Keine EU-Gelder für Sturmflutschäden

Veröffentlicht Geändert

Nach der schweren Sturmflut mit großen Schäden in den drei betroffenen Kommunen in Nordschleswig und in Schleswig-Holstein gibt es keine Wiederaufbaugelder aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF). Der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen, hatte sich in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt und um eine unverzügliche Unterstützung der Krisenregionen mit EU-Geldern geworben.

Laut Antwort der Kommissionspräsidentin kann der EUSF auf Antrag nur aktiviert werden, sofern der direkte Gesamtschaden bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Bei einer „regionalen Naturkatastrophe“ muss der entstandene Schaden mehr als 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dieser Region betragen.

Die Antwort sei ernüchternd, so Andresen. „Ich sehe einen dringenden Handlungsbedarf für eine Überarbeitung des EU-Haushaltes und der diesbezüglichen Regelungen. Dass die Schäden der Sturmflut insgesamt unter der Schwelle von 1,5 Prozent des regionalen Bruttoinlandsproduktes liegen, hilft den Menschen vor Ort nicht weiter.“ Es brauche dringend eine Überarbeitung des EU-Haushalts, damit alle Regionen von den Kriseninstrumenten der EU profitieren können, so Andresen. „In Zukunft muss es möglich sein, auch bei geringeren Schäden eine Unterstützung der EU zu erhalten.“