Gericht

Haft für tödliches Manöver: Familie vom Urteil enttäuscht

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Auf der nordschleswigschen Autobahn E45 war es im September 2022 zu einer Kollision mit vier Fahrzeugen gekommen. Eine Autofahrerin kam dabei ums Leben (Symbolfoto).

Ein 30-Jähriger aus Hadersleben stoppte 2022 sein Auto mitten auf der Autobahn und verursachte einen tödlichen Auffahrunfall. Jetzt verurteilte ihn das Sonderburger Gericht zu vier Monaten Haft – eine Strafe, die die Familie des Opfers nicht nachvollziehen kann: „Er ist billig davongekommen.“

Das Gericht in Sonderburg (Sønderborg) hat einen 30-jährigen Mann aus Hadersleben zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, nachdem er im Herbst 2022 einen tödlichen Unfall auf der Autobahn zwischen Hadersleben und Christiansfeld verursacht hatte. Das berichtet die Tageszeitung „JydskeVestkysten“.

Der Mann hatte sein Fahrzeug ohne Grund mitten auf der Fahrbahn angehalten, was zu einer Kollision mit vier Fahrzeugen führte. Eine Autofahrerin aus Woyens (Vojens) ist dabei getötet worden.

Vater kann Urteil nicht nachvollziehen

„Er ist billig davongekommen“, sagte der Vater des Unfallopfers nach der Urteilsverkündung gegenüber der Zeitung.

Der zweite Angeklagte, ein 52-jähriger Mann aus Apenrade (Aabenraa), der mit seinem Fahrzeug auf das Auto des Unfallopfers aufgefahren war, erhielt eine Geldstrafe von 10.000 Kronen und einen bedingten Führerscheinentzug.

„Plötzlich auftretende Fehlentscheidung“

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unfallverursacher eine deutlich härtere Strafe von bis zu vier Jahren gefordert und argumentiert, dass es sich um „grob fahrlässiges Verhalten“ gehandelt habe. Das Gericht sah jedoch keine „Raserfahrt“ (vanvidskørsel), sondern eine einmalige, „plötzlich auftretende Fehlentscheidung“.

Schuldig in 14 Fällen

Neben der Haftstrafe wurde dem 30-Jährigen der Führerschein für drei Jahre entzogen. Zum Unfallzeitpunkt ist er laut „JV.dk“ ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.

Das Urteil deckt nicht nur den Unfall ab, sondern eine Vielzahl weiterer Gesetzesverstöße, die mit diesem nicht in Verbindung stehen. Der Haderslebener wurde in insgesamt 14 Fällen schuldig gesprochen, darunter Betrug, Urkundenfälschung, Hehlerei mit Designermöbeln, Verstöße gegen das Waffengesetz und wiederholtes Fahren ohne Führerschein. So hatte die Polizei in seinem Fahrzeug eine Wurf-Axt sichergestellt. Bereits 2023 war der Haderslebener wegen Geldfälschung verurteilt worden.