Antiziganismus

Studie: So erging es Sinti und Roma in Schleswig-Holstein im Nationalsozialismus

Gedenkstein mit mehreren Blumenkränzen und Blumenbeet an einer Straße
Gedenkstein für die Sinti und Roma aus Schleswig-Holstein, die dem Völkermord der Nazis zum Opfer fielen.

Forschung: Eine neue und umfassende Untersuchung beleuchtet die Verfolgung und Diskriminierung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein während des Nationalsozialismus. Die Studie schlägt auch eine Brücke in die Gegenwart und zu den aktuellen Herausforderungen der Minderheit.

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Zusammenfassung

  • Eine Studie der Europa-Universität Flensburg zeigt das Ausmaß der Verfolgung von Sinti und Roma in Schleswig-Holstein während der NS-Zeit.
  • Zwischen 35 und 45 Prozent der Deportierten wurden ermordet, Täter aus der Polizei blieben nach 1945 oft im Dienst und Entschädigungen kamen spät oder unzureichend an.
  • Die Untersuchung macht deutlich, dass Diskriminierung und Antiziganismus bis heute anhalten und weiterer Forschungs- und politischer Handlungsbedarf besteht.

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Zahlreiche Dokumente wurden ausgewertet und mehrere Biografien von Sinti und Roma aus Schleswig-Holstein rekonstruiert: Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Europa-Universität Flensburg im Auftrag des Kieler Landtags beleuchtet erstmals in großer Tiefe die massive Verfolgung in der NS-Zeit sowie Benachteiligungen und fortdauernden Rassismus gegenüber der Minderheit in der Nachkriegszeit. 

Sie zeigt aber auch widerständigen Mut, soziale Not und unbändigen Überlebenswille auf, so die Verantwortlichen der Untersuchung, Prof. Dr. Marc Buggeln Dr. Sebastian Lotto-Kusche und Melanie Richter-Oertel.

Zwei Personen halten einen geöffneten weißen Aktenordner vor blauer Wand mit Kartenmotiv.
Professor Dr. Marc Buggeln und Landtagspräsidentin Kristina Herbst (CDU) Mitte Januar bei der Vorstellung der 542 Seiten starken Studie.

Die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW fordern für die kommende Landtagssitzung in einem gemeinsamen Antrag, die Ergebnisse der Studie zu würdigen und sich mit den Ergebnissen sowie den daraus abgeleiteten wissenschaftlichen Handlungsbedarfen weiter zu befassen.

Sinti und Roma in Deutschland und Dänemark

  • In Deutschland leben heute nach unterschiedlichen Schätzungen 80.000 bis 120.000 Angehörige als anerkannte Minderheit. 
  • Der schleswig-holsteinische Landesverband Deutscher Sinti und Roma e. V. schätzt die Zahl der Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein auf etwa 6.000 Menschen. 
  • Weder die Sinti noch die Roma oder beide zusammen stellen eine homogene Gruppe dar.
  • In Dänemark wurden Sinti und Roma über Jahrhunderte als nicht willkommene Gäste verfolgt. 
  • Heute leben etwa 5.000 bis 7.000 Angehörige der Volksgruppe im Land und erfahren nach wie vor Diskriminierungen. 
  • Dänemark lehnte die Anerkennung der Sinti und Roma als nationale Minderheit in der Vergangenheit mehrfach ab. 

Erster Gesamtüberblick über Verfolgung in Schleswig-Holstein

Die Studie untersucht erstmals im Gesamtüberblick die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein. Sie liefert darüber hinaus Aussagen zur Größe der Gruppe der Verfolgten sowie erste Annäherungen an Opferzahlen. 

Im Vorfeld der Deportationen im Frühjahr 1940 hatte die Kriminalpolizeistelle in Kiel eine Liste mit 372 Namen angelegt, die alle der Behörde bekannten Sinti und Roma enthielt. Im Bereich der Kriminalpolizeistelle Flensburg lebten zu dem Zeitpunkt mindestens 55 Sinti und Roma. 

Es ist aber wahrscheinlich, dass vor Beginn der Deportation im heutigen Schleswig-Holstein zwischen 450 und 500 Sinti und Roma gelebt haben. Mehr als die Hälfte wurde deportiert.

Die Studie zeigt auf, dass ein größerer Teil der Sinti und Roma aus Schleswig-Holstein die Deportation ins Generalgouvernement (besetzte, aber nicht ins Deutsche Reich eingegliederte Gebiete Polens, Anm. d. Red.) überlebte – mehr als Studien zu anderen Regionen dies hätten erwarten lassen können.

Rekonstruierte Lebensläufe

  • Heinrich (*1894) ist eines von vielen Einzelschicksalen, das durch die Forschenden teilweise rekonstruiert werden konnte. 
  • Sein Schicksal zeigt exemplarisch, was Sinti und Roma in der NS-Zeit erleiden mussten. 
  • Heinrich wird am 15. Juni 1938 um 5 Uhr früh von Polizisten auf dem Wohnwagenplatz in der Ziegelstraße in Lübeck geweckt und mit aufs Revier genommen. Begründung: Er sei als „arbeitsscheu“ bekannt
  • Der ehemalige Infanterist, verheiratet und Vater von fünf Kindern, erklärt, im Ersten Weltkrieg verschüttet worden zu sein. Er habe ein Herzleiden – das ihm nach 1945 auch attestiert wird – und könne deshalb nur leichte Gelegenheitsjobs machen. 
  • Die Nazi-Behörden glauben ihm nicht und deportieren ihn ins Konzentrationslager Sachsenhausen.
  • 1939 kehrt er nach schwerer Arbeit abgemagert zurück nach Lübeck, um dann 1940 mit der Familie ins Generalgouvernement deportiert zu werden, wo er Zwangsarbeit verrichten muss.
  • 1944 oder 1945 kehrt er nach Lübeck zurück und setzte sich für eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus. Er erhält Entschädigungen, die er nach einem Bescheid von 1958 teilweise zurückzahlen soll. 
  • Er stirbt am 22. Juli 1958.

Es wird in der Untersuchung deutlich betont, dass alle im Mai 1940 aus Schleswig-Holstein Deportierten mindestens vier Jahre in einer der schlimmsten Todeszonen des Zweiten Weltkriegs überleben mussten, bevor sie frühestens im Sommer 1944 durch den Vormarsch der Roten Armee die Erlaubnis erhielten, nach Deutschland zurückzukehren.

35 bis 45 Prozent der Sinti und Roma aus Schleswig-Holstein kamen ums Leben

Richtig ist aber auch: In jeder zurückkehrenden Familie hat es Todesopfer gegeben. Die Forschung geht aktuell davon aus, dass im Nationalsozialismus etwa 70 Prozent der deutschen Sinti und Roma ermordet wurden. Die Sterblichkeitsrate für diejenigen, die nach Auschwitz deportiert wurden, lag noch höher. Hier starben mindestens 86 Prozent der Deportierten. 

Rechteckige Gedenktafel mit Inschrift an einer roten Backsteinmauer
An der Flensburger Norderstraße 104 erinnert eine Tafel an die ermordeten Mitglieder der Familie Weiß.

Auch für die Deportation im Mai 1940 ging die Forschung bisher von einer Sterblichkeit von 70 bis 80 Prozent aus. Für die aus Schleswig-Holstein Deportierten konnte die Untersuchung zeigen, dass die Überlebenschance höher war. Doch auch hier starben zwischen 35 und 45 Prozent. 

Die ist laut Datenlage eine „exorbitant hohe“ Zahl. Eine ähnlich hohe Sterblichkeit gab es zu dieser Zeit im Konzentrationslager Dachau. Die Sterblichkeit der Sinti und Roma im Generalgouvernement war damit zugleich höher als bei allen Gruppen von zivilen Zwangsarbeitenden, die ins Deutsche Reich verschleppt worden waren.

Täterschaft in der Polizei

Die Studie kann ebenfalls zum ersten Mal eine größere Zahl von Tätern in der Polizei in Schleswig-Holstein – insbesondere in den Großstädten Kiel und Lübeck – mit Namen und Berufsbiografien benennen, die für die Verfolgung der Minderheit eine Schlüsselrolle spielten. Unter den Polizeibeamten war mit Rudolf Hannig mindestens ein Polizeibeamter, der nach 1945 eine herausragende Karriere machen sollte: Er wurde erster Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes, aus dem später das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hervorging. 

Insgesamt konnten für Schleswig-Holstein die Namen von 13 zuständigen Kriminalbeamten ermittelt werden, die Angehörige der Minderheit als „Zigeuner“ oder „Asoziale“ verfolgten

Die für die Verfolgung verantwortlichen Beamten waren oft auch nach Kriegsende noch im Amt oder konnten ihre volle Pension erhalten. 

Entschädigungen kamen zu spät oder gar nicht

In der Studie wurde auch systematisch die Entschädigungs- und Rückerstattungspraxis gegenüber Sinti und Roma in Schleswig-Holstein nach 1945 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Angehörige der Volksgruppe ihre Rechte sehr viel selbstbewusster und ausdauernder einklagten, als dies bisher angenommen wurde. Zugleich waren sie dabei auch erfolgreicher, als frühere Forschungen vermutet hatten. Gezeigt werden kann auch, dass zwei Anwälte, die viele Angehörige der Minderheit vertraten, eine wichtige Rolle spielten, um Erfolge vor Gericht zu ermöglichen. 

Die drei Forschenden halten allerdings auch fest, dass diese Anerkennung die Mehrheit der Teilnehmenden dennoch zu spät erreichte und bewilligte Summen nicht (vollständig) bei den Betroffenen ankamen, beziehungsweise zu gering waren. Denn angesichts der extremen Gewalt nach den Deportationen konnten die Entschädigungen das widerfahrene Leid kaum kompensieren, heißt es.

So sagt Lucia Weiß, die Enkelin von Matthäus Weiß vom Verband Deutscher Sinti und Roma, in dem für die Studie geführten Interview: 

„Was bedeutet Geld, wenn man die ganze Familie verloren hat? […] Wie kann man das mit Geld entschädigen? 500 Mark und dann gucken, wo ihr bleibt. Keine Wohnung, kein Zuhause, alles weg, keine Familie. […] Ich finde das sehr erniedrigend. […] Und vor allen Dingen, es ging ja weiter. Auch wo der Krieg schon vorbei war, wurden die Menschen ja trotzdem noch verjagt und verfolgt. Trotzdem noch.“

In Schleswig-Holstein gibt es 69 dokumentierte Fälle, in denen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Entschädigungssummen oft direkt an Sozialbehörden oder andere Gläubigerinnen und Gläubiger abtreten mussten – etwa um Anwaltsrechnungen zu bezahlen. 

Ferner enthalten die Akten Hinweise darauf, dass Fürsorgeämter geleistete Hilfen auf Grundlage der Entschädigungszahlungen zurückforderten.

In der Folge bestimmten prekäre Lebensumstände weiterhin den Alltag vieler Minderheitenangehöriger. Zudem zogen sich die Verfahren über lange Zeiträume hin. 

Kontinuität in der Presseberichterstattung

In der zweijährigen Untersuchung wird anhand der Auswertung von zwei schleswig-holsteinischen Zeitungen erstmalig auch ein Blick auf die mediale Darstellung der Minderheit über das gesamte 20. Jahrhundert in Schleswig-Holstein erstellt. 

Deutlich wird dabei eine Doppelstruktur: Während in der Lokalberichterstattung der kriminalisierende Blick dominierte, finden sich im Kulturteil vorwiegend romantisierende Darstellungen. Dabei verbinden sich die Vorstellungen vom sicherheitspolizeilichen Risiko und von der exotischen Attraktion darin, die Minderheit als ‚das Andere‘ zu markieren. Bis Ende des Jahrhunderts behält diese Darstellung ihre Kontinuität.

Sinti und Roma zwischen Ängsten und Kampf gegen Antiziganismus

Und heute? Die Auswertung von fünf narrativen Interviews mit Sinti und Roma, deren Biografien einen engen Bezug zu Schleswig-Holstein haben, unterstreicht, dass der Genozid für fast alle Sinti und Roma ein beständiges und prägendes Thema ist. 

Sie betonen alle, dass sie mit Rassismuserfahrungen, Diskriminierungen und tradierten Ängsten bis in die Urenkelgeneration der Verfolgten zu kämpfen hatten. Solche negativen Erfahrungen spielen sich auch im Kontakt mit Polizei, Ämtern und in der Schule ab. 

So berichtet Karl-Heinz über ein Praktikum in einer KfZ-Werkstatt: „Ja, als diese zwei Wochen vorbei waren, habe ich mich dann verabschiedet, bin noch einmal in sein (des Werkstattmeisters) Büro gegangen, habe mich bedankt, dass ich das Praktikum machen durfte, und er hat nichts gesagt, er hat nur gewinkt und weiter auf seine Zettel geschaut. So ging es eigentlich, man kann sagen, mein ganzes Leben, weiter.  Bis zum heutigen Tag.“

Die eigenen Diskriminierungserlebnisse führten für viele Interviewte zu Ängsten, aber auch zum Wunsch, diese zu überwinden. Wesentlich zur Selbststärkung haben die Bürgerrechtsbewegung und der Zusammenhalt in den Familien beigetragen.

So sagt Lucia: „Wir sind sehr ängstlich, sehr vorsichtig. Das ist schon so, muss man sagen. Wir fühlen uns immer am wohlsten, wenn wir so unter uns sind. Das ist schon ganz schön.“

Die überwiegende Mehrheit der Sinti und Roma ist heute für Angehörige der Mehrheitsgesellschaft weiterhin nicht sichtbar. Aufgrund der existierenden Stereotype über die Minderheit möchten sich viele gegenüber der Mehrheitsgesellschaft nicht als Angehörige der Minderheit zu erkennen geben, lautet eine der Schlussfolgerungen der Studie.

Alle Interviewten kämpfen jedoch heute gegen Antiziganismus, mit dem Ziel, dass ihre und andere Kinder aus der Minderheit weniger diskriminierende Erfahrungen machen müssen als sie selbst. 

Viele Fragen nur durch weitere Forschung zu beantworten

Die Erforschung der NS-Verfolgung in den Großstädten in Schleswig-Holstein, beispielsweise in Kiel und Neumünster, muss noch ausgeweitet werden, so eine Erkenntnis der Studie. Ferner fehlen noch immer endgültige Opfer- und Sterblichkeitszahlen. Auch müsse die Entschädigungspraxis mit der anderer Bundesländer verglichen werden.