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Regierung plant harte Strafen für Raser

Regierung plant harte Strafen für Raser

Regierung plant harte Strafen für Raser

Ritzau/kj
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Rücksichtsloses Autofahren soll mit der Beschlagnahme des Wagens bestraft werden. Foto: Søren Bidstrup/Ritzau Scanpix

Autos von Verkehrssündern sollen nach einem neuen Regierungsvorschlag beschlagnahmt und verkauft werden.

Die Regierung will härter gegen rücksichtslose Autofahrer vorgehen. Daher soll in Zukunft eine „allgemeine Regel“ eingeführt werden, die besagt, dass der Wagen im Falle einer Raserei beschlagnahmt wird, unabhängig davon, ob das Auto jemand anderem als dem Fahrer gehört.

„Wenn ein paar Bandenmitglieder auf der Helsingør-Autobahn entlangrasen, kann die Polizei den Verkehrssündern den Führerschein einziehen, das Auto beschlagnahmen und verkaufen. Das Geld kommt dann in die Staatskasse, und die Bandenmitglieder müssen die Küstenbahn nehmen und eine Reisekarte kaufen, damit sie nach Hause kommen können“, sagte Justizminister Nick Hækkerup (Soz.).

Heute hat die Polizei die Möglichkeit, den Führerschein vor Ort einzuziehen, wenn sie einen rücksichtslosen Fahrer stoppt. Aber in Zukunft soll der Führerscheineinzug obligatorisch werden.

Einzug auch bei geleasten Autos

Grundsätzlich sollen alle Autos, mit denen eine grobe Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wird, beschlagnahmt und versteigert werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Eigentum einer Leasinggesellschaft handelt. Es kann allerdings auch Ausnahmen geben.

Leasinggesellschaften sind jedoch berechtigt, vom Leasingnehmer eine Entschädigung zu verlangen. Der Minister glaubt, dass die Leasingfirma selbst eine Mitverantwortung trägt, wenn sie nicht gründlich genug prüft, an wen sie Autos verleiht.

Einsicht in Steuerdaten

Zukünftig sollen die Leasingfirmen die Möglichkeit bekommen, Informationen zu den elektronischen Steuerdaten (E-skatdata) des Mieters zu überprüfen. Dies soll das Risiko minimieren, dass finanziell benachteiligte Strohmänner Autos leasen können. Die Vermutung der Leasingfirmen ist, dass Verkehrssünder Strohmänner dazu bringen, die Autos zu mieten, und dass es sich dabei um sozial schwache Bürger handelt.

Im Rahmen des Regierungsvorschlages werden sieben Definitionen für rücksichtsloses Fahren (vanvidskørsel) eingeführt. Fahren mit einer Geschwindigkeit, die 100 Prozent der Tempobegrenzung überschreitet, Fahren mit über 2 Promille oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, gelten per Definition als rücksichtsloses Fahren.

Schadenersatzansprüche stellen

Der Minister räumt offen ein, dass der Vorschlag ein Risiko für andere Personen als den Täter darstellen könnte.

„Wenn es sich um eine Leasinggesellschaft handelt, dann bekommt sie das Auto nicht wieder. Die Firma muss gründlich überlegen und prüfen, bevor sie Autos vermietet. Es können Schadenersatzansprüche an denjenigen gestellt werden, der rücksichtslos gefahren ist“, sagt Nick Hækkerup.

Rücksichtsloses Fahren als schweres Vergehen

Der Justizminister weist darauf hin, dass es sich bei rücksichtslosem Fahren um schwere Vergehen handelt. Er befürchtet jedoch nicht, dass der Vorschlag der Regierung für die Personen, die ein Auto geleast und es als Gemeinschaftsauto an Fremde verliehen haben, zu einem Problem werden könnte.

„Wenn man sein Auto ausleiht, muss man genau überlegen, wem man es gibt. Wir sprechen nicht von einem gelegentlichen Verstoß gegen die Verkehrsregeln“, sagt er.

Kritik an dem Vorschlag

Christian Brandt, Direktor des Verbands der Finanz- und Leasingbranche, hält den Vorschlag für vereinfacht. „Wir besitzen die Autos, die wir verlieren. Der Vorschlag schießt am Ziel vorbei. Man würde damit die Leasingfirma bestrafen und nicht den Verkehrssünder, der sich rücksichtslos im Verkehr verhalten hat“, sagt er.

Leasingfirmen dürfen nicht in die Klemme geraten

Gitte Seeberg, geschäftsführende Direktorin des Verbandes der Automobilhändler,  Autobranchen Danmark, sagte auf Anfrage des  „Nordschleswigers", der Verband  unterstütze alle Vorschläge, die die Verkehrssicherheit in Dänemark erhöhen würden. Jedoch sollten Maßnahmen genau untersucht und abgewogen werden, beispielsweise dann, wenn durch neue Regeln ein Leasingunternehmen ohne eigenes Verschulden in eine missliche Lage gerate. „Das Wichtigste ist, dass es die Person trifft, die rücksichtslos fährt. Wer andere in Gefahr bringt, muss bestraft werden", so Gitte Seeberg.

Der Vorschlag wird seit einiger Zeit diskutiert. Transportminister Benny Engelbrecht (Soz.) hat bereits vorgeschlagen, dass die schlimmsten Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung erstmals eine Haftstrafe nach sich ziehen sollen.

 

Vorlage des Entwurfs im Frühling

Die Vorschläge der Regierung werden voraussichtlich im Frühjahr als Gesetzesentwurf vorgelegt.

Es wird kaum ein Problem sein, eine Mehrheit zu bekommen. Venstres stellvertretende Parteivorsitzende und Sprecherin in Justizangelegenheiten, Inger Støjberg, verweist darauf, dass ihre Partei bereits im vergangenen Oktober das Thema angesprochen habe.

„Bereits im Oktober schlugen wir vor, dass die Polizei in der Lage sein sollte, die Autos zu konfiszieren und die Schlüssel von diesen Leuten zu übernehmen, die oft Gangmitglieder sind“, sagt sie.

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