Politik

Ungarns Minderheiten haben keinen Abgeordneten mehr

Péter Magyars feierte einen Erdrutschsieg.

Die Wahlen in Ungarn hatten auch Konsequenzen für die dortigen Minderheiten. Darüber berichtet der Südtiroler Journalist, Hatto Schmidt, für die Minderheitenmedien der MIDAS. 

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Zusammenfassung

  • Die Parlamentswahl in Ungarn schwächt die politische Vertretung der anerkannten Minderheiten deutlich.
  • Wegen rückläufiger Eintragungen in die Minderheitenverzeichnisse verfehlten Roma und Ungarndeutsche die Hürde für ein vollwertiges Mandat.
  • Viele Minderheitenangehörige wählten statt der Minderheitenliste die großen Lager um Orbán und Magyar und trugen so zu Péter Magyars Sieg bei.

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Die Parlamentswahl in Ungarn, bei der Viktor Orbán und seine Partei Fidesz eine krachende Niederlage erlitten, hatte auch gravierende Auswirkungen auf die 13 anerkannten nationalen Minderheiten in Ungarn: Im neuen Parlament haben sie keinen vollwertigen Abgeordneten mehr. 

Die Wahl machte die positiven und die Schattenseiten des ungarischen Minderheitenrechts deutlich; letztere hat schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelt.

Auf den ersten Blick ist Ungarns Minderheitenrecht erstaunlich: Jede anerkannte Minderheit hat Anrecht auf einen Vertreter oder eine Vertreterin im Parlament. Diese Vertretung gibt es aber nicht automatisch: Jede Minderheit, die sie anstrebt, muss sich mit einer Nationalitätenliste registrieren. Um diese Liste aufstellen zu können, müssen Empfehlungen von nicht weniger als einem Prozent der wahlberechtigten Angehörigen der Minderheit, mindestens aber 1.500 Stimmen, gesammelt werden.

Rede- aber kein Stimmrecht

Erfolgreich registriert hatten sich vor der aktuellen Wahl 12 Minderheiten. Bekommen diese Listen bei der Wahl auch nur eine einzige Stimme, erhalten sie einen „Fürsprecher“ oder eine „Fürsprecherin“, die im Parlament Rede-, aber kein Stimmrecht hat und nur die Interessen der Minderheit vertritt.

Nur wenn eine Minderheitenliste landesweit eine bestimmte Stimmenzahl übertrifft, erhält sie statt eines Sprechers oder einer Sprecherin einen Nationalitätenabgeordneten oder eine Abgeordnete, also ein vollwertiges Mandat mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Nur Roma und Ungarndeutsche haben eine Chance

Dazu muss diese Liste mindestens ein Viertel der Stimmenzahl erreichen, die durchschnittlich für ein Listenmandat erforderlich ist. Bei den vergangenen Wahlen waren dies 22.000 bis 25.000 Stimmen.

Unter allen Minderheiten haben in Anbetracht ihrer zahlenmäßigen Stärke nur Roma (laut Volkszählung 2022 rund 210.000 Angehörige) und Ungarndeutsche (98.400 Menschen) überhaupt eine Chance, diese Stimmenzahl zu erreichen.

Die Ungarndeutschen stellten 2014 mit Emmerich Ritter zunächst nur einen Nationalitätensprecher, konnten bei den Wahlen 2018 und 2022 aber die Stimmenhürde überwinden, sodass Ritter als vollwertiger Abgeordneter im Parlament in Budapest saß – als erster und bisher einziger Minderheitenvertreter. Ritter sicherte daher zu, für alle Minderheiten in Ungarn einzutreten.

Ritter und die Fidesz

Emmerich (Imre) Ritter war bis zu seiner Wahl ins Parlament im Jahr 2014 als Lokalpolitiker Mitglied von Viktor Orbans Partei Fidesz gewesen. Anlässlich der Wahl legte er wie vorgeschrieben seine Mitgliedschaft nieder, um die Minderheit unparteilich zu vertreten. Sein Stimmverhalten in den beiden folgenden Legislaturperioden löste aber Kritik aus, weil Ritter praktisch immer Viktor Orbáns Regierungspartei Fidesz stützte. Dieses Stimmverhalten bekräftigte manche Befürchtung, dass mit diesem Wahlsystem eine Partei die ganze Minderheitenliste als Geisel nehmen könne: Schon eine Enthaltung, geschweige denn eine Neinstimme bei einer Entscheidung im Parlament könne zu einer Bestrafung durch Entzug von Geldmitteln führen.

Minderheitenangehörigkeit registrieren

Das Wahlrecht enthält allerdings Schranken für die Wahl von Minderheitenvertretern und -vertreterinnen. Nicht jede Wählerin oder jeder Wähler kann für eine Nationalitätenliste stimmen: Das darf nur, wer sich vor der Wahl in ein Minderheiten-Wählerverzeichnis eintragen lässt. Das tun bei weitem nicht alle Minderheitenangehörigen, daher ist auch für die Ungarndeutschen jede Wahl eine Zitterpartie.

Bei der diesjährigen Wahl ging allerdings die Zahl jener, die sich in das Verzeichnis eintragen ließen, ungewöhnlich stark zurück. Das traf laut „Sonntagsblatt“, dem wichtigsten Presseorgan der deutschen Minderheit in Ungarn, auch auf die anderen Minderheiten zu.

Der Grund dafür dürfte der sein, dass auch viele Minderheitenangehörige entweder Viktor Orbán oder dessen Herausforderer Péter Magyar eine Stimme geben wollten. Hier wird ein weiterer Pferdefuß des Wahlrechts deutlich: Wer sich ins Minderheiten-Wählerverzeichnis eintragen lässt, kann keine Stimme für eine Partei abgeben.

Verzicht der Minderheiten

Angesichts der Bedeutung dieser Richtungswahl verzichteten nicht wenige Minderheitenangehörige auf die Wahl der Minderheitenliste. Das schränkte deren Wählerpotential ein. 

Zugleich bewirkte die hohe Wahlbeteiligung, dass die zur Überwindung der Hürde notwendige Stimmenzahl für die ungarndeutsche Liste zu hoch wurde: Mit 17.845 Stimmen lag sie auch deutlich hinter den Ergebnissen von 2018 und 2022 (die Roma erhielten 18.880 Stimmen für ihre Liste).

Spitzenkandidat Gregor Gallai, ein früherer enger Mitarbeiter von Emmerich Ritter, wird die Ungarndeutschen daher im Parlament nur als Fürsprecher und nicht als vollwertiger Abgeordneter vertreten. Auch die Roma schafften kein vollwertiges Mandat.

Die nationalen Minderheiten Ungarns sind daher einerseits Verliererinnen und Verlierer dieser Wahl. Andererseits dürften nicht wenige Minderheitenangehörige durch ihre Teilnahme an der allgemeinen Wahl anstelle der Abgabe einer Minderheitenstimme zu Péter Magyars Erdrutschsieg beigetragen haben und sich daher als Siegerinnen und Sieger fühlen.

EHMR: „Verstoß gegen Recht auf freie Wahlen“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jahr 2022 mit seinem Urteil (https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=002-13872) im Fall Bakirdzi und E.C. gegen Ungarn (Nr. 49636/14 und 65678/14) das ungarische Minderheitenwahlrecht unter die Lupe genommen und Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgestellt. 

Dass bis auf die deutsche de facto keine andere Minderheit in Ungarn einen vollwertigen Nationalitätenabgeordneten erlangen könne und Minderheitenwähler keine politischen Präferenzen äußern könnten, habe die politische Wirksamkeit der Minderheiten eingeschränkt und verringere die Vielfalt sowie die Beteiligung von Minderheiten an politischen Entscheidungsprozessen eher, als sie zu stärken.

Das Gericht kritisierte auch das System der geschlossenen Kandidatenlisten: Auf den Minderheitenlisten können keine Stimmen für einzelne Kandidaten abgegeben werden, sondern nur für die gesamte Liste. Die Reihenfolge – und damit de facto auch, wer gegebenenfalls gewählt wird – bestimmt die Minderheitenorganisation.

Daher hatte Emmerich Ritter, der sich auch diesmal wieder der Wahl gestellt hatte, nie eine Chance auf ein Mandat, denn die Ungarndeutschen hatten ihn nur auf Platz 20 der 28 Kandidaten umfassenden deutschen Liste gereiht (https://vtr.valasztas.hu/ogy2026/orszagos-listak/3608).