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Wo eine Tilde hohe Wellen schlägt

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Je suis Fanch
Die Bretonische Presseagentur ABP berichtete mehrfach über Gerichtsverfahren, die den bretonischen Vornamen Fañch zum Gegenstand hatten.

Die französische Justiz will einem Elternpaar untersagen, sein Kind Fañch zu nennen. Es gab schon mehrfach ähnliche Fälle.

Ein Paar, das in der Nähe von Angers (Département Maine-et-Loire) lebt, gab seinem im Juli 2023 geborenen Sohn den bretonischen Vornamen Fañch (das entspricht François), mit einer Wellenlinie (Tilde) auf dem „n“. Die Mutter ist Bretonin; Angers liegt rund 30 Kilometer von der Grenze des Départements Loire-Atlantique entfernt, das zur historischen Bretagne gehört, obwohl es Mitte des 20. Jahrhunderts von der heutigen Region Bretagne abgespalten wurde. Die Bretonen kämpfen seit jeher darum, dass die Bretagne wiedervereinigt wird.

Die Staatsanwaltschaft von Angers ist der Ansicht, dass der bretonische Vorname unzulässig sei und leitete ein Gerichtsverfahren ein. Diese Maßnahme hat das Ehepaar am Ende des vergangenen Jahres vor dem Berufungsgericht in Angers angefochten, wie die Tageszeitung „Ouest France“ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft von Angers fordert den Familienrichter auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind – ob mit oder ohne Zustimmung der Eltern – ein anderer Vorname gegeben werde. Die Freiheit von Eltern, Namen für ihre Kinder auszuwählen, habe Grenzen, vertritt die Staatsanwaltschaft: „Die Sprache der Republik ist Französisch“, heißt es in Artikel 2 der französischen Verfassung, daher sei Französisch die einzige zulässige offizielle Sprache des Staates, und weil es die Tilde auf dem „n“ im Französischen nicht gebe, sei es nicht erlaubt, dem Kind den Namen Fañch zu geben.

Schon mehrere Male hatte es in Frankreich wegen angeblich unzulässiger Buchstaben in einem Vornamen Gerichtsverfahren gegeben. Wie das Landgericht Quimper 2017 in einem solchen Fall urteilte, würde die Zulassung der Tilde auf dem „n“ „den Willen unseres Rechtsstaats brechen, die Einheit des Landes und die Gleichheit ohne Unterschied der Herkunft zu wahren". Trotzdem wurde seinerzeit in letzter Instanz die Vergabe des bretonischen Vornamens als zulässig bestätigt. Jedoch wurde ein ministerielles Rundschreiben aus dem Jahr 2014, in dem die für bestimmte Buchstaben zulässigen diakritischen Zeichen aufgeführt sind (im Tahitianischen, Katalanischen, Kreolischen, Okzitanischen, im elsässischen Dialekt und im Korsischen), nie um das bretonische „n“ mit Tilde erweitert, sodass jedes Elternpaar, das seinem Kind einen Namen wie Fañch geben will, diesen Willen gegebenenfalls juristisch aufs Neue durchsetzen muss. Ein Gesetz, das Klarheit hätte schaffen sollen, wurde 2021 zwar mit großer Mehrheit im Senat und in der Abgeordnetenkammer verabschiedet, das Verfassungsgericht erklärte es später allerdings für nicht verfassungskonform. Wie sich dieser konkrete Fall nun entwickelt, bleibt abzuwarten.

Die bretonische Flagge flattert wieder am Rathaus von Naoned/Nantes

Der Stadtrat von Naoned/Nantes hat am 6. Dezember entschieden, dass die bretonische Flagge Gwenn-ha-Du wieder im Ehrenhof des Rathauses gehisst wird. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht auf die Klage eines Bürgers hin entschieden, dass die Flagge entfernt werden müsse. Als Grund wurde angegeben, es sei nicht rechtens gewesen, dass die Stadtverwaltung die Entscheidung getroffen habe, die Flagge zu hissen, diese Entscheidung stehe allein dem Stadtrat zu – die dieser am 6. Dezember getroffen hat.

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Die Europäische Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- und Regionalsprachen (Midas) wurde 2001 gegründet. 28 Tageszeitungen aus 12 Staaten gehören Midas an. Ziel ist, gemeinsam Strategien zu entwerfen und die Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen, bei Druck und Marketing zu fördern. Dieser Bericht entstand im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Verfasst wurde er für Midas von Hatto Schmidt.