Bundeswehr

Trauma Auslandseinsatz: Wie ein Soldat aus Schleswig-Holstein nach dem Einsatz weiterkämpft

Kämpfte für und jetzt gegen die Bundeswehr: Philipp Lorenzen.

Afghanistan-Einsatz: Warum ein Bundeswehrsoldat aus Bordesholm mit Posttraumatischer Belastungsstörung  die Bundesrepublik Deutschland verklagt.

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Zusammenfassung

  • Ein früherer Afghanistan-Soldat aus Bordesholm leidet seit dem Anschlag von 2003 an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung.
  • Er fühlt sich durch die Einstufung seines Grades der Schädigung von 40 statt 50 und die Trennung der Leistungen vom Verteidigungsministerium benachteiligt.
  • Deshalb klagt er vor Gericht, schreibt an Spitzenpolitiker und kämpft trotz großer psychischer Belastung weiter um Anerkennung und bessere Entschädigung.

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Es sind die Bilder, die Gerüche, die Erinnerungen, die Philipp Lorenzen nicht mehr loslassen. „Es ist manchmal wie ein Film, der vor meinem inneren Auge abläuft“, sagt der 45-Jährige und erzählt von diesen Bildern, die ihn seit fast einem Vierteljahrhundert belasten. „Eingesammelte Leichenteile, Blut, Särge, der Geruch von verbranntem Fleisch.“

Es sind die Bilder des ersten Sprengstoffanschlags auf deutsche Soldaten in Afghanistan. Am 7. Juni 2003 lenkt ein Selbstmordattentäter sein Auto neben einen Bus, in dem Männer und Frauen sitzen, die nach ihrem Einsatz zurück in die Heimat wollen. Vier Soldaten sterben bei der Explosion, die den Bus total zerfetzt, sieben weitere werden dabei zum Teil schwer verletzt.

Philipp Lorenzen, der in Bordesholm im Kreis Rendsburg-Eckernförde lebt, versieht damals in einem Feldlager seinen Dienst, bekommt hautnah mit, was passiert. Und es belastet ihn bis heute. Ihn plagen Schlafstörungen und Albträume.

Zunächst will er nicht wahrhaben, dass er an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet. Es dauert lange, bis er sich eingesteht, dass er dienstunfähig und krank ist – und Hilfe braucht. Noch heute könne ein Silvesterböller oder der Geruch von Diesel ausreichen, um bei ihm einen Flashback auszulösen, sagt der ehemalige Zeitsoldat. „Es vergeht praktisch kein Tag, an dem ich nicht an Afghanistan denke.“

Jahrelang ringt er mit der Bundeswehr und dem Verteidigungsministerium darum, wie hoch sein Grad der Schädigung (GDS) ist, wie das im Behördendeutsch heißt: „0 heißt gesund, 100 heißt praktisch tot“, sagt Lorenzen. Nach jahrelangen Prozessen bekommt er schließlich den Grad 40 zugesprochen, mit einem zehnprozentigen Plus, weil Lorenzens psychische Krankheit so massiv ist, dass er erwerbsunfähig ist – „besondere berufliche Betroffenheit“ nennt das der Amtsschimmel.

Rechtsstreit beigelegt, doch dann kommt ein Brief

„Als der Rechtsstreit dann endlich ausgestanden war, ging es mir ein bisschen besser“, sagt Lorenzen – bis vor einem Jahr. Da bekommt er Post vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, das ihm mitteilt, dass es ein neues Entschädigungsgesetz gibt. „Ihr medizinischer Grad der Schädigungsfolgen (GDS) ist mit 40 bewertet und wurde aufgrund einer besonderen beruflichen Betroffenheit bisher auf insgesamt 50 erhöht“, heißt es dort. „Bei der Bewertung § 11 Soldatenentschädigungsgesetz wird ausschließlich der medizinische GDS zugrunde gelegt.“ Und das Amt weist gleichzeitig darauf hin, dass sich die Bezüge dafür erhöht hätten.

Doch das sieht Lorenzen nicht ein. „Bei mir ist 40+10 gleich 50, bei der Bundeswehr ist 40+10 offenbar 40.“ Lorenzen will aber den GDS 50, auch weil ihm der gleichzeitig den Status eines Schwerbehinderten und volle freie Heil- und Krankenfürsorge zubillige. Seine Belastungsstörung sei chronisch und dauerhaft, das habe auch das Verteidigungsministerium anerkannt – und das Bundessozialgericht habe schon 1974 festgestellt, dass die Leistungen nicht zu trennen seien. Deswegen fühlt sich Lorenzen heute ungerecht behandelt.

Und es geht auch ums Geld. „Denn bei einem GDS von 40 liegt der Schadenausgleich bei 418 Euro, bei einem GDS von 50 bei 867 Euro. Und das Geld enthält mir das Verteidigungsministerium vor, das das Recht beugt.“

Deswegen reicht Lorenzen Widerspruch und nach dessen Ablehnung Klage beim Sozialgericht in Schleswig ein. „Und ich bin damit nicht allein.“ Er wisse von fünf anderen Betroffenen, die in anderen Bundesländern ebenfalls wegen des GDS vor Gericht gezogen seien, weil sie sich im wahrsten Sinne des Wortes herabgesetzt fühlen.

Das sagt die Bundeswehr zu dem Fall

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bittet auf Anfrage um Verständnis, dass sie sich nicht zu Einzelfällen und Einzelpersonalien äußern könne. Aber dass das Ministerium grundsätzlich aus erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen keine Schlussfolgerungen zieht, das sagt sie schon – und bezieht sich damit auch auf ein Urteil des Sozialgerichts Marburg (Az.: S 1 VE 7/25).

Denn auf das beruft sich Lorenzen. Im vergangenen Jahr hatte ein Ex-Soldat aus Hessen gegen eine Herabstufung seines GDS und Nicht-Anerkennung seiner „besonderen beruflichen Betroffenheit“ erfolgreich geklagt. Die Richter sahen „keine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse“ und argumentierten, dass das neue Gesetz allenfalls auf Neufälle anzuwenden sei. „Ich habe genauso Bestandsschutz“, sagt Lorenzen, der nun auf eine Bestätigung des Urteils in der nächsten Instanz wartet.

Nicht alle haben die Kraft

Von all dem erzählt der Familienvater ruhig und scheinbar gelassen in seiner Küche in Bordesholm. Nur wenn er von den Belastungen und dem Stress erzählt, die ihm die neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen machen, schaut er manchmal lieber in die Ferne und ringt nach Worten. „Man hat uns als Soldaten eingeimpft, dass wir niemals aufgeben dürfen, vielleicht mache ich deswegen immer weiter.“

Lorenzen vermutet, dass die Bundeswehr den Vorgang einfach aussitzen wolle. Sie habe ihm nicht mal mitteilen können, wie viele Soldaten von der Neuregelung betroffen seien. Lorenzen schätzt, dass es mehrere Hundert sind. 

„Aber nicht viele, die psychisch krank sind, haben die Kraft, den Willen und die nötige Rechtsschutzversicherung oder das Geld, um sich zu wehren.“ Den GDS bei einem Soldaten festzustellen, der einen Arm oder ein Bein verloren habe, sei eben leichter als bei einem mit PTBS. „Und Entschädigung gibt es eben nur auf Antrag.“

Aber immer wieder beweisen zu müssen, wie krank man sei, das zehre an den Nerven. „Ich kenne das Gefühl von Hilf- und Nutzlosigkeit“, sagt Lorenzen. Und wenn er erzählt, dass sich Ex-Soldaten mit Belastungsstörungen auch wegen rechtlicher Auseinandersetzungen das Leben nehmen, dann schaut er noch ein wenig länger in die Ferne und sagt: „Ich hatte solche Gedanken auch schon.“

Merz und Steinmeier bekommen Post aus Bordesholm

Doch der Kampf um Gerechtigkeit hält ihn lebendig. An Bundestagsabgeordnete, die Mitglieder des Verteidigungsausschusses, den Ministerpräsidenten, den Verteidigungsminister, ja sogar Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe er geschrieben und seinen Fall geschildert. „Herausgekommen ist bislang nichts“, sagt der Vater zweier Kinder.

Jetzt sitzt er zu Hause und wartet auf eine Entscheidung des Gerichts. Seine Rente von der Bundeswehr bekommt er weiter, „aber eben nicht das, was mir zusteht“. Für Lorenzen ist klar, dass er weiter kämpfen wird, so viel Kraft es ihn auch kosten mag. Therapien habe er gerade keine: „Aber ich weiß, dass ich mich da wieder drum kümmern muss.“

Doch ihm ist klar, dass die höchstens seine Symptome lindern können. Die PTBS werde er nicht mehr los. „Ich kann nur den Umgang damit besser lernen.“ Denn Blut, Leichen, Särge – die Bilder aus Afghanistan von jenem 7. Juni 2003 – die wird Philipp Lorenzen nie wieder los.