Deutsch-dänische Grenze

Kein Mindestabstand bei der Grenzkontrolle

Kein Mindestabstand bei der Grenzkontrolle

Kein Mindestabstand bei der Grenzkontrolle

Apenrade/Flensburg
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Grenzübergang Krusau
Kontrolle am Grenzübergang Krusau Foto: Karin Riggelsen

An der deutsch-dänischen Grenze treten die Beamten häufig nah an die Autos heran, um die Fahrer zu kontrollieren. Zu nah, finden Grenzpendler. „Der Nordschleswiger“ fragt bei der Polizei nach, wie die Bestimmungen aussehen.

Auf dem Weg zur Arbeit muss ein Grenzpendler, der sich an den „Nordschleswiger“ gewandt hat, jeden Tag über die dänische Grenze fahren. Seit dem 14. März hat Dänemark Einreisebeschränkungen beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Lediglich Personen mit triftigem Grund und Grenzpendlern ist es erlaubt, nach Dänemark einzureisen. „Wenn ich meinen Ausweis und meine Arbeitsbescheinigung bei der Grenzkontrolle vorzeige, erlebe ich regelmäßig, dass die Beamten sehr nah an mein Autofenster herantreten. Der Mindestabstand von zwei Metern wird keinesfalls gewahrt“, berichtet der Pendler, der lieber anonym bleiben möchte.

Zwei Kontrollen

Dem gleichen Szenario ist der Grenzpendler auf dem Rückweg ausgesetzt. Auch Deutschland hat Einreisebeschränkungen verhängt. Um die Grenze passieren zu können, muss er erneut den Personalausweis vorzeigen. An der deutschen Grenze stehen 15 bis 20 Beamte in Gruppen zusammen. Meist treten zwei Polizisten an das Auto heran, um den Fahrer zu kontrollieren. Dabei stehen sie direkt vor dem heruntergelassenen Autofenster und nehmen den Ausweis in die Hand. „Ich finde es erschreckend, dass die Beamten so dicht an die Autos herankommen und ein Ansteckungsrisiko für mich und für sich selbst darstellen“, so der Pendler.

 

„Der Nordschleswiger“ hat sowohl bei der dänischen als auch bei der deutschen Polizei nachgefragt, welche Verhaltensregeln es für Polizisten gibt, damit sich Grenzpendler und Polizisten vor einer Infizierung mit dem Coronavirus so gut wie möglich schützen können.

Dänische Bestimmung

„Die Polizei hält sich an die von der dänischen Gesundheitsbehörde herausgegebenen Abstandsregeln. Aber wenn es für uns notwendig ist, näher als zwei Meter an eine Person heranzutreten, um unserer Arbeit nachzukommen, müssen wir das natürlich tun. Wir achten allerdings sehr darauf, keine Quelle für eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu sein und handeln im Einklang mit den Vorschriften der Gesundheitsbehörde“, erklärt Polizeidirektor Brian Fussing, Abteilung für Ausländerkontrolle der Polizei (UKA Vest), Polizei von Südjütland und Nordschleswig.

Deutsche Bestimmung

Auf der deutschen Seite klingt die Antwort ähnlich. „Die Bundesrepublik Deutschland hat an der Landesgrenze zu Dänemark vorübergehend wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen nimmt die Bundespolizei ihren gesetzlichen Auftrag wahr, zu dem auch die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs gehört. Die Kontrolle umfasst unter anderem die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und kann deren Aushändigung an den kontrollierenden Beamten der Bundespolizei beinhalten. Im Zusammenhang mit den Kontrollmaßnahmen sind die Beamten angehalten, Eigen- und Fremdgefährdung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Auch hinsichtlich der Erscheinungsformen und des Auftretens des Coronavirus sind die Mitarbeiter der Bundespolizei informiert und sensibilisiert“, so Pressesprecher Torsten Tamm.

„Erleichterung durch Bescheinigung“

Die Bundespolizei hat begonnen, an der Grenze zwei „Bescheinigungen für Berufspendler“ auszuteilen. Beide sind vom Arbeitgeber auszufüllen. Eine davon muss bei der Grenzkontrolle abgegeben werden, die andere soll sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden, um die zukünftigen Grenzkontrollen zu beschleunigen. „Diese Bescheinigung ist vor allem für Dänen gedacht, die nach Deutschland zum Arbeiten fahren. Sie kann aber auch für Deutsche genutzt werden, die von der Arbeit aus Dänemark nach Hause fahren. Das Dokument soll eine Erleichterung bei der Kontrolle sein“, erklärt Tamm.

So könne der Fahrer sich ohne direkten Kontakt als Grenzpendler zu erkennen geben. Allerdings sei es den Beamten vorbehalten, dennoch den Ausweis zu kontrollieren. „Es ist eine Einzelfallentscheidung, ob noch weitere Dokumente für einen Grenzübertritt benötigt werden und liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten“, ergänzt Tamm.

Dänische Polizei in Kenntnis gesetzt

Der Pressesprecher der Bundespolizei berichtet außerdem, dass die dänische Polizei von der Pendler-Bescheinigung in Kenntnis gesetzt wurde. Auf Nachfrage am Grenzübergang Krusau/Kruså erklärte der dänische Polizist, dass es jedem Beamten selbst überlassen sei, ob ihm diese Bescheinigung ausreiche oder dennoch ein Ausweis oder weitere Papiere vorgelegt werden müssen.

Eines steht für den Pendler, der sich an den „Nordschleswiger“ gewandt hat, mittlerweile fest, er will sich dem Ansteckungsrisiko durch die Grenzkontrolle nicht weiter aussetzen und macht ab morgen Home-Office.

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