Die neuen Restriktionen
Maskenpflicht und erweiterter Corona-Pass
Maskenpflicht und erweiterter Corona-Pass
Maskenpflicht und erweiterter Corona-Pass
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Seit Montagmorgen gelten weitere Corona-Maßnahmen. Wir bringen einen Überblick.
Seit Montagmorgen ist der Mund-Nasen-Schutz wieder Teil des Alltages. Man muss auch häufiger als bisher einen grünen Corona-Pass nachweisen.
Maskenpflicht
An folgenden Orten muss man einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Visier tragen:
- Im öffentlichen Verkehr, also in Bussen, Zügen, Taxen, der Metro, auf Fähren und bei Binnenflügen.
- Beim Einkauf: Im Einzelhandel, in Einkaufszentren, Takeaways und im Großhandel.
- Bei privaten Dienstleistern mit Personenkontakt: Friseure, Masseure, Kosmetiker, Tätowierer und Fahrschulen.
- Patienten, Besucher und Bedienstete im Gesundheitsbereich, also in Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen.
- Bedienstete im Einzelhandel und im öffentlichen Verkehr sind von der Maskenpflicht befreit, wenn der Arbeitgeber einen Corona-Pass fordert.
Corona-Pass
An folgenden Orten muss man einen grünen Corona-Pass (3G) nachweisen:
- staatliche Arbeitsplätze
- gymnasiale und Jugendausbildungen sowie Hochschulen
- private Dienstleister (Friseursalons, Masseure, Solarien, Tätowierer)
- Besucher in Seniorenheimen und bei sozialen Angeboten
- Versammlungen von mehr als 100 Personen drinnen oder 1.000 Personen im Freien.
- Die Gültigkeit eines negativen Tests für den Corona-Pass ist verkürzt worden. Ein PCR-Test soll 72 Stunden, ein Schnelltest 48 gelten. Derzeit sind sie 96 und 72 Stunden gültig.
- Bereits seit 12. November muss man den Corona-Pass in Restaurants, Bars, Cafés, Nachtklubs und Diskotheken nachweisen.
Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass die Grenzkontrollen verschärft werden sollen.