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Bretonische Minderheit: Fañch darf seine Tilde behalten

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Kind und Frau von hinten
Erst nach einem Gerichtsurteil durften Eltern in der Bretagne ihrem Kind einen bretonischen Namen mit der dazugehörigen Tilde geben (Symbolfoto).

Ein kleiner Buchstabe, ein großer Kampf: Ein Gericht in Lorient hat entschieden, dass der bretonische Name Fañch mit Tilde erlaubt ist – ein symbolischer Sieg für die bretonische Sprache in Frankreich.

Ein Gericht in Lorient hat am 24. Februar bestätigt, dass es rechtens ist, einem Kind den bretonischen Vornamen Fañch zu geben, einschließlich dem -n- mit Wellenlinie (Tilde).

Den Buchstaben mit diesem diakritischen Zeichen gibt es zwar im Bretonischen, nicht aber im Französischen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft in Angers ein Verfahren eingeleitet.

Die Eltern des Buben, die in der Nähe von Angers (Departement Maine-et-Loire) leben, hatten ihrem im Juli 2023 geborenen Sohn den bretonischen Vornamen Fañch (das entspricht François) gegeben. Die Mutter ist Bretonin; Angers ist rund 30 Kilometer von der Grenze des Departements Loire-Atlantique entfernt, das zur historischen Bretagne gehört, obwohl es Mitte des 20. Jahrhunderts von der heutigen Region Bretagne abgespalten wurde.Die Bretonen kämpfen seit jeher darum, dass die Bretagne wiedervereinigt wird.

Die Staatsanwaltschaft forderte den Familienrichter auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind – ob mit oder ohne Zustimmung der Eltern – ein anderer Vornamen gegeben werde. Die Freiheit von Eltern, Namen für ihre Kinder auszuwählen, habe Grenzen, vertrat die Staatsanwaltschaft: „Die Sprache der Republik ist Französisch“, heißt es in Artikel 2 der französischen Verfassung, daher sei Französisch die einzige zulässige offizielle Sprache des Staates, und weil es die Tilde auf dem „n“ im Französischen nicht gebe, sei es nicht erlaubt, dem Kind den Namen Fañch zu geben.

Das Gericht in Lorient hat nun anders entschieden. „Mit dieser Entscheidung erhält die Bretagne einen neuen Präzedenzfall für die Anerkennung ihrer sprachlichen Besonderheiten. Ein symbolischer Fortschritt für die bretonische Sprache und ihre Verteidiger“, schreibt die bretonische Presseagentur ABP.

Schon mehrere Male hatte es in Frankreich wegen wegen angeblich unzulässiger Buchstaben in einem Vornamen Gerichtsverfahren gegeben. Jedes Mal wurde die Rechtmäßigkeit der Namensgebung bestätigt, auch vom Kassationsgerichtshof. Weil aber ein ministerielles Rundschreiben aus dem Jahr 2014, in dem bestimmte diakritische Zeichen als zulässig aufgeführt sind, nie um das -n- mit Tilde ergänzt wurde, muss jedes Elternpaar gegebenenfalls das Recht, seinem Kind einen Namen mit diesem Zeichen zu geben, auf juristischem Weg neu erkämpfen.

Je suis Fanch
Die Bretonische Presseagentur ABP berichtete mehrfach über Gerichtsverfahren, die den bretonischen Vornamen Fañch zum Gegenstand hatten.

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