Minister-Debatte

Arbeitslosengeld spaltet die EU

Arbeitslosengeld spaltet die EU

Arbeitslosengeld spaltet die EU

Apenrade/Aabenraa
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Foto: Scanpix

Künftig soll das Arbeitslosengeld nach Willen der EU nicht mehr von dem Staat ausgezahlt werden, in dem ein Arbeitgeber wohnt, sondern von jenem Land, in dem zuletzt Steuern gezahlt wurden. Dänemark und andere Staaten wehren sich. Der Leiter des Regionskontors in Pattburg, Peter Hansen, hält die neue Lösung hingegen für selbstverständlich.

Ein schwarzer Tag für Dänemark oder die Zukunft des europäischen Arbeitsmarktes? Am Donnerstag standen auf EU-Ebene Themen wie die Höhe des Kindergeldes oder die Auszahlung von Arbeitslosengeld an ausländische Arbeitnehmer auf der Tagesordnung.  Auf einem Treffen der zuständigen EU-Minister wurden  überarbeitete Pläne diskutiert. 

Dänemarks Beschäftigungsminister Troels Lund Poulsen (V) musste am Abend erkennen: Seine  Einwände finden bei der EU kein Gehör, die Pläne werden aller Voraussicht nach durchgesetzt.  Eine Abstimmung des Minister fiel  am Abend gegen den Willen Dänemarks aus: Das Kindergeld muss nicht an Sozialstandards angepasst werden und Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmern zukünftig ins Ausland folgen können. 

EU arbeitet am Paradigmenwechsel

Der Hintergrund: Die EU bastelt bei den  Sozialleistungen für Grenzgänger weiterhin am Paradigmenwechsel.  Zukünftig soll  – so wie beim Kindergeld bereits üblich – Arbeitslosengeld nicht mehr von dem Staat ausgezahlt werden, in dem ein Arbeitgeber wohnt, sondern von jenem Land, in dem zuletzt Steuern gezahlt wurden.

Dänemark wäre dann für jene Grenzpendler unter anderem aus Deutschland in der Pflicht, denen Arbeitslosengeld zusteht.  Peter Hansen, Leiter des Regionskontors und der Grenzpendlerberatung in Pattburg, sagt: „Wer in einem Land vom ersten Tag an in vollem Umfang Steuern sowie Beiträge für eine Arbeitslosenversicherung  zahlt, sollte auch in vollem Umfang die Sozialleistungen erhalten. Mit welchem Recht sollte der dänische Staat Arbeitnehmern dies verweigern?“ 

Bereits jetzt, merkt Hansen an, bezahle Dänemark die ersten drei Monate Arbeitslosengeld eines ausländischen Arbeitnehmers. Hartnäckig halte sich das Gerücht, dass ausländische Arbeitnehmer auch über das Ende ihres Anstellungsverhältnisses Sozialleistungen beziehen. „Fakt ist: Man erhält Leistungen nur für die Zeit, in der man gearbeitet hat. Arbeitet man acht Monate in Dänemark, erhält man acht Monate Kindergeld.“

Weitere Streitpunkte

Kritiker beanstanden, dass  die neuen Regeln Missbrauch von Sozialleistungen  begünstigen. Etwa indem sich jemand nur kurz in einem Land mit hohen Sozialleistungen  anstellen lässt, um dann von den großzügigeren Beträgen zu profitieren.

Ein weiteres strittiges Thema: Die EU will über die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie bestimmen, unter anderem den Vaterschaftsurlaub für zwei Monate verpflichtend vorschreiben. Es sei zwar eine gute Idee, dass Väter in Elternzeit gingen, so Dänemarks Minister. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen, darüber sollten aber alle Länder selbst bestimmen dürfen. 

Troels Lund Poulsen hält den EU-Vorschlag, der nun in Luxemburg vorgelegt wurde, für „eine Herausforderung für den dänischen und den skandinavischen Wohlfahrtsstaat“. „Wir werden  bis zum Letzten dafür kämpfen, die Pläne im EU-Parlament zu verändern.“  

Auch andere Länder gegen die Pläne

Dänemark ist nicht das einzige Land, das gegen die Pläne ist. Luxemburg wehrt sich mit seinen rund 40 Prozent an Arbeitnehmern aus dem Ausland vehement gegen eine Umsetzung. Irland, Österreich, die Niederlande und Deutschland wiederum wollen weiterhin zusammen mit Dänemark erreichen, dass Kindergeld den jeweiligen  Lebensstandards  im Heimatland angepasst wird. „In dem Fall müsste Dänemark deutschen Arbeitnehmern übrigens mehr Geld auszahlen, als in Dänemark üblich, da das Kindergeld in Deutschland höher ist“, so Hansen. 

Voraussichtlich im Herbst wird das EU-Parlament über die Änderung entscheiden. Noch sind viele Details offen. Beispielsweise, wie lange ein Grenzgänger im Gastland gearbeitet haben muss, um einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben.
Die  Vorschläge liegen EU-weit zwischen drei und zwölf Monaten.

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