Religion

Umstrittenes Predigtengesetz auf unbestimmte Zeit verschoben

Umstrittenes Predigtengesetz auf unbestimmte Zeit verschoben

Predigtengesetz auf unbestimmte Zeit verschoben

Kopenhagen/Nordschleswig
Zuletzt aktualisiert um:
Es bleibt unklar, wie ein Gesetz zur Übersetzung von Predigten aussehen soll. Foto: Monika Thomsen

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Der Vorschlag, dass Predigten, gehalten in anderen Sprachen als Dänisch, übersetzt werden müssen, ist nicht im Gesetzesprogramm der Regierung für das kommende Parlamentsjahr enthalten.

Im vergangenen Jahr löste es eine intensive Debatte aus, als bekannt wurde, dass die sozialdemokratische Regierung ein Gesetz plant, das Kirchengemeinden, die ihre Gottesdienste in anderen Sprachen als Dänisch abhalten, auferlegt, die Predigten zu übersetzen.

Doch nun ist der geplante Vorschlag in den Schubladen des Kirchenministeriums verschwunden – vorläufig zumindest. Im Gesetzesprogramm für das Parlamentsjahr 2021/2022 ist er nicht enthalten.

„Das Gesetzesvorhaben ist nicht aufgehoben, sondern aufgeschoben“, teilt der Pressesprecher des Kirchenministeriums dem „Nordschleswiger“ mit.

Sorge bei deutschsprachigen Gemeinden

Im Programm des vergangenen Parlamentsjahres hatte die Regierung geplant, das Gesetz im Februar einzubringen. Sie begründete den Vorstoß mit dem Wunsch, sogenannten „Hasspredigern“ entgegenwirken zu wollen.

Das Bekanntwerden des Vorhabens löste Kritik und Sorge von unterschiedlicher Seite aus.

„Das gedachte Gesetz würde die deutschen Gemeinden unter einen unwürdigen Generalverdacht stellen“, schrieb der Senior der Nordschleswigschen Gemeinde, Matthias Alpen, in einer Stellungnahme.

Die Pastorin der Petri-Gemeinde in Kopenhagen, Rajah Scheepers, meinte, sie sei „schon ein wenig beunruhigt“.

„Wir sprechen Deutsch, das ist unsere Identität, und wir sind integriert“, sagte sie.

Bischöfe kritisieren Vorhaben

Auch die dänischen Bischöfe haben das Gesetz wiederholt kritisiert.

„Ich bin sehr darüber erstaunt, dass man überhaupt auf so einen Vorschlag kommen kann. Er widerspricht ganz grundsätzlich dem Freiheitsgedanken in der Kirche, auf den wir seit 1850 zu Recht stolz sind“, sagte der Kopenhagener Bischof Peter Skov Jakobsen.

Kein Termin festgelegt

Aus dem Gesetzesantrag wurde im vergangenen Parlamentsjahr nichts. Im Juni begründete das Ministerium die Verspätung teils mit der Corona-Krise, teils damit, dass sich die Formulierung des Gesetzes als kompliziert herausgestellt habe.

Die damalige Kirchenministerin Joy Mogensen (Soz.) sagte jedoch zu „Flensborg Avis“, dass „friedliche Gemeinden“ nicht von dem Gesetz betroffen würden.

Das Kirchenministerium kann noch nicht sagen, wann der Vorschlag im Folketing eingebracht werden soll.

„Wir sind noch nicht so weit, dass wir den Antrag ankündigen können. Er wird kommen, wenn er fertig erarbeitet ist“, so der Pressesprecher.

Mehr lesen