Deutsche Minderheit

Die Gretchenfrage in den Ortsvereinen: Auf wen sollen die Delegierten auf der Hauptversammlung stimmen?

Abstimmung auf der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger. Die Wahl einer neuen Hauptvorsitzenden oder eines neuen Hauptvorsitzenden wie auch des Stellvertreterpostens am 2. Juni wird geheim sein (Archivfoto).

Einfach hinfahren und abstimmen lassen oder nach einer internen Meinungsumfrage mit einem klaren Auftrag losschicken? Für Ortsvereine stellt sich die Frage, wie mit den Stimmen der eigenen Delegierten zur Wahl des BDN-Hauptvorsitzes und des Stellvertreterpostens umgegangen werden soll. Ein Stimmungsbild aus den Vereinen im Großraum Tingleff.

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Zusammenfassung

  • Die bevorstehende BDN-Hauptversammlung in Tingleff wird wegen wichtiger Wahlen den Delegierten erstmals größere Bedeutung geben.
  • Ortsvereinen stellt sich die Frage, ob Delegierte nach freiem Ermessen oder nach dem Ergebnis einer internen Mitgliederbefragung abstimmen sollen.
  • Da das Prinzip bislang nicht beanstandet wurde, stehen eine Änderung oder Alternativen aktuell nicht im Raum

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Zu den Hauptversammlungen des BDN (Bund Deutscher Nordschleswiger) wird in der Regel eher gelassen mit der Rolle der Delegierten – den von Vereinen und Verbänden entsandten Vertreterinnen und Vertretern – umgegangen, da selten über bahnbrechende Themen abgestimmt werden muss. Nicht selten bleiben Delegiertenplätze, die den Vereinen und Verbänden nach einem Verteilerschlüssel zustehen, unbesetzt.

Das wird sich bei der BDN-Delegiertenversammlung am 2. Juni in Tingleff (Tinglev) vermutlich ändern, denn dann stehen wichtige Wahlen an: Hauptvorsitz, Stellvertreterposten und Vorsitz des Kulturausschusses. 

Für den Hauptvorsitz gibt es mit Stephan Kleinschmidt und Claudia Knauer bislang zwei Kandidierende – ebenso für den Stellvertreterposten, um den sich Jan Schmidt und Rasmus Jessen bewerben. Für den Kulturausschuss peilt Marion Petersen als bislang einzige Kandidatin eine Wiederwahl an.

Abstimmung vor der Abstimmung

Hauptversammlung des BDN

  • Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des BDN und der Schleswigschen Partei (SP). Sie legt Grundsatzentscheidungen fest und wählt alle vier Jahre unter anderem den Hauptvorsitzenden oder die Hauptvorsitzende des BDN. 
  • Derzeit könnten etwa 200 Delegierte zur Delegiertenversammlung entsandt werden. Die genaue Anzahl hängt von der Mitgliederzahl der einzelnen Vereine ab. 
  • Delegierte können von allen dem BDN angeschlossenen Vereinen entsandt werden – von Schul- und Kindergartenvereinen über Sportvereine bis hin zu den Ortsvereinen des Sozialdienstes. 
  • Bei den BDN-Ortsvereinen gilt die Staffelung: eine Delegierte oder ein Delegierter pro angefangene 40 Mitglieder.
  •  Quelle: Satzung des BDN 

Auf wen sollen die Delegierten aber stimmen? Sollen sie es einfach selbst entscheiden oder soll im Vorwege eine interne Urabstimmung erfolgen, von deren Ergebnis sich ein klarer Auftrag an die Delegierten ableitet? Welche Arithmetik soll angewendet werden? Sollen alle Delegiertenstimmen bei einer einfachen Mehrheit komplett auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten fallen, oder sollen die Delegiertenstimmen anteilig verteilt werden?

Zumindest bei der letzten Frage hat es der Trägerverein Deutsches Haus Jündewatt einfach. „Wir haben nur eine Delegiertenstimme. Das bedeutet ja, dass eine einfache Mehrheit festlegt, auf wen gestimmt werden soll“, so Trägervereinsvorsitzende Hella Hartung.

Ältere Frau sitzt im Freien vor einem Ziegelgebäude und hält ein Smartphone.
Hella Hartung, Vorsitzende des Trägervereins Deutsches Haus Jündewatt, wird Anfang Juni als Delegierte des Vereins an der BDN-Hauptversammlung teilnehmen (Archivfoto).

Diese Ausgangslage ergibt sich auch für die örtlichen Vereine des Sozialdienstes und für andere Gremien, die einen Verbandsstatus haben, darunter der Trägerverein in Jündewatt, Schul- und Kindergartenvereine sowie Sportvereine. Ihnen steht eine Delegiertenstimme zu. Die Delegierten müssen allerdings (auch) BDN-Mitglied sein.

Delegiertenplätze nach Mitgliederzahl

Bei den BDN-Ortsvereinen gibt es hingegen eine Staffelung nach Mitgliederzahl. Für jeweils angefangene 40 Mitglieder entsteht laut Satzung ein zusätzlicher Delegiertenposten. Hinzu kommen gegebenenfalls nicht in Anspruch genommene Stimmen von Vereinen innerhalb des Ortsvereins.

Sie selbst werde als Delegierte des Deutschen Hauses an der Veranstaltung in Tingleff teilnehmen, erwähnt Hella Hartung. Es sei für sie dabei naheliegend, ein Meinungsbild bei den Mitgliedern einzuholen und sich nach der Mehrheit zu richten. „Wir werden die Mitglieder über den Verteiler befragen“, so Hartung.

Einfache Mehrheit oder anteilig?

Komplizierter wird es bei Ortsvereinen und Verbänden mit mehreren Delegiertenplätzen. Der BDN-Ortsverein Tingleff kann bei über 300 Mitgliedern nach aktuellem Stand neun Delegierte stellen. Neben der Befragung aller Mitglieder gibt es die Herausforderung, die Stimmen zuzuordnen. Soll eine einfache Mehrheit gelten oder sollen Stimmen anteilig auf Kandidierende verteilt werden – bei neun Delegierten zum Beispiel 5:4, 8:1, 5:4 oder gar 4:4 bei einer Enthaltung?

„Wir werden im Vorstand besprechen, wie wir da vorgehen“, so die Rückmeldung von Ortsvereinsvorsitzender Betty Weinschenck.

Mit welchem Auftrag sollen die Delegierten zur Hauptversammlung geschickt werden? Diese Frage beschäftigt unter anderem auch den BDN-Ortsverein Tingleff und dessen Vorsitzende Betty Weinschenck. Links vor ihr auf dem Archivfoto ist Hugo Schmidt abgebildet, Vorsitzender der Schleswigschen Partei in der Kommune Apenrade (Aabenraa).

Auch im BDN-Ortsverein Renz-Jündewatt hat man sich über die Thematik keine Gedanken gemacht, gesteht Vorstandsmitglied Gudrun Asmussen. Man werde ebenfalls im Vorstand noch einmal besprechen, wie man verfahren soll. 

Laut Verteilerschlüssel müsste der Ortsverein Gudrun Asmussen zufolge zwei Delegiertenplätze haben.

Gudrun Asmussen, Vorstandsmitglied des BDN-Renz-Jündewatt, möchte sich mit den Vorstandskolleginnen und -kollegen noch einmal kurzschließen, wie man im Vorwege vereinsintern mit den Wahlen auf der Hauptversammlung Anfang Juni in Tingleff umgehen soll (Archivfoto).

Zwei Plätze hat auch der BDN-Ortsverein UK (Uge). Laut Vorsitzender Hella Jepsen Andresen nehmen sie selbst sowie Uwe Klindt als Delegierte an der Hauptversammlung teil. 

Eine interne Urabstimmung habe man nicht vorgesehen. Die Delegierten stimmen in der Regel nach eigenem Dafürhalten ab, wobei das Meinungsbild im Verein mit hineinspielt, so Jepsen Andresen.

Weitere Kandidierende außen vor

Das Dilemma bei allen Urabstimmungen: Es könnten kurz vor oder auf der Hauptversammlung noch Kandidatinnen und Kandidaten dazukommen, die bei der internen Umfrage nicht bekannt waren.

„Darauf kann man als Verein dann nicht mehr reagieren. Das ist in der Tat eine etwas merkwürdige Ausgangslage“, sagt Gudrun Asmussen. 

Sie ist nicht die Einzige, die bei demokratischen Wahlverfahren einen Haken sieht. Man denke an das System mit Wahlmännern und Wahlfrauen bei der Präsidentenwahl in den USA. Nicht die Stimme des einzelnen Bürgers, sondern die der Wahlmänner und Wahlfrauen ist ausschlaggebend. Die Vorgehensweise ähnelt dem Delegierten-Prinzip im BDN.

Man könne an demokratischen Wahlverfahren wohl immer etwas aussetzen, sagt BDN-Generalsekretär Uwe Jessen. Das Verfahren mit Delegierten sei seines Wissens nie infragegestellt worden. Auch wenn die Delegierten in letzter Konsequenz selbst entscheiden, auf wen oder wofür sie stimmen, habe er den Eindruck, dass es bislang ein repräsentatives Meinungsbild der jeweiligen Vereine und Verbände widergespiegelt hat.

Mögliche Alternativen im Hinterstübchen

„Es ist in der jüngsten Vergangenheit über verschiedene alternative Modelle nachgedacht worden. Anstatt den Delegierten der Vereine und Verbände die Wahl zu überlassen, könnte man alle Mitglieder bei der Hauptversammlung abstimmen lassen. Das würde aber bedeuten, dass man eine Versammlung mit 3.000 oder mehr Personen abhalten müsste. Allein einen Raum dafür zu finden, wäre eine große Herausforderung. Hinzu kommt, dass man an dem Abend sicherstellen muss, dass die Anwesenden auch zahlendes BDN-Mitglied und somit stimmberechtigt sind“, skizziert Uwe Jessen eines von mehreren Szenarien für einen anderen Wahlvorgang.

Man habe es beim jetzigen Verfahren belassen. „Von den Vereinen und Verbänden hat es keine Einwände gegen das Prinzip gegeben. Das kann sich natürlich ändern, und dann wird man wieder darüber sprechen müssen“, so der Generalsekretär.