine Verlängerung mehr genehmigen.

Petition: Grenzkodex wird verletzt

Auch in der Petition des Schweden Robert Jonsson geht es darum, dass das Europäische Parlament dafür sorgen müsse, die anhaltenden Verletzungen des Unionsrechts durch die Regierungen Dänemarks und Schwedens zu ahnden und einzustellen.

Grenzkontrollen an den dänischen und schwedischen Außengrenzen stellen eine Verletzung des Schengener Grenzkodex dar.

Schwedische Petition

Jonsson weist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2022 hin, in dem es heißt, dass die Praxis der ständigen Grenzkontrollen an den dänischen und schwedischen Außengrenzen eine Verletzung des Schengener Grenzkodex darstellt.

Er fügt hinzu, dass durch die Grenzkontrollen in unzulässiger und unverhältnismäßiger Weise seine persönlichen Rechte verletzt würden und dass dadurch die europäische Integration beeinträchtigt werde.

Rasmus Andresen unterstützt Petitionen

Der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen, unterstützt die Petitionen. „Wir müssen auf allen Ebenen klar machen, dass die Grenzkontrollen wirkungslos sind und dem grenzüberschreitenden Zusammenleben enorm schaden“, teilt er in einer Pressemeldung mit.

In der Antwort der Kommission auf die Petitionen, geht hervor, dass laut dem Schengener Regelwerk „Kontrollen an den Binnengrenzen auf der Grundlage einer einseitigen Entscheidung eines Mitgliedstaats, der damit auf eine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung reagiert (…), ausnahmsweise wiedereingeführt werden können“.

Kommission: Kontrollen nur als letztes Mittel

Die Kommission habe die Mitgliedstaaten immer wieder aufgefordert, Kontrollen an den Binnengrenzen stets nur als letztes Mittel einzusetzen und stattdessen auf Alternativen zurückzugreifen.

Darüber hinaus habe die Kommission eine Änderung des Schengener Grenzkodex vorgeschlagen. In dem Vorschlag sollen alternative Maßnahmen anstelle von Kontrollen an den Binnengrenzen gefördert werden. Das Papier ist Gegenstand von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

In ihrer Antwort versteckt sich die Kommission hinter Plänen zu Änderungen des Schengener Grenzkodex.

Rasmus Andresen, Europaabgeordneter

„Die Hauptverantwortung für die Einhaltung von EU-Gesetzen liegt bei der EU-Kommission. In ihrer Antwort versteckt sich die Kommission hinter Plänen zu Änderungen des Schengener Grenzkodex. Laufende Verhandlungen können aber keine Ausrede dafür sein, geltendes europäisches Recht nicht umzusetzen“, so Rasmus Anderesen.

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