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Polizei bezichtigt zwei Jugendliche der Geldwäsche

Polizei bezichtigt zwei Jugendliche der Geldwäsche

Polizei bezichtigt zwei Jugendliche der Geldwäsche

Hadersleben/Haderslev
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Die beliebte App „Snapchat“ wurde zur Falle für zwei Jugendliche aus Hadersleben. Foto: Amanda Klara Stephany

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Das erfahren zwei Jugendliche aus Hadersleben am eignen Leib. Die beiden sollen einem Kriminellen bei der Geldwäsche geholfen haben, lautet der Vorwurf. Kontaktiert hatte der Mann sie über „Snapchat“.

Zwei Jugendlichen aus Hadersleben wird vorgeworfen, Beihilfe zur Geldwäsche geleistet zu haben.

Ein Unbekannter hatte über das beliebte soziale Netzwerk „Snapchat“ Kontakt zu den Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren aufgenommen. 

Dabei überredete der Mann die beiden, hohe Summen auf ihre eigenen Konten einzuzahlen. Das erhaltende Geld sollten die beiden Minderjährigen aus der Domstadt dann bei ihrer Bank abheben und dem Mann am Bahnhof in Woyens (Vojens) in bar übergeben. Der 17-jährige Jugendliche hatte auf diese Weise 9.500 Kronen erhalten, die er dem mutmaßlichen Geldwäscher weitergab. 

Polizei wirft Jugendlichen Geldwäsche vor

Die Polizei hat die Jugendlichen im Dezember der Geldwäsche bezichtigt. Ihnen droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe sowie ein Eintrag in Strafregister. 

Aufgeflogen war der Betrug, weil sich Eltern der Jugendlichen bei der Polizei gemeldet hatten. Einer der Jungen sei zudem von dem fremden Mann direkt bedroht worden, heißt es.

Am Bahnhof in Woyens (Vojens) sollte der fremde Mann das Geld in bar von den Jugendlichen bekommen. Foto: Ute Levisen

Polizei warnt vor der Masche 

Die süddänische Polizei warnt Bürgerinnen und Bürger eindringlich davor, ihr Bankkonto, MobilePay oder ihre MitID Unbekannten zur Verfügung zu stellen. Schnell könne es passieren, dass man unbewusst bei der Geldwäsche hilft. 

Dabei ist die Strategie der Kriminellen, an Daten zu kommen, unterschiedlich: Oftmals erscheinen sie harmlos, indem etwa vorgegaukelt wird, man habe seine Kreditkarte verloren und brauche dringend Bargeld. 

Eine andere Masche sei der Kontakt in sozialen Medien, in denen primär jungen Menschen versprochen wird, sie würden mit der Bereitstellung ihrer Konten schnell und einfach Geld verdienen können.

Herausgabe der Daten macht mitschuldig

Die Polizei betont, dass man sich mit der Weitergabe der Daten, auch in gutem Glauben, mitschuldig macht. Wer Kriminellen hilft, Geld zu waschen, macht sich, wie die beiden Jugendlichen, der Geldwäsche schuldig.

Kommissar Dennis Holst appelliert zunehmend an die Eltern, mit ihren Kindern und Jugendlichen zu sprechen; dabei sei es wichtig, den jungen Leuten verständlich zu machen, wie wichtig die Geheimhaltung ihrer Daten gegenüber Dritten sei.

Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig hat potenzielle strafbare Handlung im Bezug auf Daten zusammengefasst:

  • Abheben von Bargeld an einem Geldautomaten, nachdem man Geld eines Fremden überwiesen bekommen hat – unabhängig davon, ob das Geld von einer (gestohlenen) Kreditkarte oder vom Mobiltelefon kommt.

 

  • Das eigene Konto für Überweisungen zur Verfügung stellen und somit Kriminellen helfen, Geld zu überweisen, das ihnen nicht gehört.

 

  • Die NemID/MitID zur Verfügung stellen, um eine Überweisung zu tätigen. /Foto: Politi.dk
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