Corona-Restriktionen

Eigenes Sommerhaus kein triftiger Grund für Einreise

Eigenes Sommerhaus kein triftiger Grund für Einreise

Eigenes Sommerhaus kein triftiger Grund für Einreise

Apenrade/Aabenraa
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Ausländische Sommerhausbesitzer können während der Grenzschließung nicht ihr dänisches Eigentum besuchen – es sei denn sie sind dort wohnhaft. Ansonsten ist es kein triftiger Grund. Foto: dpa

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Personen aus Deutschland können den Besitz eines Sommerhauses in Dänemark nicht als triftigen Grund für eine Einreise anführen. Dies sei unfair, finden einige von ihnen.

Laut der Dänischen Statistikbehörde gibt es in Dänemark etwa 200.000 Sommerhäuser. Die Internetseite boligsiden.dk gibt an, dass davon 3.192 Häuser Personen gehören, die keine dänische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland haben. Gut 550 davon liegen laut einer Übersicht von JydskeVestkysten aus dem Jahr 2018 in Nordschleswig.

Und die bleiben dieser Tage oftmals leer stehen, denn ihre Besitzer dürfen aufgrund der geltenden Corona-Beschränkungen nicht nach Dänemark einreisen.

Besitz eines Sommerhauses kein triftiger Einreisegrund mehr

Der Besitz eines Sommerhauses wird von den dänischen Regeln nämlich inzwischen nicht mehr als triftiger Grund für eine Einreise anerkannt. Auf der von den dänischen Behörden betriebenen Seite coronasmitte.dk ist der Besitz eines Sommerhauses, Bootes oder Dauercampingplatzes „vorübergehend als triftiger Grund suspendiert“.

Somit können Deutsche derzeit nicht über die Grenze nach Dänemark zu ihrem Sommerhaus, ihrem Boot oder Dauercampingplatz kommen. Ausgenommen hiervon sind einzig Personen, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, da sie unter die Grenzlandregelung fallen.

Frust bei den Betroffenen

Dies hat bei einigen Sommerhausbesitzern, die sich in dieser Situation befinden, für Frust gesorgt. So schreibt eine Nutzerin auf Facebook, dass sie ihr Haus nicht nutzen dürfe, jedoch Grundsteuern und Müllabgaben zahlen müsse. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne schrecke sie hingegen nicht ab.

Ein anderer Facebooknutzer schlägt vor, dass sich die Betroffenen gemeinsam organisieren sollten, da sich auf diese Weise mehr erreichen ließe. Er vergleicht das momentane Einreiseverbot mit einer temporären Enteignung, während weiterhin Steuern und Abgaben fällig würden.

Neues am 5. April?

Zwar traten zum 1. März erste Lockerungen unter anderem für den Einzelhandel in Kraft, womit ein erster Schritt zu einer Wiedereröffnung des öffentlichen Lebens in Dänemark getan wurde. Die momentanen Einreisebeschränkungen gelten jedoch zunächst noch bis zum 5. April. Erst dann will sich die Politik zu eventuellen weiteren Lockerungen äußern.

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