Wildschweinzaun

Flensburger Veto? Ministerium untersucht den Fall

Flensburger Veto? Ministerium untersucht den Fall

Flensburger Veto? Ministerium untersucht den Fall

Kopenhagen/Kollund
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Der ersten Zaunteile sind aufgestellt. Foto: Frank Cilius/ Ritzau-Scanpix

Die Stadt Flensburg will möglicherweise von einem vertraglich zugesichertem Vetorecht Gebrauch machen um den dänischen Zaunbau im Kollunder Wald zu stoppen. Dabei ist der Bereich im Kollunder Wald qua Gesetz längst enteignet. Dennoch will man von dänischer Seite aus auf die Einwände der Flensburger reagieren.

Könnte der Flensburger Stadtrat mit einem Veto den Bau des dänischen Wildschweinzaunes im Kollunder Wald verhindern? Entsprechende Presseberichte haben am Wochenende die Runde gemacht. Der Grund: Der Stadt Flensburg hat der Wald einst gehört und im Verkaufsvertrag hat sie sich ein Vetorecht bei baulichen Veränderungen zusichern lassen.

Der Nordschleswiger hat den Bürgermeister der Apenrader Kommune gefragt, was dran ist an dieser Option. „Das ist in erster Linie eine Angelegenheit des Umweltministeriums. Es muss Lösungen mit den betreffenden Landbesitzern finden“, erläutert Thomas Andresen (Venstre).

Politisch wollte er sich in die Frage, inwieweit die Stadt Flensburg ein Einspruchsrecht gegen den Zaunbau hat, nicht einmischen. „Das ist eine rein rechtliche Angelegenheit und nichts, was eine kommunalpolitische Entscheidung erfordert. Dazu kann die Kommune keine Entscheidung treffen.“

Das habe er auch Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) mitgeteilt. „Ich habe ihr gesagt, dass dies außerhalb meiner politischen Entscheidungskraft liegt.“

Fest steht: der Zaun läuft durch den Wald

Bent Rasmussen setzt als Oberförster der Naturbehörde den Zaunbau in die Tat um. Er hatte bislang noch nichts von dem Vetorecht der Flensburger gehört, wie er dem „Nordschleswiger“ am Montag mitteilte. „Aber wenn sich gute Nachbarn an einen wenden, muss man dazu natürlich Stellung nehmen“, so Rasmussen.

Denn fest steht: Der Zaunverlauf führt durch den Kollunder Wald. „Wir sind beauftragt, die Barriere so nahe an der Grenze zu bauen, wie überhaupt möglich. Das heißt, der Verlauf führt definitiv durch den Wald“, bestätigt Rasmussen.

Prinzipiell hat der Staat durch den Gesetzesbeschluss der Regierung, den Zaun zu bauen, das Recht, Land zu enteignen. Das gilt auch für den Waldbereich bei Kollund, der sich mittlerweile im Besitz einer Naturstiftung befindet. „Ja, durch das verabschiedete Gesetz ist das Recht gegeben, Land zu enteignen“, so Rasmussen. „Das gilt auch für den Kollunder Wald.“

Inwieweit man juristisch und auch politisch auf die Flensburger Überlegungen eines Vetorechts reagieren wird, wird derzeit noch untersucht.

 

 

 

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