Flüchtlingspolitik
Dänemark wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt
Dänemark wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt
Dänemark wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Ein Arzt aus Syrien war 2015 nach Dänemark geflüchtet, konnte jedoch aufgrund einer neu eingeführten dänischen Regel seine Familie nicht nachholen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Dänemark in dem Fall verurteilt.
Der syrische Arzt Mosalam Albaroudi kam im Jahr 2015 auf einem Lastwagen von Syrien über die Türkei und Griechenland nach Dänemark. Nach fünf Monaten stellte er einen Antrag auf Familienzusammenführung mit seiner Ehefrau. Dieser Antrag wurde abgelehnt, doch die Ablehnung steht im Widerspruch zu den Menschenrechten.
Urteil mit 16 zu 1 Stimme gefällt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Freitag ein Urteil in der Angelegenheit gefällt. Die Richterinnen und Richter haben mit 16 zu 1 Stimme gegen die Entscheidung Dänemarks votiert. Damit hat Dänemark den Fall verloren.
Der Fall dreht sich um eine umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015. Im Zeichen großer Flüchtlingsströme, bei denen Menschen unter anderem auf dänischen Autobahnen marschierten, beschloss das Folketing die Einführung einer sogenannten „Dreijahres-Regel“.
Dreijährige Karenzzeit seit 2016
Mit der Regel wurde eine Karenzzeit von drei Jahren eingeführt, während derer Flüchtlinge keinen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können.
Mosalam Albaroudi erhielt unter Verweis auf die neue Regel einen Ablehnungsbescheid auf seinen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis seiner Frau. Die Entscheidung landete vor dem Östlichen Landgericht und dem Obersten Gericht (Højesteret). In beiden Instanzen wurde die Klage des Arztes aus Syrien abgewiesen.
Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Jedoch waren er und sein Anwalt, Christian Dahlager, der Auffassung, dass die Entscheidung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Die Konvention gilt für die Mitgliedsstaaten des Europarates, und Dänemark hat diese seit 1992 in seine nationale Gesetzgebung eingearbeitet.
Die Konvention besagt, dass jeder das Recht auf Privatleben und Familienleben hat, und dass eine Behörde dieses Recht nur dann beschränken kann, wenn es im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist, um eine Reihe an wesentlichen gemeingesellschaftlichen Interessen zu schützen.
Keine ausreichende Balance gefunden
In seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass der dänische Staat anhand der dreijährigen Wartezeit für Albaroudi keine „ausreichende Balance gefunden hat zwischen – auf der einen Seite – dem Interesse des Antragstellers, mit seiner Frau in Dänemark familienzusammengeführt zu werden und – auf der anderen Seite – dem Interesse der Gesellschaft als Ganzes, die Einwanderung in Hinblick auf den ökonomischen Schutz des Landes und der Sicherstellung einer effektiven Integration und der Bewahrung des Zusammenhaltes in der Gesellschaft zu kontrollieren“.
Der Gerichtshof hat Albaroudi zudem eine Wiedergutmachung über 75.000 Kronen zugesprochen.