Leserbrief

„Die Flensburger Parkscheiben-Posse“

Die Flensburger Parkscheiben-Posse

Die Flensburger Parkscheiben-Posse

Carl Hermann Jensen
Flensburg
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Carl Hermann Jensen bezieht zum Verbot dänischer Parkscheiben in Flensburg Stellung.

Die Parkscheibenregelung ist seit 1970 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Wer also ordentlich parkt und die Parkscheibe gut von außen sichtbar und lesbar unter die Windschutzscheibe legt, kann für die Dauer der zugelassenen Parkzeit unbesorgt vor Knöllchen seinen Geschäften nachgehen. Das war bisher für deutsche und dänische Autofahrer mit den jeweiligen Landesparkscheiben selbstverständlich. Nun gab es immer wieder Scherzkekse, die irgendeine Fantasiescheibe, die nicht der Euronorm entspricht, aufs Armaturenbrett legten und sich gelegentlich ein 20 € - Knöllchen der Ordnungsverwaltung einhandelten. Das fanden die wiederum nicht so spaßig und verlangten, dass dann auch dänische Autofahrer, die eine dänische Parkscheibe benutzen, mit einem Flensburger Knöllchen beglückt werden müssten, wohl nach dem Motto: „Flensburg liebt Dich!“ als herzliches Willkommen.

Die Ordnungsverwaltung griff diese Argumente auf und kam schon nach wenigen Monaten zu dem Schluss, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der bis dahin üblichen Duldung der dänischen Parkscheibe verletzt sei, mit der Folge, dass in Zukunft die Nutzung der dänischen Parkscheibe als Verstoß gegen die StVO zu werten und mit einem Verwarngeld von 20 € zu ahnden sei. Da ist die Verwaltung allerdings auf dem Holzweg. Die nach dänischem Recht legale Parkscheibe ist nicht mit einer rechtlosen Fantasieparkscheibe vergleichbar. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Gleichwohl ging die Verwaltung mit ihrem Ergebnis in die Öffentlichkeit und informierte sogar warnend über die dänischen Medien. Das entfachte wider Erwarten einen ungeahnten Shitstorm. Häme, Hohn und Spott, Verärgerung und Unverständnis sind die Ernte dieser peinlichen Karnevalsposse. Kommunalpolitiker sprachen von falschen Signalen und Gängelung. Gefordert wurden mehr Fingerspitzengefühl, eine neue Satzung und das Eingreifen des Oberbürgermeisters. Mit dem Hinweis, dass Dänemark die deutsche Parkscheibe toleriere, verlangt man gleiches von Flensburg. Der „einsame SSW-MdB“ Stefan Seidler machte sich für eine europäische Parkscheibe stark und verstieg sich zu der Aussage: „Dass es so etwas nicht bereits gibt, ist für mich ein europäischer Skandal“. Unser neuer Azubi-OB in der 13. Rathausetage zeigte sich auf das öffentliche Echo wenig sensibel, er erkannte nicht die Brisanz, obwohl es unter Punkt 5 seiner Zehn Impulse heißt: „Auf gute Nachbarschaft – Flensburg als Tor nach Skandinavien stärken“. Auch bei der Lösung des angeblichen Problems war er weder kompetent und kreativ, noch pragmatisch und konstruktiv.

 Der Stadt seien die Hände gebunden. Er müsste die Ordnungsbehörde anweisen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Und geradezu hilflos: “Wie soll ich anders handeln?“ Anpackendes führungsstarkes verantwortungsvolles und konstruktives Handeln sieht anders aus („Vom Rathaus zum Tathaus“). Dabei wäre das ganze angebliche Problem per Dienstanweisung leicht und schnell zu lösen gewesen. Nach § 49 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegt die Verfolgung von Verstößen im „pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde“. Da im Ordnungsrecht das Opportunitätsprinzip gilt, kann man gut begründet zu dem Ergebnis kommen, dass es unverhältnismäßig ist, die Nutzung einer regulären dänischen Parkscheibe mit einem Verwarngeld zu ahnden. Ein Bußgeld ist ohnehin nicht fällig. Möglich wäre nach § 2 Absatz 2 der Bußgeldverordnung (BKatV): nicht tätig werden (für einen Beamten undenkbar) oder auch eine kostenfreie Verwarnung. Hätte man sich doch an den bewährten Spruch gehalten: „Die Kenntnis der Gesetze erleichtert die Rechtsfindung ungemein“. Letztendlich aber ist die ganze Geschichte für die Katz, ein Armutszeugnis für die Verwaltung, nur ein schrilles Wiehern des Amtsschimmels bleibt übrig.

Das Problem mit der dänischen Parkscheibe existiert nämlich schlichtweg nicht. Es gibt seit über vierzig Jahren eine europäische Regelung. Die Konferenz der Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft beschloss am 31. Mai 1979 (dem Geburtsjahr von Herrn Seidler, MdB) die Einführung einer einheitlichen Parkscheibenregelung. Die entsprechende Veröffentlichung mit Beschreibung der Gestaltungsmerkmale der Parkscheibe erfolgte im amtlichen Verkehrsblatt Nr. 237 vom 24. Nov. 1981 auf S. 447.

Die in der Konferenz beschlossenen Merkmale erfüllen sowohl die deutsche wie die dänische blau-weiße, mit Ziffernblatt und Zeiger versehene Parkscheibe. Das Wort für die Ankunft ist in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt. Seit Jahren werden sie gegenseitig von beiden Gastländern anerkannt und bieten keinen Raum für rechtswidrige Flensburger-Spezial-Park-Scheiben-Knöllchen.

Carl Hermann Jensen
Zum Kliff 8, 24944 Flensburg

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