Corona-Krise

Weitere Einrichtungen dürfen öffnen

Weitere Einrichtungen dürfen öffnen

Weitere Einrichtungen dürfen öffnen

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Die Parteien haben sich auf eine weitgehende Öffnung der Gesellschaft verständigt Foto: Claus Bech/Ritzau Scanpix

Die Absprache der Parteien vom Mittwochabend bedeutet, dass vor allem auch eine Reihe Institutionen früher als ursprünglich geplant öffnen dürfen. Hier ein Überblick:

Hier darf sofort geöffnet werden:

  • Kulturaktivitäten wie Museen, Theater, Kunsthallen und Aquarien
  • Zoos und botanische Gärten


Hier darf ab 27. Mai geöffnet werden:

  • Vergnügungsparks
  • Erwachsenenbildung hierunter auch Unterricht für Arbeitslose und Sprachschulen
  • Öffentliche Forschungsaktivitäten die Anwesenheit erfordern
  • Volkshochschulen
  • Vollständige Öffnung von DR und TV2
  • Gymnasiale Ausbildungen und Berufsausbildungen
  • Die höheren Ausbildungen dürfen mündliche Prüfungen abhalten sowie Unterricht, der Anwesenheit erfordert
  • Vereinsleben wie Abendschulen Pfadfinder sowie Musik- und Kulturschulen (jedoch mit Begrenzungen bezüglich unter anderem Chorgesang)
  • Im öffentlichen Sektor dürfen die Arbeitnehmer wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Wegen der unterschiedlichen Verbreitung des Virus gilt dies nicht für die Region Hauptstadt und Region Seeland.
  • Die Parteien haben sich geeinigt die Besuchs- und Aktivitätsrestriktionen für unter anderem Pflegeheime, Wohneinrichtungen (bosteder) und Hospice zurückzufahren. Alternativ sollen Richtlinien dafür erarbeitet werden.

Versammlungsverbot:

  • Das Versammlungsverbot von maximal 10 Personen bleibt bis 8. Juni bestehen. Dann wird es auf 30 bis 50 angehoben werden. Zu dem Termin sollen auch Richtlinien für Familienfeiern bekannt gegeben werden. Das Versammlungsverbot wird im Laufe des Sommers weiter zurückgefahren.

Grenze:

  • Ab 25. Mai wird die Liste der triftigen Gründe erweitert. Folgende dürfen dann einreisen, sofern sie in Deutschland oder den nordischen Ländern wohnen:
    • Freund oder Freundin (kærester)
    • Familienangehörige wie Großeltern
    • Geschäftsreisende
    • Menschen die ein Sommerhaus besitzen
  • Bis spätestens 29. Mai will die Regierung einen Plan für eine Stufenweise Öffnung des Sommerhaustourismus erarbeiten.


Diese Dinge dürfen vorerst nicht öffnen:

  • Nachtleben, Diskotheken und Spielstätten
  • Schwimmhallen, Badeländer, Fitnesszentren
  • Höhere Ausbildungen die nicht bereits geöffnet haben
Mehr lesen