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Dänische Staatsbürgerschaft: So funktioniert die Einbürgerung

Dänische Staatsbürgerschaft: So funktioniert die Einbürgerung

Dänische Staatsbürgerschaft: So geht die Einbürgerung

Apenrade/Kopenhagen
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Die dänische Staatsbürgerschaft ist beliebt – aber schwer zu bekommen. „Der Nordschleswiger“ erklärt die Bedingungen knapp und überschaubar.

Im europäischen Vergleich zählt Dänemark als das Land, das die härtesten Bedingungen stellt, um Bürgerinnen und Bürgern die Staatsbürgerschaft des Landes zu verleihen. 

Auch wenn die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft an viele Voraussetzungen gekoppelt ist – unmöglich ist sie nicht. Laut Danmarks Statistik wurden 2021 in Dänemark 6.483 Personen eingebürgert. 290 von ihnen waren Deutsche. 

Erst seit September 2015 erlaubt Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft. Zuvor mussten beispielsweise in Dänemark lebende Deutsche ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie die dänische erlangen wollten. Der Antrag auf Einbürgerung muss online gestellt werden.

Bevor du loslegst, solltest du wissen, dass die Einbürgerung an eine Reihe Voraussetzungen gekoppelt ist, die für den Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft erfüllt werden müssen. Der Antrag kann erst eingereicht werden, wenn du alle Bedingungen erfüllst.

Bei der Einreichung des Antrages muss eine Gebühr von 3800 Kronen an das Ministerium für Einwanderung und Integration gezahlt werden. Ist dein Antrag nicht erfolgreich, wird die Gebühr nicht rückerstattet. 

Da es viele Ausnahmen und Sonderregelungen gibt – beispielsweise für Bürgerinnen und Bürger nordischer Länder – konzentriert sich dieser Text auf die Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger. 

Bedingungen

Für alle nachfolgenden Punkte gilt: „Der Nordschleswiger“ versucht die Bedingungen kurz und knapp aufzulisten. Benötigst du detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten, findest du diese auf der Seite des Ministeriums für Einwanderung und Integration (dänisch).

Ständiger Wohnsitz

Personen, die eingebürgert werden möchten, müssen ihren dauerhaften Wohnsitz in der Regel seit mindestens 9 Jahren in Dänemark haben. 

Ausnahmen gibt es beispielsweise für Ehepartnerinnen und -Partner von dänischen Staatsangehörigen. Besteht die Ehe bereits seit mehr als drei Jahren, kann die dänische Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren Aufenthalt beantragt werden. Bei zwei Jahren Ehe kann der Antrag nach sieben und bei einem Jahr Ehe nach acht Jahren Aufenthalt gestellt werden. 

Dänische Minderheit in Südschleswig: Für Personen dänischer Abstammung aus Südschleswig gelten besondere Bedingungen („prinsesseregeln“). Diese betreffen Personen, die zwischen 1961 und 1978 von einer dänischen Mutter geboren wurden. Wenn du mehr darüber erfahren willst, klickst du hier: https://uim.dk/arbejdsomraader/statsborgerskab/udenlandske-statsborgere/betingelser/ophold/ 

Straftaten

Du solltest „sauber“ sein. Jedoch gibt es Abstufungen. Bestimmte Straftaten solltest du nicht begangen haben, oder aber die Sperrfrist ist abgelaufen. Sprich, sie sind für die Einbürgerung nicht mehr relevant. Nicht alle Straftaten lösen eine Sperrfrist aus. Kleinere Geldstrafen unter 3.000 Kronen gehören zum Beispiel nicht dazu. 

Schulden

Du darfst keine Schulen bei der öffentlichen Hand haben. Dazu zählen unter anderem Studiendarlehen, übernommene Kita-Gebühren, Unterhaltsvorschüsse, offene Bußgelder, Gerichtsgebühren usw.  

Selbstversorgung

Du musst deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können und beziehst keine Sozialleistungen. Einen Antrag auf Ausnahme – zum Beispiel wegen Krankheit – musst du beim Folketing stellen. 

Beschäftigung

Innerhalb der letzten vier Jahre musst du mindestens drei Jahre und sechs Monate lang eine Vollzeitbeschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben – oder aber du bist Rentnerin oder Rentner. 

Ausnahmen: Du kannst eine Befreiung von der Beschäftigungspflicht beantragen, wenn du diese zum Beispiel aufgrund einer Behinderung nicht erfüllst. Dazu ist ein medizinischer Nachweis erforderlich. 

Wenn du jünger als 22 Jahre und vor dem 8. Lebensjahr eingereist bist, kannst ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Dänische Sprachkenntnisse 

Voraussetzung für den Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft ist der Nachweis von Dänischkenntnissen. In der Regel wird vorausgesetzt, dass du den Test Dänisch 3 bestanden hast. 

Einbürgerungstest

Voraussetzung für die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft ist, dass du Kenntnisse über die dänischen gesellschaftlichen Verhältnisse, die dänische Kultur und Geschichte nachweisen kannst. Dazu musst du den „Indfødsretsprøven af ​​​​2021“ bestanden haben. 

Im Internet gibt es verschiedene Angebote, den Einbürgerungstest probeweise zu machen. 

Teilnahme an einer Verfassungsfeier deiner Gemeinde

Für die meisten Bewerbenden ist die Teilnahme an einer Verfassungszeremonie in der Wohngemeinde Voraussetzung. Bei der Zeremonie erklärst du, dass du die dänischen Werte respektierst und dich gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde respektvoll verhalten wirst. 

Außerdem musst du unterschreiben, dass du die Verfassung des Königreichs Dänemark einhalten und die dänischen Grundwerte und Rechtsprinzipien, einschließlich der dänischen Demokratie, respektieren wirst.

Bei dieser Zeremonie erhältst du auch deine Urkunde über die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft.

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