Grenzschließung

Pendler, Urlauber, Angehörige: Was jetzt für Dänemark gilt

Pendler, Urlauber, Angehörige: Was jetzt für Dänemark gilt

Pendler, Urlauber, Angehörige: Was jetzt für Dänemark gilt

Apenrade/Aabenraa
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Seth/Sæd: Ein Fernfahrer weist seine Legitimation vor. Seth ist einer der drei Übergänge, die nicht komplett gesperrt werden. Foto: John Randeris/Ritzau Scanpix

Wer darf noch rein, wer kann noch raus: Ein Überblick über die Regeln nach der Corona-Sicherheitsmaßnahme, die Grenzen weitgehend abzuriegeln.

Dänemark hat am Sonnabend, 14. März, 12 Uhr, seine Grenzen geschlossen. Pendler dürfen einreisen. Touristen werden abgewiesen. Es soll sichergestellt werden, dass Güter wie Lebensmittel, Arzneimittel und andere wichtige Waren weiter ins Land gelangen können. Das Einreiseverbot gilt bis Ostern, 13. April, also vier Wochen.

Das Einreiseverbot gilt laut Polizei nicht, wenn

  • man in Dänemark arbeitet, auch als Selbstständiger mit Auftrag in Dänemark
  • man in Dänemark wohnt
  • man Waren nach Dänemark liefert,
  • man Waren in Dänemark abholen möchte,
  • man ein Besuchsrecht für seine Kinder hat oder als primäre Bezugsperson für minderjährige Kinder agiert,
  • man schwerkranke Familienmitglieder in Dänemark besuchen möchte,
  • man eine laufende medizinische Behandlung in Dänemark fortsetzen möchte,
  • man an einer Bestattung teilnehmen möchte,
  • man zu einem Gerichtstermin in Dänemark erscheinen muss,
  • man Student ist und die Einrichtung weder geschlossen ist noch Fernunterricht anbietet,
  • man eine gültige, aber noch nicht begonnene Arbeitsgenehmigung für Dänemark hat, wenn der Zweck der Reise der Arbeitsantritt ist.
  • man Journalist ist und einen Auftrag hat, in Dänemark zu arbeiten
  • man einen Antrag auf Asyl stellen möchte.

Nicht als Gründe anerkannt, einzureisen, werden laut Polizei unter anderem

  • gewöhnliche Familienbesuche
  • touristische Besuche
  • Geschäftsreisen
  • Studienreisen

Wer nach Dänemark einreist, um in die Heimat zu gelangen, wird ins Land gelassen – zum Beispiel Bürger aus Schweden auf der Heimreise. Dies gilt auch für Transitverkehr am Flughafen und das Flugpersonal.
Es wird jeder konkrete Fall geprüft.

Weitere Hinweise der Polizei:

  • Betreiber im öffentlichen Personenverkehr sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob Passagiere legitimiert sind, nach Dänemark einzureisen.
  • Wer nach Dänemark einreisen möchte, sollte eine Legitimation vorweisen können. Als Beispiele werden genannt: Personalausweis, Gesundheitskarte, Arbeitsvertrag, Lohnzettel, Einberufung von einem Krankenhaus oder einem Gericht, „oder auf andere glaubwürdige Weise“.

Weitere Informationen (auf Dänisch) gibt die Polizei auf ihrer Internetseite.

Für Urlauber:

Wer eine Ferienwohnung oder einen anderen Aufenthalt in Dänemark gebucht hat, hat gemäß obigen Bestimmungen deshalb derzeit nicht das Recht, nach Dänemark einzureisen. Über mögliche Kompensationen informieren die Reiseveranstalter, Hotels und Ferienhausvermieter auf ihren Internetseiten oder telefonisch.

Aus Dänemark ausreisen:

Das Land zu verlassen, ist weiter möglich. Die Behörden raten jedoch von nicht näher definierten „nicht notwendigen“ Reisen und von Reisen in bestimmte Gebiete ab.  Als „notwendige Reise“ werden laut Außenministerium zum Beispiel eine wichtige Geschäftsreise oder ein wichtiger Familienbesuch betrachtet. Die Reiseempfehlungen der Polizei liegen (auf Dänisch) auf deren Internetseite.

 

 

 

 

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