Deutsch-dänische Grenze
Was Grenzpendler jetzt wissen müssen
Was Grenzpendler jetzt wissen müssen
Was Grenzpendler jetzt wissen müssen
Nach Dänemark hat nun auch Deutschland Einreisebeschränkungen an der deutsch-dänischen Grenze eingeführt. Grenzpendler können trotzdem über die Grenze zur Arbeit fahren, wenn sie die richtigen Dokumente dabeihaben. Ein Überblick.
Die deutsch-dänische Grenze ist geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nachdem Dänemark bereits am Sonnabend Einreisebeschränkungen eingeführt hatte, zog Deutschland nun nach. Seit Montagmorgen um 8 Uhr wird auch bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Nur Gütertransporte und Personen mit einem triftigen Grund, zum Beispiel Arbeit, können noch die Grenze passieren.
Legitimation an der Grenze
Auf Nachfrage des „Nordschleswigers“ berichtet Peter Hansen, Leiter des Regionskontors in Pattburg, dass Grenzpendler sich neben einem Ausweis durch folgende Dokumente an der Grenze legitimieren können:
- Arbeitsvertrag
- letzte Lohnabrechnung
- Gesundheitskarte
- Arbeitsbescheinigung
Dies gilt sowohl für deutsche Arbeitnehmer in Dänemark als auch für dänische Pendler in Deutschland.
Auf die Frage, ob eines von den Dokumenten reiche oder ob man alle vorlegen müsse, antwortet Peter Hansen: „Lieber zu viel als zu wenig dabeihaben.“
Keine offiziellen Vordrucke
Auf Twitter teilte das Bundesinnenministerium mit: „Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen.“ Der Leiter des Regionskontors stellt fest, dass es noch keine offiziellen Vordrucke gibt, die die Pendler mit sich führen müssen. Er geht davon aus, dass die oben genannten Dokumente als Legitimation ausreichen. Aufgrund der Grenzschließung sind nur noch die Grenzübergänge Seth/Sæd (B5 – A11), Fröslee (A 7 – E 45) und Krusau/Kruså (B200) geöffnet. Das Regionskontor warnt auf seiner Webseite vor Wartezeiten und starkem Verkehrsaufkommen an diesen Grenzübergängen.
Neue Situation für alle Beteiligten
„Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die es so noch nicht gegeben hat. Die Polizisten an der Grenze sind plötzlich mit Dokumenten konfrontiert, die sie selbst noch nie gesehen haben. Alle Seiten müssen erst einmal Erfahrungen mit der neuen Situation sammeln“, so Hansen. Er betont, dass er froh sei, dass Grenzpendler von den Einreiseeinschränkungen ausgenommen sind. Ihm sei bisher kein Fall bekannt, wo ein Arbeitnehmer an der Grenze abgewiesen wurde.
BDN erstellt Vorlage für Verbände
Der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN), Dachverband der deutschen Minderheit in Dänemark, hat für seine Verbände eine Vorlage für eine Arbeitsbescheinigung verfasst. „Die Verbände können die Vorlage nutzen und für ihre Mitarbeiter zum Beispiel aus den Kindergärten oder den Büchereien ausfüllen, damit diese keine Probleme beim Grenzübertritt haben“, erklärt Uwe Jessen, BDN-Generalsekretär.