Ausbildung

Etwas weniger Interesse für das Pädagogikstudium

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Der Studiengang wurde im September 2023 mit 23 Studierenden eröffnet (Archivfoto).

Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang an der Ausbildungseinrichtung UC Syd in Tondern ging im Quote-2-Verfahren um 16 Prozent zurück. Dennoch bezeichnet der Rektor es als tollen Ausgangspunkt für den Studiengang, der zum dritten Mal am Campus Tønder angeboten wird.

16 Interessierte möchten im September in Tondern in Regie des University College Syd (UC Syd) ihr Pädagogikstudium aufnehmen. Das steht nach dem Bewerbungsschluss für das Quote-2-Verfahren fest.

Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr drei Bewerbungen (16 Prozent) weniger. Damit liegt das Interesse auf dem gleichen Level wie 2023, als die weiterführende Ausbildung erstmals in Tondern angeboten wurde.

„Ein Rückgang ist immer ärgerlich, aber es entspricht dem Niveau von 2023, als ein gutes Team startete“, teilt der Rektor des UC Syd, Alexander von Oettingen, in einer Pressemeldung mit. Er bezeichnet die Anzahl als einen tollen Ausgangspunkt.

Von Oettingen erwähnt die Rolle der Kommune Tondern als wichtige Mitspielerin. „Die Kommune leistet einen riesengroßen Einsatz, um Studierende zu gewinnen und hilft mit der Vermarktung“, so der Rektor.

Ausbildung ohne längere Transportwege

Zudem garantiere die Kommune Tondern Praktikumsplätze innerhalb der Kommune. Für Rikke Kragh, die 2023 gemeinsam mit 22 Kommilitoninnen und einem Kommilitonen zum ersten Jahrgang des Pädagogikstudiums gehörte, spielte es eine entscheidende Rolle, dass sie in Tondern studieren kann und nicht nach Apenrade (Aabenraa) fahren muss, wie sie damals dem „Nordschleswiger“ beim Studienstart erzählte.

Die Kommune Tondern, die viele Arbeitsplätze im pädagogischen Bereich hat, hatte sich wegen des Fachkräftemangels und um die Studierenden in der Region zu halten, intensiv um die Ansiedelung des Ausbildungsprogramms bemüht.

Bei dem Quote-2-Verfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber nach anderen fachlichen Kriterien als ihre Abiturnote beurteilt, die bei dem Quote-1-Verfahren entscheidend ist. Bewerbungsfrist für das Quote-1-Verfahren ist der 5. Juli.

Zulassungsverfahren (Quote 1 und 2)

Interessierte können sich über zwei verschiedene Quoten um einen Studienplatz bewerben.

Bewerbungsfrist: 5. Juli

Bewerberinnen und Bewerber werden ausschließlich anhand ihrer Abiturnote bewertet. Personen mit einem hohen Notendurchschnitt bekommen somit als Erste einen Studienplatz zugeteilt.

Bewerbungsfrist: 15. März

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über Quote-1-Bewerbungen aufgenommen werden können, oder solche, die anhand von Qualifikationen jenseits der Abiturnote bewertet werden möchten, haben die Möglichkeit, sich über die Quote 2 auf einen Studienplatz zu bewerben.

Die Kriterien beruhen in diesem Fall auf verschiedenen fachlichen und allgemeinen Aktivitäten, die zusammen mit den Zensuren die Grundlage für eine Zulassung bilden. Dies kann beispielsweise die Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung neben dem Abitur sein, ein Aufenthalt an einer Heimvolkshochschule über mindestens 16 Wochen oder ein Auslandsaufenthalt zwischen mindestens drei und sechs Monaten. Auch die Arbeit in einem Verein, politische Arbeit oder die Beschäftigung mit Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderungen wird berücksichtigt.

Daneben müssen potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten eine begründete Bewerbung schreiben, in der sie ihre Motivation darlegen.