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Wahlbenachrichtigung sorgt für Kritik und Spott

Wahlbenachrichtigung sorgt für Kritik und Spott

Wahlbenachrichtigung sorgt für Kritik und Spott

dpa
Kiel
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Die in «leichter Sprache» verfasste Benachrichtigung zur Landtagswahl am 7. Mai in Schleswig-Holstein hat großen Spott und Verärgerung ausgelöst. Vor allem ungewöhnliche Bindestrichwörter empören Leserbriefschreiber und Sprachexperten.

Die in «leichter Sprache» verfasste Benachrichtigung zur Landtagswahl am 7. Mai in Schleswig-Holstein hat großen Spott und Verärgerung ausgelöst. Vor allem ungewöhnliche Bindestrichwörter empören Leserbriefschreiber und Sprachexperten.

Die in «leichter Sprache» verfasste Benachrichtigung zur Landtagswahl am 7. Mai in Schleswig-Holstein hat großen Spott und Verärgerung ausgelöst. Vor allem ungewöhnliche Bindestrichwörter empören Leserbriefschreiber und Sprachexperten.

Linguisten bezweifeln gar die Gültigkeit des Schreibens. So heißt es «Land-Tag», «Wahl-Tag», «Hilfs-Mittel», Stimm-Zettel» und «Brief-Wahl-Unterlagen». Auch von «Familien-Name», «Vor-Name» und sogar «Post-Leit-Zahl» ist die Rede.

Nach Ansicht des Vereins Deutsche Sprache verunglimpft das Ganze ein berechtigtes Anliegen leseschwacher Menschen und zugleich die deutsche Sprache. «Die Benachrichtigung ist nicht nur ein Frontalangriff auf unsere Sprache, es ist zweifelhaft, ob sie wegen ihrer Verfälschungen überhaupt als gültig angesehen werden kann,» äußerte der Linguist Reiner Pogarell.

Abstruse Bindestrichwörter seien nicht nur orthografisch fragwürdig, sie verfälschten auch Sachverhalte. «Ein «Land-Tag» ist kein regionales Parlament, sondern ein Tag auf dem Land», erläuterte Pogarell. «Ein «Wahl-Tag» ist nicht der festgelegte Wahltag, sondern ein zu wählender Tag.

In ihrem Drang nach Bindestrichwörtern waren die Verfasser nicht ganz konsequent. Nicht nur «Krankheit», «Ausnahme» und «Sonntag» blieben sprachlich unversehrt, sondern erstaunlicherweise auch die «Stimmzettelschablonen».

Aus der Landeswahlleitung hieß es, die Benachrichtigung sei auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses mit externer Hilfe und in Anlehnung an die Vorlage zur Bremer Bürgerschaftswahl 2015 in leichter Sprache abgefasst worden. Über das Ergebnis könne man geteilter Meinung sein, aber rechtssicher sei es auf jeden Fall.

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