Blaulicht

Kindesentführung in Hadersleben: Verdächtiger in U-Haft, Namensverbot gebrochen

Die Polizei fordert dazu auf, das Namensverbot im Entführungsfall in Hadersleben zu respektieren und gegebenenfalls in den sozialen Medien den Namen des Beschuldigten in Beiträgen zu löschen.

Nachdem ein 37-jähriger wegen Kindesentführung und versuchter Vergewaltigung in Hadersleben festgenommen wurde, erinnert die Polizei an das Namensverbot. Dies wurde in den sozialen Medien gebrochen. 

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Zusammenfassung

  • Ein 37-jähriger Tatverdächtiger sitzt nach einer Haftprüfung wegen Kindesentführung und versuchter Vergewaltigung in Hadersleben in vierwöchiger Untersuchungshaft.
  • Die Polizei mahnt zur Einhaltung des Namensverbots in sozialen Medien, da bei Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Wohnort des Beschuldigten Bußgelder von 15.000 bis 25.000 Kronen drohen.

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Ein 37-jähriger Mann, dem Kindesentführung in der Innenstadt von Hadersleben (Haderslev) und versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wird, befindet sich nach einem Haftprüfungstermin in vierwöchiger Untersuchungshaft

Der Haftrichter erließ in der rund zweistündigen Verhandlung am Dienstagnachmittag ein Namensverbot (navneforbud), das allerdings in den sozialen Medien gebrochen wurde. Der Termin fand am Gericht in Sonderburg (Sønderborg) statt. Der mutmaßliche Täter bestritt vor dem Haftrichter die ihm zur Last gelegten Taten und wollte sich in der Sache nicht äußern.

Beim Haftprüfungstermin kam zur Sprache, dass der Beschuldigte bei der Festnahme zur Polizei gesagt haben soll, dass er dem Baby nichts getan habe, er aber den Gedanken gehabt habe, dies zu tun. Die Beamten, die vor Ort waren, sollen zudem den Eindruck gehabt haben, dass der Mann bei der Festnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen stand.

Bußgeld droht beim Brechen des Namensverbotes 

Die Polizei wies darauf hin, dass das Namensverbot gewahrt werden müsse. Es soll die Identifikation einer beschuldigten Person durch die Öffentlichkeit verhindern. Es drohe eine Strafe, sollten die Posts nicht gelöscht werden. „Wir verstehen, dass dieser Fall Gefühle weckt, aber wir müssen daran erinnern, dass wir in Dänemark eine Strafverfolgung haben, in der Polizei und Staatsanwaltschaft die Fälle bearbeiten, in denen das Strafgesetz überschritten wird“, so Vizepolizeiinspekteur Kent Brynielsen.

Das Namensverbot umfasst dabei nicht nur den Namen einer beschuldigten Person, auch Fotos und Wohnsitz dürfen nicht gezeigt beziehungsweise genannt werden. Der Bruch des Namensverbots kann Bußgelder in Höhe von 15.000 bis 25.000 Kronen auslösen.

Das Baby wurde am Montag mitsamt Kinderwagen in der Haderslebener Innenstadt entführt, als es in einem Hof draußen im Kinderwagen schlief. Gut eineinhalb Stunden später fanden Einsatzkräfte das Kind im Hotel Norden. Das Personal dort zeigte sich sehr betroffen.