Gesetzesänderung

Weniger Zeit zum Böllern in Dänemark

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Dänemark hat die Periode, in der Feuerwerk abgebrannt werden darf, verkürzt.

Viele Jahre lang konnten Freunde der Pyrotechnik in Dänemark die Zündschnüre ihrer Feuerwerkskörper weit vor den Kolleginnen und Kollegen in Deutschland anzünden. Doch das ist nun Geschichte.

Alle Jahre wieder begrüßen viele Menschen landauf, landab das neue Jahr mit Böllern und Raketen. In diesem Jahr haben sich aber in Dänemark die Regeln geändert: Die Zeitspanne, in der Feuerwerk abgebrannt werden darf, ist kleiner geworden. Es gilt nun zum anstehenden Jahreswechsel 2024/25: Feuerwerk ist nur an Silvester, 31. Dezember 2024, und Neujahr, 1. Januar 2025, erlaubt – wie beim Nachbarn im Süden, der Bundesrepublik auch, wo diese Regel schon lange gilt.

Bislang war es in Dänemark Privatpersonen erlaubt, ab dem 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar Böller zu zünden und Raketen steigen zu lassen. Das dänische Parlament hat die Zeitspanne verkürzt.

Des Weiteren gilt: Der Kauf und die Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland sind verboten. Nur über autorisierte Händler in Dänemark dürfen Feuerwerkskörper bezogen werden. Silvestergäste aus Deutschland sollten das beherzigen.

Mehrheit für kürzere Zeitspanne

Die verkürzte Böllerzeit finden laut der Versicherung Gjensidige viele Däninnen und Dänen in Ordnung. 83 Prozent der Bevölkerung befürworten die kürzere Knallperiode, schreibt die Versicherung und bezieht sich auf eine Untersuchung der Meinungsforschenden von „YouGov“, die für die Versicherung 1.031 repräsentativ ausgesuchte Menschen über 18 Jahre im Land gefragt hat.

So hofft die Direktorin der Versicherung für Schadensfälle, Lene Rasmussen, dass Menschen und Dinge weniger Schaden nehmen, und der Stress, den Knallkörper verursachen, bei Mensch und Tier zurückgeht.

Wer sein Feuerwerk außerhalb der verkürzten Periode zündet, muss, wenn es schlecht läuft, recht tief in die Tasche greifen. Das Bußgeld beträgt 2.500 Kronen.