Umwelt und Natur

Muschelfischerei: Verbot in der Flensburger Förde rückt nach langem Anlauf näher

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Umweltminister Magnus Heunicke (Soz., links) und Fischereiminister Jacob Jensen (Venstre) mit einer Karte der Gebiete, in denen die Fischerei mit Grundschleppnetzen verboten werden soll

In einem Vorschlag der Regierung, der als Ausgangspunkt für die anstehenden Fischereiverhandlungen dienen soll, steht ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in weiteren Küstengewässern ganz oben auf der Liste von 34 Maßnahmen zum Meeresschutz. Das betrifft auch die Muschelfischerei. In der Flensburger Förde besteht theoretisch seit Juni 2023 ein entsprechendes Verbot – doch passiert ist bisher nichts.

Die Regierung will ein Verbot der Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Beltsee und weiteren Gebieten einführen. Damit würde auch die Muschelfischerei im dänischen Teil der Flensburger Förde endgültig verboten. Das geht aus einem aktuellen Vorschlag hervor, den der zuständige Minister Jacob Jensen (Venstre) am Montag präsentiert hat. Außerdem soll die CO2-Steuer für die Fischerei bis 2030 erstattet werden, um den Berufsfischenden etwas mehr Zeit für die Umstellung zu ermöglichen.

Der Regierungsvorschlag ist der Ausgangspunkt für die bevorstehenden Fischereiverhandlungen, zu denen die Parteien im Folketing gerade einberufen wurden. Er enthält insgesamt 34 Initiativen.

Verbot von Grundschleppnetzen

Generell ist der Zustand der dänischen Gewässer auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil der Sauerstoffmangel historische Ausmaße erreicht und zu toten Meeresböden geführt hat. Auch die Fischbestände befinden sich in einem kritischen Zustand.

Deshalb soll der Einsatz von Grundschleppnetzen in großen Teilen der Binnengewässer eingeschränkt werden: „Die Regierung wird ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der gesamten Beltsee und in mehreren Gebieten von natürlicher Bedeutung im Kattegat rund um bestehende Natura-2000-Gebiete einführen“, heißt es in dem Vorschlag. Insgesamt würden so 18.000 Quadratkilometer geschützt, was etwa 17 Prozent der gesamten dänischen Meeresfläche umfasst.

Verbot in der Flensburger Förde bereits beschlossen

Miljø- og Ligestillingsministeriet

Interessant: Auf der jetzt präsentierten Karte ist der dänische Teil der Flensburger Förde bereits in hellblauer Farbe als bestehende Verbotszone eingezeichnet. Die Regierungskoalition und weitere Parteien hatten sich im Sommer 2023 auf ein Verbot geeinigt, so wie es in vielen anderen Bereichen der dänischen Ostseeküste bereits gilt. Doch dieses Verbot ist für die Flensburger Förde offenbar bis heute nicht in Kraft getreten. Denn noch immer gehen Schleppnetz-Fischerboote wie die „Thyra“ regelmäßig auf Muschelfang in der Förde.

Auf deutscher Seite gibt es bislang kein gesetzliches Verbot, dennoch wurden bestehende Konzessionen seit Ende 2017 nicht mehr verlängert. Für ein gemeinsames Verbot mit Dänemark müssten Berlin und Kopenhagen sich an einen Tisch setzen und das bestehende Fischereiabkommen beider Länder aus dem Jahr 1958 ändern. Das wurde in der vergangenen Woche deutlich, als ein Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Kieler Landtag behandelt wurde.

Meeresschutz lässt auf sich warten

Ein pikanter Nebensatz im neuen Regierungsvorschlag lautet, die Muschelfangrechte in den Verbotsgebieten erst mit einer Kündigungsfrist von acht Jahren aufzuheben. Dies soll betroffenen Fischerinnen und Fischern helfen, sich neu zu orientieren. Folglich könnte die Flensburger Förde noch weitere Jahre intensiver Muschelfischerei ausgesetzt bleiben. Hier kommt es am Ende auf die Ergebnisse der anstehenden Fischereiverhandlungen an.

Der Vorschlag ist seit Langem in Vorbereitung und sollte ursprünglich ausgehandelt werden. Die frühere sozialdemokratische Regierung wollte ein Schleppnetzverbot in der unter Druck stehenden Beltsee, die den Kleinen Belt, den Großen Belt und den Öresund umfasst. Dies hatte die jetzige Regierung jedoch abgelehnt.

Vor mehr als einem Jahr hatte eine Kommission 17 Empfehlungen zur Stärkung der gefährdeten Meeresumwelt vorgelegt. Zu den Vorschlägen gehörten auch Videoüberwachung und GPS. Es ist nicht klar, ob diese Empfehlungen Teil des nun präsentierten Vorschlags sind.

Die Kommission schlug außerdem vor, die Fischerei mit Grundschleppnetzen in 10 Prozent der Beltsee zu erlauben. Die dänische Gesellschaft für Naturschutz reagierte mit Unmut auf die Vorschläge.

Nach Ansicht der Kommission ist eine verringerte Stickstoffeinleitung in die dänischen Binnengewässer von entscheidender Bedeutung für gesunde und lebensfähige Fischbestände. „Die Emissionen stammen in erster Linie aus der Landwirtschaft“, hieß es.

Lob und Kritik von Verbänden

Der Naturschutzbund Dänemark (Danmarks Naturfredningsforening) begrüßt die neuen Verbote mit Grundschleppnetzen als „wichtigstes Mittel zum Wiederaufleben des Ökosystems im Meer“. Es sei ein notwendiger erster Schritt, so Präsidentin Maria Reumert Gjerding. Gleichzeitig sei es enttäuschend, dass die Regierung gleichzeitig die CO2-Abgabe für die Fischerei annulliert.

Der Fischereiverband (Danmarks Fiskeriforening) sieht die neuen Verbotszonen kritisch und warnt vor unglücklichen lokalen Konsequenzen. „Man rettet die Fischerei nicht, indem man sie verbietet“, heißt es in einer Pressemitteilung.