Nach Festnahme in SH

Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei

Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei

Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei

dpa
Neumünster
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Carles Puigdemont Foto: dpa

Der ehemalige katalanische Regierungschef soll ausgeliefert werden, der Vollzug wird aber unter Auflagen ausgesetzt.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt. Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion.

 

„Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet“, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Der Senat sei der Auffassung, „dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der 'Rebellion' die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist“.

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.

Nach Anwaltsangaben ist zunächst unklar, wann Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wird. Zunächst müssten die vom Oberlandesgericht erlassenen Auflagen erfüllt werden, sagte Puigdemonts Rechtsanwalt Till Dunckel. Das solle so schnell wie möglich geschehen. Ob dies noch am Abend gelingen könne, sei unklar.

„Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten“

Die Anwälte begrüßten in einer Mitteilung die Entscheidung. „Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten.“ Das Gericht habe den von der spanischen Justiz erhobenen Vorwurf der Rebellion als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. „Der unerhörte Vorwurf einer 'Rebellion' ist damit aus der Welt.“

In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Untreue halte das Gericht weitere Sachaufklärung für erforderlich. „Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.“

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl.

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