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Hundegesetz in Dänemark: Das müssen Touristinnen und Touristen wissen

Hundegesetz in Dänemark: Das müssen Touristinnen und Touristen wissen

Hundegesetz in Dänemark: Das müssen Reisende wissen

Apenrade/Aabenraa
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Ab in den Urlaub: Viele Familien nehmen den Hund mit nach Dänemark. Foto: Jimmy Conover/Unsplash

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Wer mit seinen Haustieren in den Urlaub fährt, muss einiges beachten. Besonders bei der Einreise nach Dänemark ist es wichtig zu wissen, welche Hunderassen verboten sind, welche Dokumentation vorliegen muss und was passiert, wenn ein Tier ein anderes verletzt.

Touristinnen und Touristen, die mit ihrem Hund Urlaub in Dänemark machen, müssen vor der Abreise einiges beachten. Ein Überblick:

Welche Hunderassen sind in Dänemark verboten?

Folgende Hunderassen sind in Dänemark seit dem 1. Juli 2010 verboten. Das gilt auch für Mischlinge, wo diese Rassen enthalten sind. Wer einen Hund besitzt, der auf der Liste steht, darf ihn nicht mit in den Urlaub nehmen.

Die 13 verbotenen Hunderassen sind:

  • Pit Bull Terrier 
  • Tosa Inu 
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Es ist die Aufgabe der dänischen Polizei, die Regeln des Hundegesetzes umzusetzen. Hat sie Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, werden die Polizistinnen oder Polizisten nach Dokumenten bezüglich der Rasse oder des Typs des Hundes fragen. Es ist daher sinnvoll, Dokumente zur Rasse des Hundes mitzubringen – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres.

Weitere Informationen zu den verbotenen Rassen und eine Liste mit Hunden, die vom Aussehen leicht zu verwechseln sind, gibt es unter anderem auf der Seite des dänischen Außenministeriums.

Welche Dokumentation braucht der Hund bei der Einreise?

  • Der Hund muss entweder eine Ohrtätowierung oder einen Chip als ID-Kennzeichnung haben.
  • Außerdem muss das Tier gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss spätestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
  • Alle Hunde benötigen einen EU-Heimtierausweis.

Der Tourismusverband „Destination Sønderjylland“ empfiehlt seinen Gästen, eine Hundemarke mit eingraviertem Besitzernamen und Handynummer am Halsband zu versehen.

Wenn alle Kriterien erfüllt sind, darf auch der Hund nach Dänemark einreisen. Foto: Pauline Loroy/Unsplash

Was passiert, wenn ein Hund einen anderen verletzt?

Laut dem dänischen Hundegesetz ist es vorgesehen, dass Hunde, die Menschen oder andere Hunde angreifen und ihnen schwere Bissverletzungen zufügen, eingeschläfert werden. Wenn ein Hund, der nach Dänemark im Urlaub mitgebracht wurde, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, obliegt es der Polizei, die Schwere der Bissverletzungen zu bewerten und zu entscheiden, was mit dem Tier passiert. Die Besitzerin oder der Besitzer hat die Möglichkeit, einen Hundesachverständigen hinzuzuziehen, bevor die Polizei ihre Entscheidung trifft. Für solche Fälle hat die Polizei eine Liste von Tierärztinnen und Tierärzten mit spezifischem Fachwissen über das Verhalten von Hunden, so das dänische Außenministerium.

Wo muss der Hund angeleint sein?

  • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. 
  • In Wäldern müssen Hunde das ganze Jahr an der Leine laufen.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht gibt es in diesem Artikel.

Dürfen Gäste ihre Hunde mit ins Restaurant nehmen?

Laut der Hausordnung zur Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants nicht betreten, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Kommentar

Jan Peters
Jan Peters Lokalredaktion Apenrade
„Kein Deutsch: Kommune verpasst die Chance auf mehr Gäste“