Grenzverkehr

Soviel Alkohol darf nach Dänemark eingeführt werden

Soviel Alkohol darf nach Dänemark eingeführt werden

Soviel Alkohol darf nach Dänemark eingeführt werden

Nordschleswig
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Für die Einfuhr von Tabak, Spiritus, Likör, Wein und Bier gelten Richtwerte, sofern diese zum Zweck des Eigenverbrauchs zollfrei eingeführt werden sollen. Foto: Karin Riggelsen

Ab Montag den 15. Juni können Dänen wieder nach Deutschland einreisen. Der Grenzhandel bereitet sich auf eine rege Nachfrage vor. Doch der Einfuhr von Tabak und Alkohol sind trotz EU-Binnenmarkt gewisse Grenzen gesetzt. Der dänische Zoll erinnert nun an die geltenden Regeln.

Wenn am Montag den 15. Juni die deutsch-dänische Grenze für Bürger aus Dänemark wieder ungehindert passierbar wird, bedeutet dies auch einen sprunghaften Anstieg des Grenzhandels. Für den dänischen Zoll Anlass genug, noch einmal an die geltenden Regeln zu erinnern. Denn trotz EU-Binnenmarkt ist die Einfuhr von Alkohol und anderen Waren nicht unbegrenzt möglich.

Sofern man Waren aus Deutschland nach Dänemark einführen möchte, sollte man sich vor Augen führen, dass man nur Waren, die zum eigenen Verbrauch bestimmt sind, zollfrei mitnehmen darf. 

Was ist "eigener Verbrauch"?

Waren werden dann als zum Eigenverbrauch geeignet betrachtet, wenn man diese entweder selber, mit anderen aus demselben Haushalt oder gemeinsam mit privaten Gästen verbraucht.

Kein Eigenverbrauch liegt vor, wenn man die eingeführten Waren zum Beispiel an einen Sportverein oder am Arbeitsplatz weiterverkauft. Dies gilt auch, wenn Waren für andere gekauft werden.

Bei Regelverstoß droht Bußgeld

Sofern man die vorgeschriebenen Regeln, wieviele Waren über die Grenze nach Dänemark eingeführt werden dürfen, missachtet, wird dies mit einem Bußgeld geahndet. Wird man bei der Einreise an der Grenze gestoppt, können die Beamten danach fragen, aus welchem Anlass man die mitgeführten Waren einführen möchte.

Dänemark folgt den geltenden Richtwerten der EU bei der Definition der Mengenbeschränkungen für Tabak, Spiritus, Likör, Wein und Bier. Die jeweiligen Mengenbegrenzungen gehen aus nachfolgender Übersicht hervor:

Foto: Toldstyrelsen
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