Tierwelt

OP-Termin für Streuner: Herrenlose Katzen aus Schleswig-Holstein werden kastriert

Streuner in Schleswig-Holstein werden jetzt kastriert.

In Schleswig-Holstein beginnt am 23. Februar eine Frühjahrsaktion zur Kastration. Bis 22. März können Finder Streuner versorgen lassen – ein Schutz vor Hunger, Parasiten und Krankheiten.

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Zusammenfassung

  • In Schleswig-Holstein startet am 23. Februar eine landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen.
  • Bis zum 22. März können Tierschützer und Bürger herrenlose Katzen in teilnehmenden Gemeinden kostenlos fangen, kastrieren und medizinisch versorgen lassen.
  • Das Land stellt gemeinsam mit Verbänden und Spendern einen Fonds bereit, und ab 2026 soll eine Katzenschutzverordnung auch Halter von Freigängern zur Kastration verpflichten.

Diese Infobox wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion geprüft.

Für herrenlose Katzen ist das Leben oft ein harter Überlebenskampf. Hunger, Parasiten und Krankheiten gehören für viele Tiere zum Alltag. Um das zu stoppen und gleichzeitig die Vogelwelt zu schützen, startet das Land eine bewährte Hilfsmaßnahme: Am kommenden Montag, 23. Februar, beginnt die landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen.

Ein Bündnis gegen das Katzenelend

Bis zum 22. März können Tierschützer und engagierte Bürger herrenlose Katzen in den teilnehmenden Gemeinden einfangen und medizinisch versorgen lassen.

Finanziert wird das Ganze aus einem Gemeinschaftsfonds, den das Landwirtschaftsministerium (MLLEV) gemeinsam mit Tierschutzverbänden, der Tierärztekammer und privaten Spendern wie der Bastet Stiftung füllt. Insgesamt stehen für dieses Jahr 110.000 Euro vom Land bereit, ergänzt durch Mittel der Verbände.

Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg zieht eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit: „Die hohen Kastrationszahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass dieses gemeinsame Engagement wirkt“, sagt sie. Allein im vergangenen Jahr wurden landesweit 3.672 Tiere operiert. Das sei ein Schritt, um die unkontrollierte Vermehrung zu bremsen, so Schmachtenberg.

Kostenlose Hilfe an den „Hotspots“

Die Teilnahme an der Aktion ist für die Finder unkompliziert, aber an klare Regeln gebunden:

• Zielgruppe: Nur Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden.

• Ablauf: Die Tiere müssen in einer teilnehmenden Gemeinde gefangen, zum Tierarzt gebracht und nach dem Eingriff wieder an ihrem Ursprungsort freigelassen werden.

• Kosten: Für die Fänger entstehen keine Kosten. Die Tierärzte verzichten auf einen Teil ihres Honorars (30 Euro), der Rest der Kosten (bis zu 156 Euro pro Tier) wird komplett aus dem Fonds und durch die Gemeinden übernommen.

Landesweite Katzenschutzverordnung soll 2026 starten

Damit der Erfolg nachhaltig bleibt, plant das Land eine weitere Maßnahme: die landesweite Katzenschutzverordnung. Diese soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Das Ziel: Auch Besitzer von Freigänger-Katzen sollen in die Pflicht genommen werden, ihre Tiere zu kastrieren.

„Damit sich unkastrierte Katzen aus Privathaushalten nicht mit freilebenden Katzen vermehren können, ist diese Verordnung umso wichtiger“, sagt Ellen Kloth vom Deutschen Tierschutzbund Schleswig-Holstein.

Wer helfen möchte, sollte sich vorab bei seiner Gemeinde oder dem örtlichen Tierschutzverein nach den bekannten Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, erkundigen. Dort liegen auch die notwendigen Vordrucke bereit, mit denen bestätigt wird, dass es sich wirklich um eine waschechte Streunerkatze handelt.

Alle erforderlichen Dokumente – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerklärung – sind auf der Webseite www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de abrufbar.