Wiedereröffnung

Tischreservierung eine halbe Stunde vorher erforderlich

Tischreservierung eine halbe Stunde vorher erforderlich

Tischreservierung eine halbe Stunde vorher erforderlich

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Restaurants und Cafés können ab dem 21. April wieder Gäste willkommen heißen, und zwar sowohl draußen als auch drinnen. (Archivfoto) Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

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Die neuen Richtlinien im Rahmen der nächsten Phase der Wiedereröffnung legen fest, dass man einen negativen Corona-Pass vorweisen muss und zudem 30 Minuten vor Ankunft einen Tisch in einem Restaurant oder einer Bar reservieren muss.

Möchte man drinnen in einem Restaurant, Café oder einer Bar sitzen, wenn diese am Mittwoch wieder öffnen, muss man mindestens 30 Minuten vorab eine Reservierung vornehmen.

Dies geht aus den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums hervor, die im Vorfeld der Wiedereröffnung veröffentlicht wurden.

Reservierung telefonisch, online oder persönlich

Es gibt keine näheren Angaben dazu, wie die Reservierung vorgenommen werden muss, so dass dies sowohl telefonisch, online oder durch persönliches Erscheinen eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Besuch möglich ist.

Reservierung nur für Bewirtung in Innenräumen

Die Pflicht für eine Reservierung gilt zunächst bis zum 6. Mai, und sie ist nur für die Bewirtung in Innenräumen erforderlich.

Bei Besuchen in Innenräumen muss man daneben anhand des Corona-Passes dokumentieren, dass man entweder geimpft ist, ein negatives Corona-Testergebnis hat oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion überstanden hat.

Kein Corona-Pass bei Bewirtung im Freien

Die Forderung nach einem Corona-Pass gilt nicht bei Besuchen im Freien; außerdem darf man die Toiletten benutzen, wenn man draußen sitzt, ohne den Corona-Pass vorzeigen zu müssen.

Sobald man in Innenräumen vom Platz aufsteht, muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies ist bei Aufenthalten im Freien nicht erforderlich.

Bewirtung bis 22 Uhr

Restaurants, Bars und Cafés dürfen bis 22 Uhr servieren. Anschließend können die Gäste noch eine Stunde lang bis 23 Uhr verweilen.

Obergrenze für Anzahl an Gästen

Desweiteren gelten bestimmte Regeln, wie viele Gäste sich in einem Restaurant, Café oder einer Bar aufhalten dürfen.

Demnach müssen mindestens zwei Quadratmeter Platz pro Gast zur Verfügung stehen, wenn dieser sitzt, während es vier Quadratmeter sind, wenn die Gäste stehen.

Ein Schild vor dem Lokal muss darauf hinweisen, wie viele Personen sich maximal im Gebäude befinden dürfen. Eine entsprechende Begrenzung gilt nicht für Außenräume.

Die neuen Richtlinien entsprechen den alten

Die Richtlinien entsprechen denen, die bis zur Schließung von Restaurants, Bars und Cafés Anfang Dezember gegolten haben.

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