Digitalisierung

MitID kann endlich mit deutschem Pass digital eingerichtet werden

MitID kann endlich mit deutschem Pass digital eingerichtet werden

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Kopenhagen/Apenrade
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Die Einrichtung der mitID mit deutschem Pass war am Donnerstag nicht möglich.
Zwei Wochen, nachdem die Funktion verfügbar sein sollte, hat es nun auch mit einem deutschen Reisepass geklappt (Archivbild). Foto: Gerrit Hencke

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Zum 12. Januar hatte die dänische Digitalisierungsbehörde angekündigt, dass die digitale Einrichtung der eigenen MitID auch mit ausländischem Pass möglich sein werde. Aber es gab Probleme mit deutschen Ausweisen, die jetzt behoben sind. Das gilt allerdings nur für den deutschen Reisepass – nicht für den Personalausweis.

Eigentlich sollte es längst klappen: die eigene MitID mit einem ausländischen Ausweis direkt in der App einzurichten. Eine entsprechende Pressemitteilung hatte die dänische Digitalisierungsbehörde „Digitaliseringsstyrelsen“ veröffentlicht. In ihr hieß es, dass diese neue Funktion ab dem 12. Januar zur Verfügung stehe

Bei einem Test des „Nordschleswigers“ stellte sich jedoch heraus: Es klappt nicht. Zumindest nicht mit unseren verwendeten Ausweisen, einem deutschen Personalausweis und einem deutschen Reisepass. 

Eine Nachfrage bei der Behörde hat ergeben, dass man um das Problem wisse und an einer Lösung arbeite. Wann es behoben sein würde, war ungewiss. 

Auf erneutes Nachhaken, Anfang dieser Woche, teilte der Pressesprecher Majd Karmani am Freitag mit: „Leider gab es Probleme bei der Verwendung von deutschen Pässen, aber diese Probleme sind nun gelöst, und Nutzer mit deutschen Pässen können MitID direkt in der App erstellen.“

Der prompte Test mit einem deutschen Reisepass in unserer Redaktion war erfolgreich. Der mit einem Personalausweis hingegen nicht. 

Fehlermeldung: Mit dem Personalausweis klappt die Einrichtung der eigenen MitID noch nicht in der App. Foto: Hannah Dobiaschowski

Mit Zeugin oder Zeugen zum Bürgerservice

Wer keinen Pass hat, muss sich an den Bürgerservice wenden, so Karmani. „Hier müssen Sie einen gültigen Identifikationsnachweis mitbringen, und Sicherheitsfragen auf der Grundlage des CPR-Registers (zentrales Personenregister, Red.) beantworten. Alternativ muss ein Zeuge oder eine Zeugin mitgebracht werden, der oder die bezeugen kann, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.“ 
 
Wenn eine Person ihren Wohnsitz allerdings außerhalb Dänemarks hat, könne dies bedeuten, dass das CPR-Register nicht genügend Informationen enthält, um die Kontrollfragen zu stellen. Deshalb müssen diese Personen einen Zeugen mitbringen. 

Bis auf Weiteres scheint das also für alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben und keinen Reisepass besitzen, der einzige Weg zu sein. Die Behörde begründet dieses Vorgehen mit den hohen Anforderungen an den Identitätsnachweis, die MitID stellt. Diese gelten dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, um unter anderem Identitätsdiebstahl zu verhindern.

Antworten stehen aus

Entsprechende Erklärungen, warum das Problem mit dem Personalausweis offenbar weiterhin besteht, und ob die Behörde beabsichtigt, dies weiter zu untersuchen, um eine Lösung zu finden, sind angefragt, stehen aber noch aus.

Offen ist außerdem die Frage, warum die App eine adäquate Identitätsprüfung eines nicht dänischen Passes vornehmen kann, es beim Bürgerservice jedoch die zusätzliche Hürde einer Zeugin bzw. eines Zeugen gibt.

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