Versorgung

Schleswig-Holstein ebnet den Weg für mehr Windenergieflächen

Schleswig-Holstein will mehr Flächen für Windräder ausweisen. Entsprechende Landesentwicklungspläne wurden nun vom Kabinett bewilligt und sollen vom Landtag beraten werden.

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Zusammenfassung

  • Schleswig-Holstein treibt mit einem neuen Landesentwicklungsplan die Ausweisung zusätzlicher Windenergieflächen voran.
  • Das Kabinett hat der Teilfortschreibung zugestimmt, nach der Auswertung von 56 Stellungnahmen sind keine weiteren Änderungen vorgesehen.
  • Der Landtag berät nun den Plan, der Kriterien und Abstandsregeln für künftige Vorrang- und Gemeindeflächen für Windkraft festlegt.

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Wo und wie Schleswig-Holstein künftig Windenergiegebiete ausweisen darf, soll der Landesentwicklungsplan Windenergie regeln. Das schwarz-grüne Kabinett hat einem Entwurf zur Teilfortschreibung dieses Plans zugestimmt, teilte das Innenministerium in Kiel mit. Zuvor hatte eine dritte Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. 

«Der Landesentwicklungsplan Windenergie ist die entscheidende Grundlage der Windenergieplanung für die kommenden Jahre», sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Es sei daher entscheidend, hier Klarheit zu schaffen.

Das Online-Beteiligungsverfahren lief von Ende November bis zum 5. Januar. Dabei gingen 56 Stellungnahmen ein. Nach deren Auswertung war keine weitere Planänderung nötig, hieß es. 

Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Stimmt der Landtag zu, könnte der Plan noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.

Landesentwicklungsplan legt noch keine Vorranggebiete fest

Die Teilfortschreibung setze nicht nur geänderte Vorgaben des Bundesrechts um, sondern legt auch fest, welche Kriterien für landesweite Vorranggebiete und gemeindliche Windenergiegebiete gelten. 

Ausschlusskriterien bestimmen laut Ministerium, wo und in welcher Form Land und Gemeinden künftig Windenergiegebiete ausweisen können.

Der Landesentwicklungsplan Windenergie legt laut Ministerium noch keine Vorranggebiete fest. Diese Aufgabe übernehmen die Regionalpläne Windenergie, die parallel und unabhängig erarbeitet werden.

Dabei ist das Ziel der Landesregierung weiterhin, künftig auf drei statt bislang zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern zu ermöglichen. 

Vorranggebiete müssen weiterhin 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben. Zu Dörfern und Städten bleibt der Mindestabstand bei 800 beziehungsweise 1.000 Metern.