Leserbrief

„Mehr Flexibilität in der Altenpflege – jetzt müssen wir die Entwicklung genau verfolgen“

Veröffentlicht Geändert
Peter Asmussen
Peter Asmussen

Peter Asmussen weist darauf hin, dass die Umsetzung des neuen Altenpflegegesetzes genau beobachtet werden müsse. Nur so könne festgestellt werden, ob die neuen Gesetze wirken.

Ab dem 1. Juli 2025 trat ein neues Altenpflegegesetz in Kraft, das für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kommunen zu einem Wendepunkt werden könnte. Das bisher starre System mit Formularen und umfangreicher Dokumentation, bei dem nur einzelne Leistungen wie Reinigung oder Einkauf zugeteilt wurden, wird abgeschafft. Stattdessen werden den Betroffenen ganze Pflegeverläufe zugewiesen, die in Absprache mit den Mitarbeitenden individuell zusammengestellt werden – stets ausgehend von den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Person.

Dies ist ein notwendiger Bruch mit der fragmentierten Altenpflege. Ziel ist ein zusammenhängender Ansatz, der sowohl die Lebensqualität der Betroffenen verbessert als auch ermöglicht, die Hilfe flexibel anzupassen, wenn sich der Bedarf ändert – ohne langwierige und bürokratische Genehmigungsverfahren.

Die Pflegeverläufe können alles umfassen – von praktischer Hilfe bis hin zu umfassender Pflege und rehabilitativer Unterstützung. Das neue Modell betrachtet die gesamte Lebenssituation der Betroffenen, anstatt die Leistungen in kleine, unflexible Einheiten aufzuteilen. Das schafft Freiheit und ermöglicht eine effektivere Nutzung der vorhandenen Ressourcen.

Doch auch wenn Anlass zur Hoffnung besteht, ist es entscheidend, die Entwicklung genau zu beobachten. Das Gesetz darf kein bloßes Stück Papier bleiben – es muss sich im Alltag bemerkbar machen, sowohl für diejenigen, die die Hilfe erhalten, als auch für die, die sie leisten.

Dies ist ein positiver Schritt hin zu einer flexibleren und effizienteren Altenpflege. Jetzt kommt es darauf an, sicherzustellen, dass die ehrgeizigen Ziele auch Wirklichkeit werden. Ich freue mich darauf, die Reaktionen der älteren Bürgerinnen und Bürger auf die neue Gesetzgebung in der Kommune Apenrade zu verfolgen.

Peter Asmussen,
Nørrehesselvej 40,
6200 Aabenraa

Die in diesem Leserbeitrag vorgebrachten Inhalte wurden nicht von der Redaktion auf ihre Richtigkeit überprüft. Sie spiegeln die Meinung der Autorin oder des Autors wider und repräsentieren nicht die Haltung des „Nordschleswigers“.