Betrugsvorwurf

Rothenkruger Fuhrunternehmer: „Kabotage-Fahrten sind ein Missverständnis“

Rothenkruger Fuhrunternehmer: „Kabotage-Fahrten sind ein Missverständnis“

Fuhrunternehmer: „Kabotage-Fahrten sind ein Missverständnis

Rothenkrug/Rødekro
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Lastwagen auf der Autobahn (Symbolbild) Foto: Karsten Sörensen

Bußgelder in Höhe von einer Million Kronen soll „TS Transport A/S“ wegen ungesetzlicher Fahrten zahlen. Der Firmeneigentümer meint jedoch, dass die Strafe ungerechtfertigt sei und spricht von widrigen Umständen aufgrund des Coronavirus. Nun will er gegen die Strafe Einspruch einlegen – und auch die Polizei verklagen.

Am Montag wurden zwei in Deutschland registrierte Lastwagen des Transportunternehmens „TS Transport A/S“ mit Sitz am Kometvej in Rothenkrug vom „Lkw-Center“ der Polizei (tungvogncenter) an der Weiterfahrt gehindert. Der Vorwurf: Es wurden sogenannte Kabotage-Fahrten durchgeführt und damit gegen geltende Gesetze verstoßen. Kabotage ist die Transportdienstleistung innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Unternehmen.

Bußgelder in Höhe von einer Million Kronen wurden verhängt. Zwei der Lastwagen des Unternehmens wurden als Sicherheit für das Bußgeld von der Polizei zurückgehalten.

Jetzt erklärte John Thimes Kristiansen, Direktor von „TS Transport A/S“ und der in Deutschland ansässigen Zweigniederlassung „TS Transport GmbH“, gegenüber transportnyherderne.dk, dass es sich dabei um ein Missverständnis handele.

„Es war wegen des Coronavirus nicht möglich, die Fahrer auszutauschen. Deshalb ist es aus dem Ruder gelaufen“, erklärte Thimes Kristiansen gegenüber dem Online-Fachmagazin.

Er berichtete außerdem, dass die beiden nun von der Polizei zur Sicherheit einbehaltenen Lastwagen auf dem Weg aus dem Land waren und nicht Kabotage fuhren.

Außerdem sei er nicht von der Polizei über die Bußgelder in Millionenhöhe unterrichtet worden. „Ich habe eine Anzeige bekommen und ein Stück Papier, auf dem festgehalten ist, dass einige Fahrtberichte mitgenommen wurden“, so Thimes Kristiansen.

Nun hat sich der Fuhrunternehmer einen Anwalt genommen, der einen Blick auf den Fall werfen soll. Weil für den Unternehmer durch die zurückbehaltenen Fahrzeuge ein erheblicher Einnahmeausfall bedeutet, überlege er sich, gerichtlich gegen die Polizei vorzugehen.

„TS Transport“ wurde 2015 gegründet.

 

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