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Grenzland wird nicht Weltkulturerbe

Grenzland wird nicht Weltkulturerbe

Grenzland wird nicht Weltkulturerbe

Niels Ole Krogh/fla.de, Walter Turnowsky und Cornelius von Tiedemann
Paris/Flensburg
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Der Vorsitzende Punchi Nilami Meegaswatte ließ den Hammer fallen (Bildschirmfoto). Foto: Flensborg Avis

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Das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland wird in der Friedens- und Minderheitenpolitik weltweit als Vorbild genutzt. Doch in die Kriterien als immaterielles Weltkulturerbe passt es – noch – nicht, meint die Unesco.

Info: Immaterielles Kulturerbe

Das deutsch-dänische Grenzland ist im Dezember 2018 in Deutschland als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt worden und auch in Dänemark steht es auf der nationalen Liste. Das Ziel der neuen Bewerbung war es, auch von der Unesco und somit weltweit als immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden.

Als immaterielles Kulturerbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden.

Das immaterielle Kulturerbe ist international und oft national rechtlich geschützt. Die Unesco und Partnerorganisationen versuchen, den  Schutz zu koordinieren und sicherzustellen.

Es gibt keine Kommentare zu dem Vorschlag, der vom Fachausschuss nicht zur Annahme empfohlen wird. Er wird daher abgelehnt.

Mit diesen Worten ließ der Ausschussvorsitzende Punchi Nilame Meegaswatte den Hammer fallen. Auf der Jahrestagung des UNESCO-Komitees für immaterielles Kulturerbe wurde am Donnerstagnachmittag in Paris beschlossen, dass die harte Arbeit zur Anerkennung des Grenzgebiets keine Früchte getragen hat. Das berichtet „Flensborg Avis“.

Dänemark: Unesco soll Kriterien erweitern

Ein Vertreter des dänischen Unesco-Komitees machte daraufhin deutlich, dass die dänischen Parteien der Unesco empfehlen, ihre Kriterien für das immaterielle Kulturerbe zu erweitern, damit das Minderheitenmodell und beispielsweise alle im Grenzland entwickelten pädagogischen Instrumente besser bekannt werden und allen Menschen in Grenzregionen mit Minderheiten zugutekommen können.

Die dänische und die deutsche Minderheit hatten sich sehr bemüht, die Kommission zu überzeugen, aber es war schon vor der Entscheidung klar, dass es schwierig werden würde. In einer dreiseitigen Stellungnahme hatte ein Fachausschuss darauf hingewiesen, dass der Antrag die Kriterien nicht erfüllt. Der Bericht, auf den sich die Entscheidung stützte, war nicht spezifisch genug.

„Im Mittelpunkt des Antrags stehen die Erklärungen von Kopenhagen und Bonn sowie die politischen Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten und zur Verhinderung von Diskriminierung. Dies sind wichtige Initiativen zum Schutz der Rechte von Minderheitengemeinschaften. Es ist jedoch unklar, wie sich diese Maßnahmen konkret auf das Übereinkommen beziehen“, zitierte „Der Nordschleswiger“ aus der Stellungnahme.

Kulturministerin Ane Halsboe-Jørgensen (Archivfoto) Foto: Martin Sylvest/Ritzau Scanpix

Kulturministerin: Grenzland bleibt als Vorbild anerkannt

Ane Halsboe-Jørgensen (Soz.), Kultur- und Kirchenministerin Dänemarks, sagte dem „Nordschleswiger“ vor der Entscheidung: „Die Entwicklung im Grenzland und das Zusammenleben der Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung gelten international als Vorbild. Ganz gleich ob es mit der Anerkennung als immaterielles Kulturerbe funktionieren sollte oder nicht, wird diese Leistung anerkannt. Sollte es nicht klappen, war es möglicherweise nur das falsche Forum. Es wäre kein Zeichen, dass man die Vorbildfunktion international nicht würdigt.“

Bertel Haarder gab den Anstoß

Es war der ehemalige Kulturminister Bertel Haarder (Venstre), der 2016 auf der dänischen Jahrestagung in Südschleswig die Idee vorbrachte, das dänisch-deutsche Minderheitensystem in die Unesco-Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufzunehmen. Die Idee wurde anschließend von der dänischen und der deutschen Minderheit aufgegriffen und sowohl von dänischer als auch von deutscher Seite unterstützt.

Ursprünglich war geplant, den Antrag im vergangenen Jahr einzureichen, damit das Grenzgebiet im Jahr der Wiedervereinigung 2020 zum UNESCO-Kulturerbe ernannt werden kann. Die dänische und die deutsche Minderheit entschieden sich jedoch aufgrund des Umfangs der Anforderungen für einen Aufschub von einem Jahr, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Anmerkung: Der Artikel wurde um 12:33 Uhr um ein Zitat der Kulturministerin ergänzt.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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