Jollenhafen

Verein: „Küstenbehörde hat ihre Aufgabe nicht wahrgenommen“

Verein: „Küstenbehörde hat ihre Aufgabe nicht wahrgenommen“

Verein: „Küstenbehörde hat ihre Aufgabe nicht wahrgenommen“

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Statt Sand finden Besucher am Strand bei Loddenhoi nach dem Bau des Jollenhafens im vergangenen Jahr nur noch eine Steinwüste vor. Trotz zahlreicher Klagen des Vereins zum Erhalt des Naturstrandes über vermeintliche Verletzungen der Bauauflagen griff die Küstenbehörde nicht ein, so der Inhalt einer Klage, die die Naturstrandfreunde dort eingereicht haben. Foto: Paul Sehstedt

Die Naturstrandfreunde bemängeln die fehlende Bauaufsicht bei der Anlage des Jollenhafens in Loddenhoi.

Lang, gründlich und ausformuliert ist der Einspruch, den der Verein zur Erhaltung des Naturstrands in Loddenhoi, „Foreningen Loddenhøj Bevar NaturStranden“, kürzlich bei der Küstenbehörde (Kystdirektoratet, kurz: KDI) eingegeben hat.

Dazu haben wir keinen Kommentar.

Carsten Lau Kjærgård, Vorsitzender der Loddenhoier Jollengilde

Birte Schultz, Vorsitzende der Naturstrandfreunde, wirft der Behörde in Lemvig vor, ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein und dadurch der Jollengilde die Möglichkeit eröffnet zu haben, von den Bauplänen und -genehmigungen stark abweichend bauen zu können. Gildenvorsitzender Carsten Lau Kjærgård antwortet auf Anfrage des „Nordschleswigers“: „Dazu haben wir keinen Kommentar.“

Passives Küstendirektorat

Die Naturstrandfreunde bemängeln ausführlich, welche Verhältnisse KDI während der Bauphase und der abschließenden Besichtigung übersehen haben soll. „Die Küstenbehörde trägt als übergeordnete Instanz auch die Verantwortung dafür, dass die im kommunalen Bebauungsplan 122 festgehaltenen Bestimmungen erfüllt werden“, stellt Birte Schultz fest.

„Trotz Klagen sowohl vom Verein als auch von Privatpersonen über Verstöße gegen die Pläne, hat sich das KDI passiv verhalten, und das wirkt sich nach der Fertigstellung des Jollenhafens negativ auf das Strandleben und die dortigen Strömungsverhältnisse aus.“

Verstoß gegen eigene Richtlinien

In der Klage wundern die Hafenwiderständler sich darüber, dass die Behörde ihre eigenen öffentlichen Richtlinien zur Seite schiebt und sich nicht eingeschaltet hat, als wesentliche Änderungen in den Bauplänen der Jollengilde publik und angeprangert wurden.

Der Verein, die Beratungsfirma der Kommune, COWI, und andere Interessenten hatten von KDI die Zusage bekommen, dass nur nach den verabschiedeten Genehmigungen gebaut werden darf. Abschließend unterstreichen die Kläger, dass der Besichtigungsbericht wesentliche rechtliche Lücken aufweist.

Der Sandstrand ist weg

Mit umfassenden Fotos dokumentiert der Verein die landschaftlichen Veränderungen am Strand von vor dem Baubeginn und bis zur jetzigen Fertigstellung. Die Bilder von einst zeigen einen Sandstrand mit wenigen Steinen bis zum aktuellen Zustand, wo der Strandsand fortgespült ist. Laut der Klage fehlen dort 1.000 bis 1.500 Kubikmeter Sand, damit die Genehmigung für den Hafenbau und die Wiederherstellung des Badestrandes erfüllt sind.

Jollengilde verspricht Abhilfe

Darauf angesprochen, erklärt Carsten Lau Kjærgård: „Das werden wir im Frühjahr alles in Ordnung bringen. Unsere Berater haben uns empfohlen, den ersten Winter abzuwarten, bevor wir mit dem Planieren und Auffüllen beginnen. Wir werden die nötige Menge Sand verlegen, um den Strand wiederherzustellen.“

Die Küstenbehörde teilte auf Anfrage mit, in der nächsten Woche einen Kommentar zum Einspruch abgeben zu können.

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