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Deutscher Pass, dänisches Haus: 80-Jähriger kann nicht umziehen

Deutscher Pass, dänisches Haus: 80-Jähriger kann nicht umziehen

Deutscher Pass, dänisches Haus: Umzug nicht möglich

Hamburg/Apenrade
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In seinem Leben hat Ernstwalter Clees schon oft die deutsch-dänische Grenze passiert, während der Corona-Restriktionen scheint sie jedoch für den Rentner unüberwindbar zu sein. Foto: Karin Riggelsen

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Ernstwalter Clees aus Hamburg kann zurzeit nur mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach Dänemark einreisen, um in sein Haus zu ziehen. Diese bekommt er, wenn er persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig wird. Behördengänge sind jedoch kein triftiger Einreisegrund.

Der ehemalige Lokalredakteur des „Nordschleswigers“ in Hadersleben (Haderslev), Ernstwalter Clees, hat von 1965 bis 1972 in Nordschleswig gelebt. Danach arbeitete er auf einer Insel südlich von Fünen.

Umzug nach Dänemark lange geplant

Dort in der Kommune Midtfyn-Faaborg hat seine Familie seit nunmehr 36 Jahren ein Haus. Der ehemalige Redakteur bezahlt also Steuern in Dänemark, bezieht seine Folkepension, lebt momentan aber noch in Hamburg.

Ich habe meinen Lebensabend so geplant, dass ich, wenn ich alt genug bin und in Hamburg alles erledigt habe, meinen Ruhestand dort, im südfünischen Inselmeer, genieße. Doch dann kam Corona.

Ernstwalter Clees

Wenn es nach dem 80-Jährigen geht, soll sich das bald ändern: „Ich habe meinen Lebensabend so geplant, dass ich, wenn ich alt genug bin und in Hamburg alles erledigt habe, meinen Ruhestand dort, im südfünischen Inselmeer, genieße. Doch dann kam Corona.“

Da Ernstwalter Clees weder Arbeitnehmer in Dänemark ist noch einen selbstständigen Beruf ausübt, darf er nicht über die Grenze, es sei denn, der Hamburger hätte einen Ausweis von Styrelsen for International Rekruttering og Integration in Apenrade (Aabenraa) mit dem Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung.

Persönliches Erscheinen bei der Behörde erforderlich

Der ehemalige Lokalredakteur hat bei der Behörde angefragt, ob er einen Anwalt bevollmächtigen darf, damit dieser für ihn die Papiere entgegennimmt. Das sei nicht möglich, antwortete man ihm, er müsse persönlich erscheinen.

Der Besuch bei einer Behörde ist nicht im Katalog der anerkennungswürdigen Gründe zur Befreiung von den Restriktionen.

Ernstwalter Clees

„Ich komme da bekanntlich nicht hin, weil ich nicht über die Grenze komme: Der Besuch bei einer Behörde ist nicht im Katalog der anerkennungswürdigen Gründe zur Befreiung von den Restriktionen“, stellt Ernstwalter Clees frustriert fest.

Er hat nun eine weitere Anfrage an die Behörde gestellt, wie er als Hamburger diesen Termin wahrnehmen soll: „Jetzt bin ich gut 80 Jahre alt, zweimal geimpft, negativ getestet, und es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Jetzt bin ich gut 80 Jahre alt, zweimal geimpft, negativ getestet, und es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Ernstwalter Clees

Auch die Hotline der Polizei bestätigt dem Rentner, dass ein Gespräch bei der Styrelsen for International Rekruttering og Integration oder einer anderen Behörde kein Grund ist, die Einreise zu erlauben.

Verschärfte Einreisebestimmung bis zum 5. April

Nachdem die Ein- und Ausreiserestriktionen am Mittwoch verlängert wurden, geht Ernstwalter Clees nicht davon aus, dass er vor dem 5. April umziehen kann. „Es müsste mir auch jemand aus der Familie beim Umzug helfen. Bei den derzeitigen Quarantänebedingungen ist das schwierig.“

Nun wartet der Hamburger auf die Antwort der dänischen Behörde. „Ich möchte einfach wissen, woran ich bin. Einzelfälle fallen eben überall durchs Raster, und ich will auch keine Extrawurst. Aber blöd ist es trotzdem“, so Ernstwalter Clees.

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