Fehmarnbelt-Querung

Verletzt der Belttunnel den Klimaschutzvertrag?

Verletzt der Belttunnel den Klimaschutzvertrag?

Verletzt der Belttunnel den Klimaschutzvertrag?

Henning Baethge/shz
Fehmarn/Kiel
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Kritiker des deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnels wollen das Projekt im September vor Gericht ins Wanken bringen. Foto: Sund & Bælt

Gegner des Fehmarnbelt-Tunnels kritisieren eine – ihrer Ansicht nach – Missachtung des Pariser Klimaschutzabkommens und wollen höchstens einen reinen Bahntunnel unter der Ostsee akzeptieren.

Ein Gerichtsurteil aus Großbritannien stößt auch in Schleswig-Holstein auf Interesse: Nachdem ein Londoner Berufungsgericht letzte Woche die Pläne für eine dritte Startbahn auf dem Flughafen Heathrow wegen Missachtung des Pariser Weltklimaschutzabkommens gestoppt hat, hoffen nun auch die Kritiker des deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnels, dass die durch den Tunnelbau drohenden Klimaschäden das Projekt im September vor Gericht ins Wanken bringen.

Zwar wirkt sich das Urteil des Londoner Gerichts nicht direkt auf die acht Klageverfahren gegen den Tunnel vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aus. Doch das Pariser Klimaschutzabkommen hat Deutschland ebenso wie Großbritannien unterzeichnet. 

Abkommen legt Minderung des Schadstoffausstosses fest

In dem Abkommen haben sich die hochentwickelten Industriestaaten zur Festlegung „absoluter gesamtwirtschaftlicher Emissions-Reduktionsziele“ verpflichtet. Deutschland etwa will den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken.

Der Verkehrssektor soll dazu laut neuem Klimaschutzgesetz seine Emissionen von heute jährlich 150 Millionen Tonnen CO2 auf 95 Millionen senken. Bisher hat er noch überhaupt nichts zum Klimaschutz beigetragen – der CO2- Ausstoß des Verkehrs ist so  hoch wie 1990. Und durch den Bau und Betrieb des Belttunnels würden laut einem Gutachten des Umwelt- und Verkehrsberaters Karlheinz Rößler sogar zwei Millionen Tonnen CO2 zusätzlich freigesetzt.

Belttunnel „aus der Zeit gefallen"

Nicht zuletzt aus diesen Gründen hält der Naturschutzbund Nabu den geplanten Belttunnel für einen „Infrastruktur-Saurier des 20. Jahrhunderts“ und für „aus der Zeit gefallen“, wie Nabu-Experte Malte Siegert kritisiert.

Er hält es für rechtswidrig, dass die für den Tunnelbau zuständige Aufsichtsbehörde des schleswig-holsteinischen Verkehrsministers Bernd Buchholz beim Erteilen der deutschen Baugenehmigung nicht mal geprüft hat, wie sich der Tunnelbau auf das Klima auswirkt. „Das völkerrechtlich verbindliche Pariser  Klimaschutzabkommen wurde 2015 geschlossen, der Planfeststellungsbeschluss für den Belttunnel erging 2019 – genug Zeit also, das Thema im Blick zu haben“, sagt Siegert.

Klimaschutz nicht durch Einzelvorhaben zu bewältigen

Die Behörde von FDP-Mann Buchholz hätte daher „grundsätzlich beachten müssen, dass durch den Bau eines Stahlbetontunnels gigantischen Ausmaßes sowie den vor allem den Straßenverkehr begünstigenden Betrieb falsche Signale gesetzt werden“.
Hat sie aber nicht. Vielmehr konstatiert Buchholz‘ Amt für Planfeststellung Verkehr, kurz APV, in der Baugenehmigung ausdrücklich, dass der Klimaschutz zwar „ein wichtiger öffentlicher Belang“ sei, aber „nicht im Rahmen eines Einzelvorhabens bewältigt werden kann“.

Buchholz bestätigt diese Ansicht: „Klimapolitische Erwägungen waren richtigerweise nicht Gegenstand des Prüfprogramms“, sagt der Minister. Er erhofft sich zudem sogar positive Effekte vom Belttunnel auf den Klimaschutz: „Die verbesserte Schienenverbindung, die durch den Belttunnel entsteht, aber auch die Verkürzung der Fahrzeit mit dem Auto Richtung Kopenhagen kann dazu führen, dass sich Verkehre von Flugstrecken auf klimafreundlichere Wege verlagern.“

Prozess Mitte September

Das sieht der Nabu anders und will das auch beim Mitte September beginnenden Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht deutlich machen: „Dort werden wir das Thema Klimaschutz adressieren“, sagt Siegert. Er findet es unverständlich, dass Buchholz’ APV in seiner Genehmigung einerseits die hohe Bedeutung des Schienenverkehrs beim Bau des Schienen- und Straßentunnels unter dem Belt betont, aber andererseits durch die Genehmigung der Straßenverbindung zwischen Puttgarden und dem dänischen Rødby sowohl die klimafreundliche Bahnverbindung auf der Vogelfluglinie schwächt als auch die dortigen Fähren, die schon bald emissionsfrei fahren sollen.

„Die Behörde hätte angesichts der von ihr selbst betonten hohen Bedeutung der Schienenverkehre prüfen müssen, ob nicht in der Konsequenz ein Tunnel nur für Eisenbahnen vorzugswürdig wäre“, sagt Siegert.

Gericht: Klimaschutz wird künftig wichtiger

Ob die Leipziger Richter den Einwänden folgen und wie ihre Kollegen in London ein Großprojekt wegen des Klimaschutzes ausbremsen, ist allerdings selbst für den Nabu offen. Bisher vertritt das Bundesverwaltungsgericht den Standpunkt, dass erst bei  Genehmigungsverfahren, die nach dem Mai 2017 eingeleitet wurden,  eine Berücksichtigung des Klimaschutzes nötig sei – damals änderte Deutschland das Gesetz für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Beim Belttunnel begann das Planfeststellungsverfahren deutlich vorher.

Allerdings hat das Gericht Ende 2018 bei der Verkündung eines Urteils zur Küstenautobahn A20 auch angekündigt, dass der Klimaschutz künftig deutlich wichtiger werde. Zwar erklärten die Richter damals, dass es  nach deutschem Recht schwer sei, bei einzelnen Projekten einen  Prüfmaßstab zu entwickeln, weil es keine auf die Ressorts konkretisierten Klimaschutzvorgaben gebe. Die jedoch liegen inzwischen mit dem Klimaschutzgesetz der großen Koalition vor.

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